Ware nicht erhalten, Geld auch noch nicht zurückbekommen

    • Ware nicht erhalten, Geld auch noch nicht zurückbekommen

      Hallo,

      ich habe eigentlich nur ein kurze Frage, möchte aber natürlich vorerst den Werdegang meiner "Problemauktion" schildern.
      Ich habe am 29.05.08 eine PS3 ersteigert (Artikelnr. ).
      Am gleichen Tag noch das Geld überwiesen und auch eine Bestätigung bekommen, das die Ware sofort nach Geldeingang verschickt werden würde.
      Zusätzlich wurde auf eine Mail von mir hin, zugesichert das Packet versichert zu verschicken.
      Am 02.06.08 wurde der Geldeingang bei Ebay und per Mail bestätigt und das Packet im Laufe des Tages abgeschickt werden würde. Nach mehrmaligem Nachfragen (per Mail) hat der Verkäufer gesagt er hätte es an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt. Auf Nachjfrage einer Trackingnummer wurde geantwortet das der Verkäufer sie nicht mehr hätte. Am 13.06.08 wurde mir geschrieben, daß das Packet zurückgekommen wäre und er es erneut verschicken solle. Dies bejahte ich und er schickte mir das Packet an meine zweite bei eBay hinterlegte Adresse. Ich erhielt eine Mail, daß das Packet am 17.06.08 erneut verschickt wurde.
      Mittlerweile stand ich mit dem Verkäufer schon telefonisch in Kontakt und er versicherte mir das Packet abgeschickt zu haben. Auf Frage einer Trackingnummer bekam ich auch eine und erkundigte mich beim Versand nach dem Packet. Die Nummer existierte und das Packet wurde auch am 18.06.08 (laut DHL) abgeben und in Empfang genommen, allerdings bei einer völlig anderen Adresse ! Darauf rief ich den Verkäufer erneut an und konfrontierte ihn mit dem Sachverhalt. Er konnte sich es nicht vorstellen und bat mich noch ein paar Tage zu warten. Laut einer Mail vom Verkäufer tauchte das Packet am 23.06.08 bei ihm wieder auf. Er bot mir in der Email an es erneut zu verschicken oder mir mein Geld zurück zu überweisen. Ich verlangte von ihm, daß er mein Geld bitte wieder überweisen solle (schickte ihm zusätzlich meine Bankdaten). Am 01.07.08 bekam ich eine Mail, daß das Geld überwiesen worden wäre und ich mich gedulden sollte.
      Am 04.07.08 schrieb ich eine Mail, daß das Geld noch nicht auf meinem Konto wäre und ich langsam die Faxen dick hätte und ihm noch Zeit bis zum 10.07.08 gäbe und ansonsten einen Anwalt bemühen würde. Telerfonisch wurde mir bestätigt das er sich darum kümmern würde. Am 14.07.08 habe ich dann eBay eingeschaltet (dieses Formular bei Unstimmigkeiten) und weiterhin guten Willen gezeigt (leider). Nach Ablauf der 10 Tage First bei eBay habe ich dann das Sicherheitsteam von eBay eingeschaltet. Am 24.06.08 (nach etlichen Anrufen von mir) bekam ich eine Mail mit der Frage ob der Betrag auch in Raten gezahlt werden könnte. Ich dachte mir "Schön, jetzt bekomme ich wenigstens mein Geld". Auf meine Anfrage warum er denn mein Geld jetzt nicht mehr hätte, besaß er die Verfrorenheit mir in einer Mail zu schreiben, er hätte das Geld, bräuchte es jetzt aber erstmal für seinen Urlaub !!!!!
      Darauf hin habe ich ihn erneut angerufen und ihm gesagt das ich auf die Raten verzichte und nun den kompletten Betrag auf einmal wieder haben will. Dies teilte ich ihm auch noch in einer Mail mit (24.07.08). Als Antwort erhielt ich den Spruch : "Hallo, ist es dir nicht lieber wenn ich dir es in raten bezahle als ewigkeiten zu warten ?!?! oder zum anwalt zugehen?"
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      Also so etwas dreistes hab ich noch nie erlebt. Aber nun zu meiner eigentlichen Frage :

      Ich weiß ich hab vieles nicht ganz richtig gemacht, allerdings hab ich auch keine Erfahrungen wie man in solchen Sachen richtig handelt.

      Lohnt es sich jetzt noch mit einem MB zu versuchen mein Geld wieder zu bekommen ?
      Muß ich noch schriftlich (Papierform) von dem Vertrag zurücktreten ?
      Lohnt es sich erst bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten oder gleich wirklich zum Anwalt zu gehen (ich weiß nicht was da für Kosten auf mich zukommen).

      Bin für jeden Rat äußerst dankbar.

      Gruß,
      Christian
    • Muß ich noch schriftlich (Papierform) von dem Vertrag zurücktreten ?


      Da ihr euch auf einen Rückabwicklung geeinigt habt, halte ich das für entbehrlich. Allerdings würde ich per Einschreiben eine letzte Frust zur Rückzahlung setzen, bevor du den MB beantragst.

      Lohnt es sich erst bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten oder gleich wirklich zum Anwalt zu gehen (ich weiß nicht was da für Kosten auf mich zukommen).


      Die Anzeige bei der Polizei ist kostenlos, bringt die aber nicht direkt dein Geld zurück, da es da nur um die strafrechtlich relevanten Teil geht. Es ist aber ein sehr gutes Druckmittel!

      Den Anwalt müßtest du zunächst aus eigener Tasche bezahlen, kannst die Kosten aber dann beim Verkäufer wiederholen. Ist dieser Pleite, bleibst du darauf sitzen, so daß der MB zunächst die kostensparende Alternative ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nur kurz noch eine dämliche Frage,

      was sollte man am schlausten in solch ein Einschreiben schreiben ?

      Artikelnummer, Kaufdatum, Betrag, Kontodaten, Grund des Rücktritts.

      Fehlt noch etwas ? Sollte man gleich mit möglichen Folgen "winken" ?


      Gruß,
      Christian
    • Das würde ich knapp und formlos erledigen. Verweise darauf, daß ihr euch mehrfach auf die Rückzahlung des Geldes geeinigt habe. Artikelnummer und Summe sollten genannt werden. Und dann eine Frist von vielleicht 7-10 Tagen zur Rückzahlung. Kontodaten nicht vergessen!

      Inwieweit du mit Konsequenzen ein wenig Druck machst, bleibt dem taktischen Kalkül überlassen. Hängt von der Einschätzung des Gegenübers ein. Kann mal pauschal nicht beantworten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,

      momentan ist folgender Stand :

      Am 29.07.08 hatte ich ihm ein "Forderungsschreiben" per Einschreiben mit Rückschrift geschickt und auch am 30.07.08 (oder am 31.07.08. müßte ich nachschauen) die Rückschrift zurückbekommen. Einschreiben wurde also angenommen. Ich hatte ihm eine erneute Frist von 7 Tagen gegeben. Bisher nichts ! Weder eine Antwort per Mail noch mein Geld.
      Werde diese Woche einen MB schicken.

      Gruß,
      Christian
    • Bleib auf jeden Fall bei deiner Forderung. Hatte ähnliches Problem,
      habe dann auch einen Mahnbescheid geschickt, mit dem Hinweis
      das nach Ablauf eine Anwaltskanzlei damit beauftragt wird.

      Letztlich, nach etwa einer Woche bearbeitung durch die
      Anwaltskanzlei, es wäre fast zum Prozess gekommen
      habe Ich mein Geld zurückerstattet bekommen.
      Nicht direkt durch Ihn sondern über den Anwalt.
      Und die Bearbeitungsgebühren wird er nun tragen
      müssen, worüber Ich erleichtert bin. Kann sich also
      durchaus lohnen, in meinem Fall war der Streitwert
      auch über fünfhundert Euro. Also nur Mut! Auch wenn
      es im ersten Moment ein schwieriger Weg zu sein
      scheint, solltest du nicht verzweifeln! :)

      Grüße,

      flinkE_biene
    • Hallo,

      danke flinke_biene :)
      Ich habe ihn letzte Woche (Freitag) erneut angerufen und ihm nochmal die Konsequenzen seines Verhaltens aufgezeigt und ihm auch gesagt, daß ich ihn anzeige und einen MB schicke. Er versprach mir das Geld bis Ende dieser Woche überwiesen zu haben. Ich bin ja mal gespannt, MB und Anzeige kriegt er trotzdem. Das Geld hatte er mich ja schon des Öfteren versprochen.

      Gruß,
      Christian
    • Ich hätte noch eine kurze Frage. Was benötige ich alles um Anzeige bei der Polizei zu erstatten ? Irgendwelche "Beweismittel" ?


      Du solltest schon alles mitbringen, was den Beamten die Ermittlungen erleichtert. Beweisen mußt du letztlich nichts, das erledigen Polizei uns Staatsanwaltschaft. Du bist lediglich Zeuge.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo nochmal, also ich würde auf jeden Fall den Personalausweis, eine Kopie der Auktion, eine Kopie der Überweisung, bzw. Überweisungsbeleg und die dementsprechenden Kontodaten des VK´s mitnehmen. Ausserdem würde ich die gesamte E-Mail Korespondenz mal ausdrucken. Sicher ist sicher. Das brauchst Du eh alles, sollte es wirklich zum gerichtlichen Verfahren kommen, zB wenn er Widerspruch gegen den MB erhebt.

      Denn die Polizei verfolgt ja nur den Straftatbestand, dein Geld musst Du dir zur Not auf dem zivilrechtlichen Wege holen :(

      Ich wünsche viel Glück und halte uns auf dem Laufenden :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • So, ich wollt euch ja auf dem Laufenden halten (glaubt ja nicht ich hätte schon aufgegeben oder mein Geld bekommen).

      Der Typ war doch glatt im Urlaub ... mit oder ohne meinem Geld sei dahingestellt. Auf jeden Fall hatte ich die Möglichkeit während seiner Abstinenz mit seinem Vater zu sprechen. Nachdem ich den Herrn Vater über die Situation seines Sohnes aufgeklärt hatte, versicherte er mir, daß ich mein Geld bekommen würde. Nunja, sein Sohn kam aus dem Urlaub und ich rief ihn erneut an.
      Er würde sich darum kümmern, ich hätte ihm ja schon so nen Brief geschickt (MB). Ich solle ihm doch meine Kontodaten erneut schicken. Daraufhin setzte ich ihm erneut eine Frist von 5 Tagen (inkl. Wochenende). Nach dem Auflegen fiel mir ein, daß ja alle Daten auf dem MB standen. Ich also gleich wieder angerufen. Er hätte den Brief nicht mehr, deswegen solle ich ihm die Kontodaten erneut schicken (spätestens jetzt hatte ich meinen guten Glauben verloren). Drei Tage später rief ich ihn erneut an und wollte wissen ob er mir das Geld überwiesen hätte. Dies wurde bejaht. Aber .... wie soll es auch anderes sein ... kein Geld da.
      Dafür rief mich heute die Polizei an (hatte ja ne Anzeige erstattet) und fragte nach einigen Details. Also werd ich heute kurz bei der Wache vorbeischauen und noch die gewünschten Infos abliefern. ABER nicht bevor ich den Typen nicht nochmal angerufen habe !

      Wie man sieht, versuche ich noch am Ball zu bleiben. Langsam nervt es wirklich, aber ich sehe es nicht ein auf das Geld zu verzichten.

      Gruß,
      Christian
    • Erstmal ein großes Lob, dass Du das nicht so dahinschleifen lässt und irgendwann aufgibst, darauf hoffen solche Leute nämlich... :D

      Ist klar, das ein solcher Typ einen MB einfach wegschmeißt, denn er weiß scheinbar gar nicht, was da auf ihn zukommen kann X(

      Ich würde mich nochmals mit ihm unterhalten über die Folgen eines VB der nämlich dann von dir auch beantragt werden soll....Titel und damit Zwangsvollstreckung....und ausserdem die Anzeige weiterhin verfolgen und so weiter. Wenn er dann nicht reagiert, selber schuld, Du hast ihm meines ERachtens nach genug Zeit gegeben und ihn auch oft genug gemahnt. Vielleicht ist es auch ratsam, wenn er noch bei seinem Vater wohnt, diesen auch aufzuklären, dass bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen wird. Ich denke, dass er seinem Sohn doch nochmal sehr ins Gewissen reden wird :D

      Bei dem Betrag würde ich dann aber auch nicht mehr lange fackeln ! Dann lernt er gleich mal was für´s Leben. Wenn er den MB weggeschmissen hat, dann hat er höchstwarscheinlich auch keinen Einspruch eingelegt....Also nach Ablauf der Frist Antrag auf VB abschicken und gut ist.....(nach nochmaliger Aufklärung, wenn Du dazu noch den Nerv hast).

      Halt uns weiter auf dem Laufenden :P
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

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    • Ich würde dringend empfehlen, hier nicht die Abkürzung MB zu verwenden. Das könnte zu Mißverständnissen führen.

      MB steht für einen (gerichtlichen) Mahnbescheid. Und ein solcher ist doch hier nicht verschickt worden!?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von engelchen-mail
      ach so, der Threadsteller hatte das so geschrieben, da bin ich auch von einem "Mahnbescheid" ausgegangen, er meinte dann nur ein Mahnschreiben seinerseits ? 8o


      Siehst du, da haben wir schon das Mißverständnis.

      Der TE schrieb:

      Er würde sich darum kümmern, ich hätte ihm ja schon so nen Brief geschickt (MB).


      Das klingt nicht nach einem MB. Ein solcher wäre auch vom Gericht gekommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ja, das habe ich ebenfalls gelesen, aber wenn der VK doch eindeutig (MB) schreibt und wohl die lapidare Aussage darüber des Gegeners zitiert hat, dann gehe ich tatsächlich davon aus, dass der Schreiber einen MB also Mahnbescheid meint ;)

      Möge uns der Threatsteller doch bitte über diesen Umstand nochmals aufklären :D

      Was sonst sollte er mit MB gemeint haben ? Er hatte doch geschrieben, "MB (womit er doch wohl meines Erachtens den Antrag auf Mahnbescheid meinte) und Strafanzeige ist jetzt raus" ! 8oSteh auf dem Schlauch.... 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

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