Gewerblich oder privat - Fragen zur Steuer

    • Gewerblich oder privat - Fragen zur Steuer

      Ich habe vor kurzem 2 DVDs bei einem Onlinehandel aus den USA gekauft. Diese habe ich dann direkt bei Ebay wieder verkauft. Wegen des schwachen Dollarkurses sind dabei euch einige Euros bei rausgesprungen.

      Wenn ich jetzt weitere DVDs so verkaufe will, müsste ich dann mein Ebay Konto auf gewerblich umstellen und zusätzlich Mehrwertsteuer berechnen?
    • Ja, das wäre eindeutig gewerblich. Hinsichtlich der Steuer wird du hier sicher bald von anderen Usern (hallo engelchen) Tips bekommen, die sich damit besser auskennen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • jo, huhu :D.....also, wenn Du so handeln willst, ist dies wie Uhu sagt gewerblich, da besteht erstmal kein Zweifel :rolleyes:

      Hierzu müsstest Du dein Gewerbe anmelden und den Account auf einen gewerblichen ändern. Das ist einfach...nun zu den Nachteilen:

      Was Du auf keine Fall bei dieser Geschichte vergessen darfst ist erstens, dass Du eine vernünftige professionelle AGB erstellen musst: Widerrufsbelehrung !!!

      Hierbei bist Du gerade in dieser Branche (DVD, CD usw) sehr abmahngefärdet. Da viele Konkurrenten....also solltest Du zusätzlich einen Anwalt und eine Rechtschutzversicherung haben ;)

      Ich seh da zweitens unter Umständen auch ein Problem bei der Einfuhr bei einer hohen Anzahl an Filmen und dergleichen. Vorher würde ich mich mal beim Zoll erkundigen, was unter Umständen an Einfuhrsteuern anfällt (glaube 4%) und Mehrwertsteuer. Ausserdem musst Du damit rechnen, die Sachen beim Zoll selber abholen zu müssen !...hierzu das:

      testberichte.ebay.at/Zoll-Steu…0QQugidZ10000000002395081
      und das:
      testberichte.ebay.at/Zollgebue…0QQugidZ10000000004710350


      So, wenn Du nun noch Lust hast und überlegst, die Sache gewerblich anzugehen, dann können wir hier gerne weitere Fragen beantworten.....denn dann kommen auch noch Steuern auf deine Gewinne hinzu.... :(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Glaube, das hier wird in erster Linie für dich interessant sein:

      akademie.de/fuehrung-organisat…eberschussrechnung-i.html

      dann das in der Praxis:

      akademie.de/fuehrung-organisat…berschussrechnung-ii.html

      ich denke, das wäre die einfachste und sinnvollste Methode ....

      hk24.de/produktmarken/recht_un…enueberschussrechnung.jsp

      oder eben Umsatzsteuer ab einer Grenze von glaube 17.500 Euro Umsatz im ersten Jahr (hierzu rechnet man auch die Einnahme aus sonstiger Tätigkeit)...und das inklusive Umsatzsteuer.....und ausserdem muss man das jeden Monat melden....

      Hier nochmal der § 19 (1) UStG:


      "§ 19

      Besteuerung der Kleinunternehmer

      (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. "

      Hilft dir das weiter ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger