Wie funktioniert Nachnahme? Und die Erklärung von DHL

    • Wie funktioniert Nachnahme? Und die Erklärung von DHL

      Ich wollte einen Verkauften Artikel per Nachnahme an den Käufer bringen. Der Artikel wurde für ca. 45€ ersteigert. Da ich davor noch nie was mit Nachnahme verschickt habe rief ich auf der DHL Hotline an (Da man sich auf der Homepage von DHL ja tot sucht) :rolleyes:.
      Der Artikel hätte mit Päckchen Versand gerade mal 49€ gemacht (gerundet). Nun aber meinte der Mitarbeiter von der DHL:

      Artikel 45€ + 7€ Versand als Paket da Päckchen nicht versichert sind und man per Nachnahme nur in Verbindung als Paket diesen Service nutzen kann. Also waren es schon, 52€ + 4€ Nachnahme Gebühren sind es 56€. Der Käufer hätte dann noch 2 € Übermittlungsentgeld bezahlen müssen. :wallbash Wäre ja alles kein Problem gewesen. Doch der Männliche DHL Berater am Telefon meinte das ich, wen ich das Paket in der Filiale abgebe, die 56€ erst mal der DHL vorstrecken muss. 8o Warum dieses so sei weiß ich nicht mehr. Habe aber noch mal 3x nachgefragt und er blieb dabei das ich den Kaufpreis inklusive Porto und Nachnahme Gebühren erst mal vorstrecken muss. Na da hats mich erst mal aufm A. gesetzt.

      Zur Abwicklung meinte er noch das der Käufer die Insgesamt 58€ bezahlen muss/ wird, und mir die DHL das Geld aufs Konto überweisen wird. Leider habe ich nicht mehr gefragt oder gesagt das ich ja dann Abzüglich den 2€ ja dann den doppelten Preis zurück gezahlt bekomme. 1x die 56€ die ich vorstrecken musste (Warum auch immer) + die 45€ Auktionspreis, also hätte mir DHL 101€ aufs Konto überweisen müssen? Oder liege ich da nun Falsch? Wen nicht würde ich gerne wissen was das für einen Sinn oder Zweck erfüllt erst mal das Geld vorzustrecken? Ich habe gerade auf der DHL Homepage gelesen das Nachnahme bis 3500€ geht. Also Summa Summarum müsste ich laut dem Männlichen Berater erst mal 3500€ Auftreiben um das Paket erst mal weg zu schicken und bekomme, mal abgesehen von Porto und Gebühren 7000€ von DHL Überwiesen???

      Ich weis nicht. Irgendwo glaube ich der DHL Berater hat mich veräppelt???
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
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    • Nachnahmebetrag wird - abzüglich eines Übermittlungsentgelts von 2 Euro - auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Den notwendigen Überweisungsbeleg erhalten Sie in Ihrer Filiale. Der Nachnahmebetrag von maximal 3.500 Euro wird ausschließlich in bar eingezogen. Verweigert der Empfänger die Zahlung des Nachnahmebetrags, so gilt das Paket als unzustellbar und wird an Sie zurückgesandt. Das Nachnahmeentgelt von 4 Euro ist auch in diesem Fall zu zahlen; ein Übermittlungsentgelt fällt nicht an, wenn der Nachnahmebetrag nicht eingezogen werden kann.


      und hier nochmal die Kosten:

      Service Preis in Euro Nachnahme
      +4,00 (zusätzlich zum Paketpreis)
      +2,00 (Übermittlungsentgelt zusätzlich zum Paketpreis)


      Nachzulesen auch hier beim Postkalkulator

      Also, auf 45,- ErsteigerungsPreis und Versandkosten 7,- (6.90 + -,10 ?) schlägst du die 2,- auf, die der Kunde sozusagen vor Ort für die erfolgreiche Übermittlung zahlen muss.

      Außerdem musst du deinem Käufer ja auch noch die Nachnahmegebühr von 4 Euro berechnen. Dadurch hast du einen Nachnahmebetrag von 58 Euro.

      Das heißt es werden vor Ort vom Käufer 58,- E abgeknöpft und davon werden dir 56 Euro überwiesen. Bei der Post zahlst du den Paketpreis und die 4 Euro Nngebühr. :D

      Zu der Vorleistung für eine Leistung des Käufers, die die Post ja nicht zu leisten hat :wallbash, da muss der HotlineMA wohl geistig überfordert gewesen sein :rolleyes: anders kann ich mir das nicht erklären.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Original von idefix.windhund
      Also muss ich hier nicht die 56€ erst bei der Filiale Vorstrecken?


      Hi,

      ich denke, der Typ am Telefon hat sich einfach nur ungeschickt ausgedrückt. Du zahlst die Versandkosten (Paket) zzgl. der 4 € Nachnahmegebühr. Mehr nicht. Das klingt nach einem Mißverständnis. ;)

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Klar, warum solltest Du auch deinen eigenen Artikel bezahlen :D

      Du musst die Gebühren wie bereits beschrieben vorstrecken, da die Post von dir beauftragt wird, denn der Empfänger muss die Sache ja nicht annehmen und dann sitzt die Post auf ihren Kosten, verstehst Du ? Und der Käufer zahlt bei Übernahme diese Kosten ja wieder zurück und die Artikelpreis und dieser komplette Betrag wird dir dann überwiesen ! Weil Du die Gebühren für die Nachnahme ja bereits reguliert hast ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das ist mir alles schon klar. Ich war nur geschockt wo der Typ gesagt hat ich muss, bevor das Päckchen zum Käufer geht, erst mal die 56€ Vorstrecken. Darin fand ich die Logik nicht. Es geisterte immer das "Warum dieses" durch den Kopf.

      Aber jetzt weis ich das mich der Berater am Telefon verarsxxt hat. Weil bei einem Mißverständnis hätte ich nicht bei 3x genauen Nachfragen nicht immer die selbe gleiche Antwort bekommen.
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    • Naja lieber Idefix, das liegt aber leider an den Konzernen, die sich einfach diese ausgebildeten und kompetenten Mitarbeiter nicht mehr leisten können/wollen.

      Früher hat man gerade bei der Deutschen Post noch vernünftig ausgebildet (man kennt ja noch die alten mit Beamtenstatus und so), aber heute setzt man da irgendwen hin, der nur noch die Hälfte kostet und keine besondere Ausbildung braucht, die man ja finanzieren muss...und gut is...sollen die Kunden doch sehen wo sie Informationen herbekommen..."die können ja auch im Netz nachlesen"....

      Aber damit will ich keinesfalls alle über einen Kamm scheeren, es gibt auch welche, die sich tatsächlich einsetzen...hab ich alles schon erlebt :D

      Also nicht schimpfen, denn das bringt eh nix, sonder selber schlau machen...

      Keiner von uns saugt sich das Wissen aus den Fingern ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger