Käuferin hat günstigere Ware gefunden und nimmt Artikel nicht ab

    • Käuferin hat günstigere Ware gefunden und nimmt Artikel nicht ab

      Ich habe am 27.05. das Hochbett meiner Freundin bei eBay reingesetzt und am 04.06. wurde die Auktion mit Sofort-Kaufen beendet!

      Die Höchstbietende hatte mich vorher angeschrieben, ob es ok wäre, wenn sie das Bett für ihre Freundin ersteigert! Damit war ich natürlich einverstanden!

      Hier mal die Auktion -> LINK

      Ich hatte dann am selben Tag noch mit der Frau telefoniert, die das Bett haben wollte und wir haben uns geeinigt, das ich ihr das Bett am Wochenende vorbeibringen werden! Alles schien ein meinen Augen ganz gut zu laufen, aber heute bekam ich folgende SMS von dieser Frau:
      Du, wollte dir nur sagen, das ich das Hochbett doch nicht nehme. Habe ein günstigeres gefunden!


      Na toll!!!! So eine Schei**!!! Sorry, aber ich bin sauer!
      Was soll ich nun tun? Die Freundin dieser Frau, die das Hochbett ersteigerte, kann ja nichts dafür, denn sie wollte ihrer Freundin ja nur helfen, da sie keinen Account bei eBay besitzt!
      Ich brauche da mal eure Hilfe, denn ich hatte einen solchen Fall noch nie!

      MMM ?(
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • RE: Ich brauche dringend eure Hilfe!!!!

      Hi Mok,
      für mich wäre der Fall ganz einfach, denn schlieslich ist dei Bieterin einen rechtsgültigen Vertrag mit Dir eingegangen. Und 250 € sind ja auch kein Pappenstiel. Außerdem muß jedem Ebayer klargemacht werden, daß Onlineauktionen kein Spielplatz sind.
      Also:
      1. Mahnung schreiben, Frist von einer Woche für den Zahlungseingang setzen, angeben das die Kaüferin bei keiner Zahlung ab dem ... in Verzug ist. Hinweis auf gerichtliches Mahnverfahren.
      2. Nach Ablauf der Frist gerichtliches Mahnverfahren durchziehen. Kostet nicht viel, kannst Du selbst machen, ist kein großer Aufwand, Formulare gibt es beim Amtsgericht.
      3. Abwarten, über kurz oder lang bekommst Du dein Geld auf jeden Fall, denn 250 € sind immer pfändbar, und irgendeinen Grund, um aus den Vertrag zu kommen gibt es für die Käuferin nicht.

      Natürlich tut es mir für die Bieterin leid, daß sie von ihrer Freundin gelinkt wurde, aber das kann nicht dein Problem sein. Sollten irgendwelche Friedensangebote kommen, würde ich diese natürlich annehmen. Aber ich würde niemals unter 25% des Kaufpreises gehen.
      In solchen Fällen muß man hart sein, sonst ziehst Du immer wieder die Arschkarte.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Ich habe die Käuferin gestern mal angeschrieben , dass sie die Situation ihrer Freundin mal bitter erklären soll. Ich hoffe sie reagiert auf meine Mail! Ich melde mich dann, wenn es was neues gibt!

      MMM 8)
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Es scheint sich jetzt geklärt zu haben, denn ich bekam gestern einen Anruf von der Käuferin, dass sie das Bett doch nehmen will! Irgendwie komisch, aber vielleicht lag es ja an meiner E-Mail. Na ja, werde ich ja noch sehen! Ich bin erst zufrieden, wenn ich das Geld habe!

      MMM 8)
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Komisch, wie kam denn dieser Sinneswandel zustande? Hast Du ihr etwa gedroht? Du böser, böser MMM, soll man sowas denn machen?

      Nein, war ein kleiner Witz von mir. Ich finde es gut, das Ihr Euch doch noch einigen konntet, auch wenn man diesem Streß hätte aus dem Weg gehen können, wenn man sich vorher im Klaren darüber ist, was es heißt, bei Ebay einen verbindlichen und rechtsgültigen Kaufvertrag einzugehen.