Gewerbe

    • hallo!
      habe mal eine frage!Ich wollte mich als Gewerblich Verkäufer (Kleingewerbe)
      anmelden.Habe ein kleingewerbschein aber der ist auf die tätigkeit Discjockey
      angemeldet.meine frage ist muss ich wenn ich verkaufen will ummelden oder dazu tragen lassen?
      ich möchte gerne so ca. 3 bis 5 verschiedene artikel verkaufen.
      also ein bißchen neben bei habe ja noch einen beruflichen job.

      mfg rene
    • Frage doch mal bei deinem Gewerbeamt an, ob du da etwas umschreiben lassen mußt. Ich denke, das ist der schnellste und zuverlässigste Weg.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du hast bereits ein Gewerbe, dann würde ich es erstmal nicht eintragen lassen, soweit die Tätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist.
      Es wird dich schon keiner verklagen deswegen.

      Alle die es wissen müssen das du was gewerbliches machst sind mit dem einen Schein schon informiert und erwarten von
      Dir die nötigen jährlichen Angaben (und Ausgaben)
      Der Rest ist reine Amtsbürokratie und Abzockerei der Ämter.

      Allerdings: Manchmal braucht man einen Gewerbeschein, wenn man bei Großhändlern einkaufen will - meist ist denen aber auch scheißegal
      was auf dem Schein steht, wenn man ihn hat.
      Und!! Wirklich überprüfen wird den Inhalt des Scheins auch keiner 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • hm...warum willst du, wenn Du nur 4-5 Artikel verscherbeln willst überhaupt ein Gewerbe um/anmelden ? Oder meinst Du diese Anzahl pro Tag/Woche/Monat ? Neues oder Gebrauchtes ?

      Also wenn sich die Tätikeit auf ein gewerbliches Niveau steigert, dann würde ich die paar Euro 50 schon investieren...

      Denn ein DJ ist kein Verkäufer ! Das sind zwei total unterschiedliche Geschichten....ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gewerbeschein ein Freifahrtsschein für alle selbständigen Handlungen ist.

      Wenn wir hier über einen Betrag von 500 Euro oder sowas reden würden, dann könnte ich deine Bedenken verstehen, aber bei dem Betrag würde ich doch eher die Nummer SICHER fahren...so hast Du hinterher zumindest keine unnötigen Schwierigkeiten, die evt. wesentlich teurer ausfallen können....

      Du brauchst meines Wissens nach dein Gewerbe auch nicht umschreiben, sondern nur einen Zusatz eintragen lassen...Denn dein Gewerbe als DJ willst DU ja sicherlich auch behalten, oder ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Der Gewerbeschein ist nicht ausschlaggebend für gewerbliches Handeln.
      Er ist lediglich die verwaltungstechnische Keule um alle die zu informieren wie
      irgendwelche Ansprüche und Begehrlichkeiten an den Gewerbetreibenden haben.
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    • Er hat doch einen Schein, also die Zwangsregistrierung erfüllt.

      Einzig er war nicht so klever und hat damals nicht alles mögliche in den Schein schreiben lassen.

      Wer ein Gewerbe anmeldet sollte möglichst gleich einen sehr umfangreichen Schein beantragen, ich habs damals auf unserem Amt so gemacht.
      Die Beamtin meinte nur "ich schreib da alles rein, was Sie mir sagen, so lange es nicht genehmigungspflichtig ist."

      15 EURO für einen lebenslänglichen Universalgewerbeschein. :D
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    • das ist richtig, ich habe auch gleich alle Kategorien von Ebay einschreiben lassen, man weiß ja nie, was man so verkauft... :D

      Ich denke aber, dass er die Verkaufseigenschaften eintragen lassen muss....aber da müsste man sich tatsächlich nochmal beim Amt erkundigen, inwiefern das nötig ist...wenn ich richtig gelesen habe wurde ihm ja bereits gesagt, dass er es nachtragen lassen muss. Wie das rechtlich aussieht weiß ich aber nicht.....ich würde es trotzdem machen und dann aber auch alles was sonst noch so anfallen könnte gleich mit eintragen lassen :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Wenn ich für ein bischen schreiben Geld kriege, würde ich auch Jedem sagen er muss es eintragen lassen. Beamte sind gierig aber kaum wirklich ehrlich und objektiv.....

      Bei gelegentlichem Handel muss er es wohl nicht wirklich.

      Eventuell verkauft er ja nur gebrauchte Tontechnik :D
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    • @senfeuter: Das mit er gebrauchten Tontechnik ist schwer zu beweisen, wenn er ander Dinge verkauft...ich finde deine Tips hierhingehend nicht wirklich rechtlich haltbar. Natürlich kann sich der Threadsteller nicht auf dich berufen, wenn es Schwierigkeiten gibt. Würdest Du das Risiko selber eingehen ?

      Ausserdem werfe ich mal einen Keil in die von dir aufgestellte und schließende Tür gegenüber Beamten. Ein Beamter ist erstmal auch nur ein Mensch...zum zweiten sind Beamte an bestimmte Richtlinien gebunden. Das Wort "gierig" ist hier wohl fehl am Platz, denn immerhin fließen die Einnahmen nicht in die eigene Tasche und ausserdem handeln Beamte nicht auf Provision oder ähnlicher Basis....

      Hier mag manchmal das ohnehin schlechte Allgemeinbild des Beamten unterstützt werden, aber ohne sie würde einiges zusammenbrechen. Wenn Du hier also so wehemend dagegen argumentierst, dass man kein Gewerbe an - oder ummelden muss, dann bringe doch bitte mal einen Link zu dieser Bestimmung :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nachtrag z T Beamte:

      Das Geld, welches hier eingenommen wird fließt zum größten Teil in die Kommune oder ins Land, demnach werden auch Leute wie Du und ich damit bezahlt...bzw. unterstützt....was ist daran verwerflich...immer nur schimpfen kann jeder,

      der eine schimpft, weil er Geld verdient und dafür zB Steuern zahlen muss, der andere, weil er Hartz IV bekommt und das nicht reicht....

      dass aber alles ein Kreislauf ist, das sieht keiner und keiner darf vergessen dass man selber immer in die Position des Gegenübers ab - oder aufsteigen kann..... !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      lasst euch das mal durch den Kopf gehen 8o

      denn vun nix kütt nix 8)

      Ein Geben und Nehmen in unserer Gesellschaft ist abgerutscht auf ein Nehmen aber nicht mehr geben.....aber wenn jeder nur nimmt, dann kann das bekanntlich nicht gut gehen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()

    • ... er könnte ja auch den Handel auf Gewerbeschein betreiben (dabei wie Engelchen gleich alle Katergortien von ebay abdecken, vorsichtshalber!)

      und das Plattenauflegen könnte er als wahrer Künstler gegen Gage (auf Honorarbasis!)betreiben! Dafür müsste er dann aber wohl das Programm noch künstlerisch erweitern, eine kleine Stepp-, Jonglier- oder Voltigiereinlage gefällig? ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Wenn du dann gewerblich unterwegs bist, solltest du dich hier und anderswo aber gründlichst über die notwendige AGB und die Rechte der Käufer ;) und die Pflichten der Verkäufer in dem Fall informieren, damit du den typischen Fallstricken aus dem Weg gehen kannst!
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