Ich hatte ja bereits einmal angesprochen, dass ich auch nicht von der Abmahnwelle verschont geblieben bin und demnach auch eine Abmahnung erhalten habe. Nun habe ich natürlich meinen Anwalt mit der Überprüfung beauftragt.
Dieser hat die Sache geregelt. Ich sage dazu nur, wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen !
Der RA hat sich sehr geärgert, denn sein Mandant hatte selber mehrere Fehler in seinen Angeboten, die wesentlich höher bewertet werden können, als der meine und somit hat er den kürzeren gezogen.
Verhandlung abgewendet, Kosten aufgehoben und Mehrkosten für Kläger durch irrsinniges Mahverfahren und trotz Schlichtungsversuch vorab, Bestand auf gerichtliches Verfahren.....kurz vorher Vergleich und erhebliche Gegenstandswertminderung....
Dieser hat die Sache geregelt. Ich sage dazu nur, wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen !
Der RA hat sich sehr geärgert, denn sein Mandant hatte selber mehrere Fehler in seinen Angeboten, die wesentlich höher bewertet werden können, als der meine und somit hat er den kürzeren gezogen.
Verhandlung abgewendet, Kosten aufgehoben und Mehrkosten für Kläger durch irrsinniges Mahverfahren und trotz Schlichtungsversuch vorab, Bestand auf gerichtliches Verfahren.....kurz vorher Vergleich und erhebliche Gegenstandswertminderung....
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger