Unklare Produktbeschreibung?

    • Unklare Produktbeschreibung?

      Hallo,

      ich habe ein Problem: Wir haben folgenden Text bei Ebay eingestellt

      Sie bieten auf 1,25 m² gebrauchte Paschal-Schalung
      Optimale Systemschalung, für Schalungsarbeiten ohne Baukran für
      Keller, Fundamente, Stützmauern, Gartenmauern
      Die Schalung ist nicht mehr für Sichtbetonarbeiten verwendbar.
      Alle für den Eigenheimbau erforderlichen Elemente der Höhe 1,25m und Breiten von 100 cm, 63cm, 50cm, 46 cm, 37 cm, usw. sowie Innen- Aussen- und Scharnierecken, Kleinteile sind vorhanden. Insgesamt ca. 200 m².

      Auf jeden Fall wurde das ganze jetzt eingesteigert für einen viel zu geringen Preis und der Käufer besteht auf 200qm der Schalung, obwohl, ja drin steht: "Sie biten auf 1,25 qm gebrauchte Paschal-Schalung".

      Wie seht ihr das ganze? Hat der Käufer Anspruch auf die ganze Schalung oder nur auf 1,25qm??

      Bitte helft mir.

      Liebe Grüße
    • RE: Unklare Produktbeschreibung`???

      Sie bieten auf 1,25 m² gebrauchte Paschal-Schalung

      Stand das im Titel? dann wäre alles ziemlich klar

      Alle für den Eigenheimbau erforderlichen Elemente der Höhe 1,25m und Breiten von 100 cm, 63cm, 50cm, 46 cm, 37 cm, usw. sowie Innen- Aussen- und Scharnierecken, Kleinteile sind vorhanden. Insgesamt ca. 200 m².

      Dieser Absatz macht das ganze zweideutig, auch wenn man zugeben muss "sind vorhanden. Insgesamt 200 m²" heben genau genommen nicht auf, auf was man bietet, sondern geben für einen aufmerksamen Leser an, was sonst noch zu haben ist.

      Nur welcher Leser bei Ebay ist den aufmerksam?

      Wenn es nun einer ganz genau nehmen will, und deshalb auf 200 m² besteht, würde ich es wiederum noch genauer nehmen und deshalb auf Sie bieten auf 1,25 m² gebrauchte Paschal-Schalung bestehen.

      Interessant wäre zu erfahren, was denn nun im Titel stand und warum man nicht eine größere Menge angeboten hat. In der Sparte ist mir kaum etwas unter 10 m² aufgefallen :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo Tiger,

      im Titel stand nur: "Paschal-Schalung, Betonschalung"

      der erste Satz ist dann: "Sie bieten auf..."

      Das Angebot habe ich selbst nicht erstellt, sondern mein Vater, daher kann ich nicht sagen, warum nur ein Teil verkauft werden sollte/soll.

      Allerdings finde ich den Satz: "Sie bieten auf 1,25 qm" einschlägiger, als: "Es sind noch 200qm vorhanden"
    • Hallo, es stand ja auch nicht: "Es sind noch 200qm vorhanden" sondern "Insgesamt 200qm" drin, das mal kurz zu deinem letzten Beitrag. :rolleyes:

      Schön wäre ein Link zur Auktion, vielleicht ist es auch in einer kleinen Mengenkategorie eingestellt (würde unter anderem deine Version untermauern). War es ein Angebot ab einem Euro ? Was wurde geboten, was kostet sowas normalerweise und wieviel würden 200 qm dann kosten ?

      Droht der Käufer schon mit Anwalt oder ist er noch friedlich ? Was genau hast Du ihm angeboten ? Was genau ist denn des Käufers Forderung ?

      Wären rein theoretisch denn 200 qm vorhanden ? Ich habe aus deiner Artikelbeschreibung heraus erstmal gedacht, dass die 200 qm nur ein Schreibfehler seien.....aber nach nochmaligem Lesen gehe ich mal davon aus, dass diese tatsächlich vorhanden sind, hier aber in 1,25 qm Teilstücken verkauft werden soll..warum lassen wir mal dahingestellt....ist das soweit richtig ? :]

      Nach drittem lesen würde ich eher in deine Richtung tendieren, denn der Satz: "Sie bieten auf..." ist eindeutig....Leider wurde am Ende nicht geschrieben: "Insgesamt sind 200 qm vorhanden, die sie in weiteren Auktionen ebenfalls in Teilstücken ersteigern können". Dann wäre es wirklich unumstößlich gewesen ;(

      Waren denn die anderen Teilstücke in weiteren Auktionen eingestellt ? Dies würde deine Version ja nochmal untermauern 8)

      Bitte stell doch mal einen Link zu dieser Auktion ein :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo,

      hier ist der Link: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…All-Categories%26_fvi%3D1

      Hoffe das funktioniert so.

      Die Schalung ist eigentlich einiges mehr wert, als 12,50 €. Der Rest wäre halt eben auf Anfrage mit rausgegangen bzw. nacheinander verkauft worden.

      Der Käufer hat bereits mit Rechtsanwalt gedroht bzw. das Angebot angeblich schon prüfen lassen.

      Der Käufer möchte natürlich jetzt die 200qm (die übrigens auch vorhanden sind) haben, aber zum Verkauf standen ja nur 1,25qm.

      Liebe Grüße
    • Die Schalung ist eigentlich einiges mehr wert, als 12,50 €.


      Der Wert wird bei Ibäh bestimmt durch das Gebot ?( , will man mehr, muss man einen höheren Startpreis setzen. Das hat also nichts mit dem Problem zu tun, was hier Auktionsobjekt ist.

      Dazu siehe oben, kurz, genaugenommen ist Auktionsobjekt "Sie bieten auf 1,25 m² gebrauchte Paschal-Schalung" !

      Das Weitere ist meiner Meinung nach eine Ergänzung, die vielleicht noch Ibäh monieren könnte, weil hier einen dezenten Hinweis sehen kann, dass vor Ort noch mehr in Umgehung der Gebühren käuflich zu erwerben ist ;)
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    • Der Link funktioniert :]

      Klar, sollte also 1,25 qm verkauft werden und demnach dem Käufer offen lassen, dass er die weiteren qm zum gleichen Preis bei gleichen Konditionen dazu kaufen kann.....wenn er denn will....aber wir verstehen das so und wir wissen das auch so...wenn man das anders auslegen will.... ?(

      Das ist erstmal sehr gut kalkuliert, da der Käufer dann soviele kaufen kann wie er braucht...verstehe....leider wurde dies so in der Artikelbeschreibung nicht ausgeführt......das ist der Fehler. Inwieweit der rechtlich zu bewerten ist kann evt. unser im Forum vorhandene Anwalt eruieren....

      Ich bin immernoch der Meinung, dass es trotz des Fehlers relativ eindeutig ist, dass hier nur 1,25 qm zur Auktion standen. Allerdings steht die Auslegung: "...bla...bla..bla vorhanden. Insgesamt 200 qm." Vorhanden heißt ja nicht, dass es hier zur Auktion steht, leider hätte man das eben auch nochmal sicherheitshalber so darlegen sollen.....Leider sehr unglücklich getroffen und ein guter Anwalt für den Käufer könnte hier evt. was rausholen... :O

      Hast Du eine Rechtschutzversicherung ? Nur so zur Sicherheit ... 8)

      Wenn ja, dann würde ich im Fall, dass der Käufer tatsächlich auf die 200 qm besteht und/oder einen Anwalt einschaltet, ebenfalls einen Anwalt einschalten und mit der Abwendung der Forderung beauftragen :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Beim vierten mal durchlesen bin ich wieder unsicher.... :rolleyes:

      Alle für den Eigenheimbau erforderlichen Elemente der Höhe 1,25m und Breiten von 100 cm, 63cm, 50cm, 46 cm, 37 cm, usw. sowie Innen- Aussen- und Scharnierecken, Kleinteile sind vorhanden. Insgesamt ca. 200 m²


      Verkürzt: Alle erforderichen Elemente sind vorhanden. Insgesamt 200 qm.

      Ich stehe zu meiner vorherigen Aussage, allerdings ist der Zusammenhang dieser beiden Sätze wirklich falsch zu verstehen....bzw. so zu verstehen, wie es der Käufer hier auslegt.....hör dir an, was die anderen oder evt auch unser Anwalt dazu sagen, im Zweifel wirklich noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen...wie gesagt, wenn eine Rechtschutz besteht, dürfte das übernommen werden, aber bitte vorher um Deckungsschutz...damit Du nachher nicht auf den Kosten sitzen bleibst.....

      VIEL GLÜCK :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger