Hallo, hier mal was zum Thema günstig einstellen und nicht zum erwünschten Preis verkaufen:
internetrecht-rostock.de/olg-koeln-18-u-109-06.htm
Demnach: Überlege vorher, ob Du es für einen Euro Startpreis reinsetzt, wenn Du einen bestimmten Betrag erzielen willst
1. Kaufverträge bei eBay sind auch dann wirksam, wenn der im Rahmen einer Auktion zum Startpreis von 1 € eingestellte Gegenstand zum Zeitpunkt des Angebotsendes einen nur geringen Preis erzielt, obwohl der tatsächliche Wert sehr viel höher ist.
2. Die enttäuschte Erwartung des Käufers über den tatsächlich erreichten Kaufpreis berechtigt diesen nicht zur Anfechtung wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
internetrecht-rostock.de/olg-koeln-18-u-109-06.htm
Demnach: Überlege vorher, ob Du es für einen Euro Startpreis reinsetzt, wenn Du einen bestimmten Betrag erzielen willst
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger