iPhone 3G angeblich neu und unbenutzt

    • iPhone 3G angeblich neu und unbenutzt

      iPhone 3G - neu und unbenutzt?.. suche Rat

      Hallo..
      Erstmal vorweg.. ich bin neu hier.. :p
      Und zwar brauche ich mal Rat.
      Ich habe mir bei eBay ein iPhone 3G gekauft, was ich wieder verkaufen wollte (Grund ist etwas komplizierter)
      und nun kommt es heute an und ich packe es aus und bin doch leicht entsetzt!

      eBay: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…EWNX:IT&item=330273031054

      Fotos:
      marvinkelm.de/iphone/iphone.html
      falls der link nicht geht..
      amazingwow.de/iphone/iphone.html


      Ich bin der Meinung, sowas kann man doch nicht als Neu und UNBENUTZT verkaufen?..
      Bin ich mit dieser Meinung nicht allein und was würdet ihr tun?

      mfG

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    • Ich kann auf den Photos nur erkennen, daß die Folie wohl etwas unprofessionell wieder befestigt wurde. Gibt es Gebrauchsspuren? Beschreibe diese doch bitte anhand der Fotos.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • also.. ungenutzt heißt für mich.. wirklich nicht benutzt.. :)

      -foto1
      datenkabel schonmal benutzt
      -foto2
      unordentlich wieder eingepackt
      -foto3
      netzteil wurde benutzt
      sogar schmutz dran
      -foto4
      kleiner kratzer auf der rückseite (schwer zu erkennen)
      -foto5
      folie total lose und verdreckt (schonmal abgewesen)
      -foto6
      folie schmutzig, zerkratzt, verdreckt, lose
      -foto7
      wie foto 6
      -foto8
      vorderseite auch lose
      -foto9
      schmutz drunter (schwer zu erkennen)
      -foto10
      sogar irgendwelche programme wurden installiert
      akku ist geladen worden (neue geräte sind nie komplett geladen)
      -foto11
      gerät wurde registriert (auf anderen namen)
      namen bekommen (benutzt)
      -foto12
      fotos wurden gemacht
      -foto13
      siehe foto12
      -foto14
      kopfhörer benutzt - verknüllt wieder eingepackt
    • Nun, ganz oben steht OVP das heisst eigentlich ist noch original verpackt,
      da kann eigentlich nicht die Folie ab sein und es können auch nicht alle kabel bereits auseinandergerödelt sein.

      Eine göffnete Verpackung wäre da noch zu verschmerzen aber alles andere ist nicht mehr OVP!!

      Und die Fotos im Speicher sprechen auch nicht für "unbenutzt"

      da stand eindeutig:
      Schutzfolie ist noch drauf, das Handy ist unbenutzt.


      10% Wertminderung ist das schon wert, es sei denn der Preis war so OK.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • sogar irgendwelche programme wurden installiert


      gerät wurde registriert (auf anderen namen)


      Das wären für mich die entscheiden Argumente für einen Sachmangel.

      Was sagt denn der VK dazu?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann kontaktiere doch den Verkäufer und lade ihn auch gerne hier ins Forum ein, falls es Probleme gibt. In einer neutralen Umgebung diskutiert es sich doch objektiver.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • warum find ich hier keinen zitat button?.. ^^

      "Hallo,
      ich habe das Paket heute erhalten, bin jedoch nicht sonderlich zufrieden.
      Sie haben in Ihrer Auktion angegeben, das Gerät sei neu, ovp und vorallem unbenutzt.
      Ein Gerät, welches schon registriert ist, irgendwelche Fotos enthält, schonmal synchroniert und geladen worden ist, erfüllt diese drei Punkte in keinem Fall. Hinzu kommt noch die verschmutzte, zerkratze und abgegangene Schutzfolie, sowie die unordentlich und auch schon benutzten anderen Teile in der Verpackung.
      Um dieses Problem zu lösen, würde ich vorschlagen, dass Sie mir das Geld zurück überweisen und ich Ihnen das Paket auf Ihre Kosten zurück zu senden werde.

      mit freundlichen Grüßen"
    • Wenn es zu keiner Einigung kommt, empfiehlt es sich natürlich eine Unstimmigkeit bei ebay zu melden. Da du wohl mit PayPal bezahlt hast, könntest du auch den Käuferschutz in Anspruch nehmen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nur mal eine kleine Bemerkung eines "Erbsenzählers" ;)
      Eine göffnete Verpackung wäre da noch zu verschmerzen aber alles andere ist nicht mehr OVP!!


      OVP heißt erstmal NUR OriginalVerpackung und nicht, dass diese noch nicht geöffnet wurde oder das Gerät noch nicht entnommen wurde!

      Will man wissen ob OVP eine geschlossene OVP ist, sollte man das vorher abklären.

      Aber sonst, der TE hat recht:
      ein Gerät, das registriert worden ist,
      mit dem Fotos gemacht wurden,
      das schonmal synchroniert und geladen wurde,
      das verstaubt und abgegriffen ist , ist nicht neu und vor allem nicht unbenutzt! :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • hey,

      ich würde mal sagen du hast mit diesem handy für diesen preis ein schnäppchen gemacht, normal gehen die niemals unter ca, 800 euro raus.

      also falls das problem mit der registrierung usw kein grosses problem darstellt, setze es auf werkseinstellung zurück und gut ist.

      wenn an dem handy selbst nichts kaputt ist....

      versuch das mit ihm zu klären und freu dich über das schnäppchen selbst ein gebrauchtes hättest du wahrscheinlich nicht zu dem preis bekommen.

      wennn er sich doof anstellt, bewerte ihn halt negativ, neutral oder eben gar nicht. wenn er sich einsichtig zeigt und dir evtl einen teil vom geld zurück gibt, dann hast du noch mehr glück gehabt

      liebe grüße
      So lange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
    • hallo..
      es hat sich wieder etwas getan.
      also ich kann den käuferschutz zzt noch nicht einschalten, da ebay dort irgendwie ne zeitbegrenzung hat.

      die antwort auf meine nachricht:

      "Es ist neu das Handy wurde nur einmal einegeschaltet und sofort wieder abgeschaltet.
      Das handy wurde nur angeguckt mehr nicht.Was wollen sie den schon mit der Folie.
      Die anderen Teile sind nicht benutzt.
      In der Auktion stand, das ich keinen Umtauch, Rücknahme und Garantie überneheme.
      Smit kann ich das Geld nciht zurück geben.


      MfG
      Exxxxxxx Dxxxx"


      "Hallo,
      so sieht kein neues unbenutztes Handy aus.
      Vorallem wurde es schon synchronisiert und geladen , Fotos gemacht und sostige Dinge.
      Ich habe Fotos gemacht und mir in einen Internetforum einige andere Meinungen dazu eingeholt.
      Ich bin mit dieser Sichtweise nicht alleine.
      Ich werde nun den Käuferschutz einschalten.

      mfG"


      "Hi
      Sie hatten das Bild auf der Auktion, als Hilfe. Ich weiß gar nicht warum das so wichtig ist mit der Schutzfolie.
      Und das aller wichtigste ist, das es auf der Auktion drauf stand zitat"Wie üblich übernehme ich als Privat Verkäufer keine Rücknahme, Umtausch oder Garantie".
      Das hätten Sie sich mal durchlesen müssen.
      Und außredem war das Handy Orginal verpackt.

      MfG
      Exxxxxxxx Dxxxx"


      "Hallo.
      Ich habe mir das Foto angesehen, jedoch konnte ich diese Mängel dort nicht erkennen.
      Vorweg - es ist klar, dass man als Privatverkäufer keine Gewehrleistung auf die Richtigkeit der Beschreibung geben kann, jedoch kann man auch nicht einfach UNBENUTZT schreiben.
      Das Gerät wurde offensichtlich, wenn auch in Schutzhülle benutzt. Mindestens zum Synchronisieren und Fotos machen.
      Somit war das Gerät auch schonmal geladen worden, was mich noch mehr stört.
      Die ersten Ladezyklen sind die Wichtigsten um eine lange Akkulaufzeit zu garantieren, was weiß ich ob sie da Rücksicht drauf genommen haben oder nicht.
      Und vorallem.. wieso muss man das Gerät zum Testen laden, sogar ein Programm drauf installieren?
      Das ist definitiv Benutztung und somit haben sie gegen die AGB's verstoßen, indem sie ihren Artikel bewusst falsch beschrieben haben.
      Irgendwie kann man den Käuferschutz zur Zeit noch nicht einschalten, vielleicht kommen wir ja auch so zu einer Einigung, was ich jedoch zur Zeit noch bezweifle.
      Ich habe Fotos gemacht, als ich es "ausgepackt" habe. Ich habe keinerlei Schutzfolien entfernt, ich habe sie lediglich hochgehalten.
      Für mich sieht so nichts NEUES und UNGEBRAUCHTES aus..

      mit freundlichen Grüßen"

      Realnamen editiert

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    • Und das aller wichtigste ist, das es auf der Auktion drauf stand zitat"Wie üblich übernehme ich als Privat Verkäufer keine Rücknahme, Umtausch oder Garantie".


      Wenn ich mal wieder so einen Unsinn lese, dann fällt mir wirklich nicht mehr viel dazu ein. Lade den VK doch mal hierher ins Forum ein.

      Eine Unstimmigkeit kannst du im übrigen erst nach 10 Tagen melden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • "Hi

      Auf dem Handy sind keine Programme isntalliert worden.
      Ich würd mich freuen, wenn sie sich damit zufrieden geben könnten. Das sind sollche Kleinichkeiten worüber sie sich beschweren.


      MfG"


      "Das sind für mich keine Kleinigkeiten und selbst wenn sie dies als Kleinigkeiten sehen, ein neuer und unbenutzer Artikel ist frei von solchen Kleinigkeiten.
      Sie können ja gern mal hier ins Forum kommen, wo ich mir andere Meinungen eingeholt habe.
      auktionshilfe.info
      Ansonsten bleibt für mich nurnoch auf das Ablaufen der Zeit, bis ich den Käuferschutz nutzen kann, zu warten.

      mfG"
    • "Wie der eine schon im Forum sagt, Sie haben das echt für sehr billieg bekommen.
      Verkaufen Sie es doch einfach weiter. Sie kriegen bestimmt mehr, als das was Sie bezahlt haben.
      Außerdem muss ich sonst noch die Gebühren zahlen
      einmal für Paypal und für Ebay und dazu kommen noch die Versand kosten."

      "Das Problem ist, dass ich sowas nicht als neu und ungebraucht verkaufe.
      Billig würde ich jetzt nicht sagen, vielleicht relativ günstig, aber da gehen viele für den Preis raus.
      Aber es ist ja auch egal was ich damit vorhabe.
      Diese Kosten müssten sie dann für ihre leicht fälschliche Beschreibung wohl in kauf nehmen."


      Naja.. mal gucken was sich daraus noch ergibt.
      Ich melde mich nochmal, wenn wieder etwas Wichtiges oder eine Lösung gibt.

      Gruß
    • Original von Muffinman
      Und das aller wichtigste ist, das es auf der Auktion drauf stand zitat"Wie üblich übernehme ich als Privat Verkäufer keine Rücknahme, Umtausch oder Garantie".


      Lol. Das hab ich gern. Keine Ahnung haben und dann große Töne spucken.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • nagelneu und unbenutzt sind hier ausschlaggebend. OVP wurde hier schon richtig beschrieben heißt nicht, dass es bereits ausgepackt war, sondern nur, dass die Originalverpackung dabei ist !

      Original Verpackt (OVP): Der Artikel ist in der Original Verpackung mit der er einst gekauft wurde. Bei einem PC Spiel wäre das der Umkarton oder das DVD Case. Der Artikel kann auch schon mächtig gebraucht sein, aber die Original Verpackung ist dabei.


      Original Verschweißt / Versiegelt: Artikel in Original Verpackung, darum die original Folie oder eine Versiegelung an der Öffnung. Der Artikel ist damit absolut Neu und unbenutzt!!! diese 2 Arten nicht verwechseln. Einige kaufen einen Artikel OVP und beschweren sich dann, weil keine Plastikfolie drumrum ist.


      Der VK hätte in die Beschreibung mit einbringen müssen, dass er es zu Testzwecken ausgepackt und eingeschaltet, bzw. auch einige Testfotos damit gemacht hat.

      Ob da ein Schnäppchen gemacht wurde oder nicht ändert nichts an der Tatsache, dass die Beschreibung nach Aussagen des Käufers nicht stimmt. Der Grund des Kaufs ist für den Verkäufer uninteressant.

      Dies ist erstmal die rechtliche Seite.

      Die andere ist, was Du jetzt definitiv möchtest...möchtest Du eine Minderung des Kaufpreises erreichen oder möchtest Du es ganz zurückgeben ?

      Bei einer Minderung des Kaufpreises sehe ich auch kein Problem, diese rechtlich (wenn´s sein muss) durchzusetzen. Ob die hier angegebenen Gründe bei Privatkauf dazu ausreichen, den Kauf rückgängig zu machen und somit den Kaufvertrag als nichtig zu erklären.....mh :rolleyes:

      Gut, wenn Du dir die Zahlung über PayPal zurückholen kannst, dann sollte dies kein Problem sein, dann solltest Du das Geld sichern und das Iphone versichert zurückschicken. Da der Verkäufer ja sicher ist, dass man es besser und zu einem höheren Preis verkaufen kann, dann kann er dies ja dann machen. Ich hoffe, Du bekommst da keine Probleme...ansonsten würde ich eine hoffentlich vorhandene Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und einen Anwalt zu Rate ziehen oder unseren Anwalt fragen, was er dazu sagt. Dies sollte natürlich lange nach gütlichen Einigungsversuchen geschehen !

      In jedem Fall solltest Du jeglichen Kontakt via E-Mail und sonstige abspeichern und aufschreiben...falls es zu weiteren Maßnahmen kommen muss.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von engelchen ()