Vermeintlicher Freund schickt keine Ware

    • Okay danke!

      Ich bin nun grade dabei den Mahnbescheid auszufüllen und bin nun beim Punkt 32 angelangt!

      "Hauptforderung - siehe Katalog in den Hinweisen -"

      ...
      ...
      ...

      und "Sonstiger Anspruch - nur ausfüllen wenn im Katalog nicht vorhanden"

      ...
      ...

      "Laufende Zinsen"

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      Was soll ich da reinschreiben? was für ein katalog, kann ich dafür zinsen nehmen?!

      danke schon mal im voraus! ;)


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      edit: ja leider ist das so =(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sacerlaender20 ()

    • Nein, ab dem Datum, ab dem der Schuldner in Verzug war, also im Zweifelsfall als die Frist ablief.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Und wer legt die Frist fest? Wen ich daran denke das ich bei Ebay manchmal Monate auf das Geld warte, und bei Quelle und Telekom gerade mal 14 Tage Zeit habe. Kann ich da auch 14 Tage warten bei Ebay oder wer legt das fest?
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>
    • Für bestimmte Geschäfte gibt es gesetzliche Regelungen des BGB: bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html

      Dann gibt es die Möglichkeit, eine Frist vertraglich festzuhalten, nach dessen Ablauf der Schuldner automatisch in Verzug gerät. Man könnte also in sein ebay-Angebit schreiben: Zahlung binnen 10 Tagen.

      Ist eine Frist weder gesetzlich noch vertraglich festgelegt, dann muß man halt zB per Einschreiben eine letzte Frist setzen, nach deren Ablauf der Schuldner in Verzug gerät. Der Gesetzgeber redet da immer schwammig von einer angemessenen Frist. In der Regel werden 7-14 Tage als Minimum akzeptiert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • das ist richtig Uhu...Zu den Zinsen noch folgendes, also soweit ich weiß sind 5% über dem Basiszinssatz in diesem Fall normal soweit nichts anderes vertraglich bestimmt wurde...Der Basiszinssatz ist bei 3,19 glaub ich und die 5 dazu, dann sind wir bei den 8,19 von denen auch Anwalt sprach.

      Wenn Du eine Frist gesetzt hast, dann kannst Du von dieser ausgehen, ab wann Du die Zinsen berechnest und zwar am einfachsten hiermit:

      basiszinssatz.de/zinsrechner/

      Zum Verzug dies hier nochmal zur Info:

      Zahlungsverzug
      Ein Schuldner kann mit der Begleichung einer Forderung grundsätzlich auf drei Weisen in Verzug kommen:
      Verzug durch Mahnung des Gläubigers: Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner eine Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert die fällige Forderung zu begleichen, befindet sich der Schuldner mit seiner Zahlung im Verzug. Der Verzug beginnt in diesem Fall also mit der Zustellung der Mahnung an den Schuldner. Ein Problem besteht für den Gläubiger teilweise darin, zu beweisen, wann dem Schuldner die Mahnung zugestellt werden konnte. Abhilfe schafft hier die Versendung der Mahnung mittels Einschreiben mit Rückschein.

      Verzug ohne Mahnung: Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Geht z.B. die Zahlungsfrist bis zum 28.08., befindet sich der Schuldner ab dem 29.08. in Zahlungsverzug.

      Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.


      Und die Verzugsschäden, die Du hier geltend machen kannst:

      Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet, können die Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Dies ist in der Regel ab der zweiten Mahnung der Fall.
      Erstattungsfähig sind entsprechende Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für die Eintreibung von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dagegen schon.

      Typische Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:

      Portokosten
      Verzugszinsen
      Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
      Gerichtskosten für Mahnbescheid
      Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges (gerichtlich anerkannt sind hier 2,50 €/ Mahnung)

      Darüber hinaus können insbesondere Kosten für Auskünfte (z.B. zur Ermittlung des Wohnortes des Schuldners) und Kosten für Bankrücklasten neben der Hauptforderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.


      Noch schnell was zur Katalognummer:

      Die 37 kannst Du nehmen, die 11 tut es auch :)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • also wenn ich meinem Anwalt einen Auftrag gebe, dann gehe ich mal davon aus, dass ich erstmal die Hände frei habe und nix mehr machen muss...aber hier ist definitiv nicht klar, zu was der Anwalt beauftragt wurde und wenn ich dann selber noch den MB beantragen muss und nicht mal erklärt bekomme, wie das geht...ist ja schon ein Witz, dass er das nicht selber macht, da ein MB für ein Anwalt (oder seine Angestellten, denn er machts ja gar nicht selber) ein Peanutz ist.....

      Deshalb wüßte ich gerne, was der Anwalt denn eigentlich so macht....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Soo, das läuft nun schon eine ganze Weile. Ich habe es nun selbst aufgegeben. Habe die Sachen nun einem Rechtsanwalt übergeben,
      wollte das ja erst auf eigene Faust versuchen.

      Anwalt hat dem Beschuldigten nun ein Schreiben geschickt, dass dieser das Geld (mittlerweile einiges mehr, da bankgebühren, anwaltskosten usw.) überweisen soll. auf dieses schreiben hat er nicht reagiert.

      mahnbescheid ist raus, nun warten bis zum 20.märz, wenn er bis dahin nicht reagiert..

      ich hoffe ich kriege dann iwann meinen titel, wenn der eh nicht zahlt.

      wie ist das eigentlich wenn man einen titel hat? angenommen die schuldensumme beträgt beim ausstellen des titels 1.000 Eur. bleiben das dann jahrelang 1.000 Eur oder wird das immer etwas mehr (zinsen und so.) ??

      gruß