Vermeintlicher Freund schickt keine Ware

    • Vermeintlicher Freund schickt keine Ware

      Hallo Leute,

      ich habe ein sehr großes Problem und zwar geht es um diese Auktion hier:



      Ein langjähriger "freund" von mir hatte mich gefragt ob ich für ihn Geld für eine Auktion annehmen könnte, ich war zwar schon etwas irritiert, aber er meinte zu mir, er hätte Probleme mit der Bank und würde kein Konto mehr bekommen, da er mir auch schon öfter mal geholfen hat, sage ich dann zu und nahm das Geld über Pay Pal an, überwies es auf mein Konto und gab es ihm Bar, 100 Euro durfte ich selbst behalten meinte er, weil er weiß das ich noch einiges bezahlen muss. Ich fand das total nett von ihm.

      Dann ging der Ärger erst richtig los, ich bekam plötzlich E-Mails, dass die Ware immer noch nicht angekommen ist. Ich habe mich sofort mit dem verkäufer telefonisch in Verbindung gesetzt und alles erklärt, aber dieser wollte mir einfach nicht glauben und stellte mich als Betrüger dar, angeblich sollte das mein eBay account sein und so.

      heute habe ich wieder eine e-mail von pay pal bekommen wo drin steht:


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      Guten Tag, ******, ******!

      Nach sorgfältiger Prüfung der von Ihnen und vom Käufer in diesem Fall erbrachten Nachweise haben wir die Untersuchung der folgenden Beschwerde abgeschlossen und zu Gunsten des Käufers entschieden.

      Gemäß den PayPal-Nutzungsbedingungen erhält der Käufer von Ihnen eine Rückzahlung in Höhe von 390,73 EUR.

      Wir haben versucht, den Betrag der Transaktion von Ihrem PayPal-Konto abzubuchen, aber Ihr Kontostand war nicht ausreichend. Dies kann zu einer Einschränkung Ihres PayPal-Kontos führen, und alle nachfolgenden eBay-Angebote erhalten nicht das PayPal-Käuferschutzsiegel.

      ---------------------------------------------------------------

      Was soll ich denn nun tun? ich habe alle chat gespräche von mir und meinem vermeintlichen "freund" ausgedruckt und auch die videokamera bei uns in der sparkasse wird uns beide zusammen da gesehen haben wie ich am automaten geld abgehoben habe. ich habe mehrfach versucht ihn anzuschreiben, icq, msn oder e-mail.. keine reaktion, auch an sein handy geht er nicht mehr! nur einmal ging er kurz ran, als er hörte das ich es bin, legte er auf.

      ich bin total am ende, es ist total viel geld! =(

      was soll ich tun? danke
    • RE: Vermeintlicher Freund schickt keine Ware

      Was soll ich denn nun tun?


      Du hättest als Geschäftspartner des Käufers das Geld gleich zurückzahlen sollen, denn dazu bist du letztendlich eh verpflichtet, wenn dein Freund die Ware nicht sendet. Jetzt mußt du auch noch Sanktionen seitens PayPals und ebays rechnen. Zumindest dies hättest du dir ersparen können.

      Was du mit deinem Freund vereinbart hast, kann und muß den Käufer nicht kümmern. Jetzt ist es an dir, dir das Geld von deinem freund wieder zu holen.

      Ich kann die Verärgerung des Käufers schon verstehen. Solche Geschichten sind genauso glaubwürdig wie der ewige Krankenhausbesuch, wobei ich nicht unterstellen möchte, daß es bei dir nicht so war. Wenn du aber solche Geschäfte eingehst, dann solltest du dir deiner Verantwortung bewußt sein und notfalls für die Verfehlungen deines Freundes einstehen. dazu bist du bereits rein rechtlich verpflichtet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das war mir schon klar, dass ich das nicht einfach auf Ihn schieben kann..
      Soll ich zur Polizei gehen oder zum Rechtsanwalt? Würde das etwas bringen?!

      Ach so, er hat die ware von seinem account verkauft.
      mein account ist ganz sauber mit 122 positiven bewerungen..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sacerlaender20 ()

    • Was sagt, denn der Freund dazu? Er wird die Sache doch irgendwie erklären müssen.

      Soll ich zur Polizei gehen oder zum Rechtsanwalt?


      Wenn du ihn strafrechtlich verfolgen lassen willst, dann zur Polizei. Wenn du dein Geld haben möchtest zum Rechtsanwalt.

      Das soll jetzt keine Aufforderung sein, etwas Illegales zu tun, aber hätte ein freund von mir so etwas verzapft, dann würde ich ihn mir zur Brust nehmen. Das ist nun nicht physisch gemeint, sondern verbal. Den würde ich so zur Sau machen und ihm die Folgen seines Betruges sosehr vor Augen halten, daß jeder nur ansatzweise vernunftbegabter Mensch freiwillig das Geld herausrückt. Du hast ja nette Freunde...

      Was ich an der Sache aber noch nicht verstehe: In der Auktion ist kein PayPal angeboten worden. In einem solchen Fall ist ein Käuferschutz gar nicht möglich, auch wenn man sich nachträglich auf PayPal-Zahlung einigt. Kannst du das bitte aufklären. Habt ihr euch nachträglich auf PayPal geeinigt und wie kommt es zum Käuferschutz?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ach so, er hat die ware von seinem account verkauft.


      Das erspart dir wenigstens den Ärger mit ebay. Umso unverständlicher die Geschichte mit PayPal, da hier für die Zahlung eine abweichende email angegeben werden mußte, nämlich deine.

      P.S. du solltest unbedingt zu Polizei, um nicht selber in den verdacht des Betruges zu gelangen (wahrscheinlich läßt sich das jetzt gar nicht mehr vermeiden). Kläre die Sache!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ich habe von der abwicklung gar nichts mitbekommen, er meinte nur zu mir, das da nun geld auf das paypal konto kommt...
      ich sagte ihm, dass ich ihm das geld erst gebe, wenn die ware abgeschickt ist, er sagt klar kein ding..
      dann rief er mich an und sagte, die ware ist raus er hatte auch so ein schein von der post, aber den hat der nun angeblich verloren.
      alles verdammt scheiße..

      ich gehe morgen dann wohl zum rechtsanwalt, ich ahbe alles ausgedruckt was ich habe! e-mail, chatlogs, e-mails von paypal und dem verkäufer und und und...

      denke das müsste doch reichen um mein geld wieder zu bekommen, oder?
      was würdet ihr denn an meiner stelle tun`?!
    • oh oh oh...sag ich da nur als anwalt...

      pass bloßa uf, das ganze kann noch ganz blöd enden...

      ob du dein geld wieder bekommst steht in den sternen...dazu musst du erstmal jemanden haben der dir dein geld zurückzahlen kann....ist dein freund nämlich nicht liquide oder greifbar, dann schauts ziemlich doof aus für dich...

      dann hast du auch niemanden, gegenüber dem du deine eventuellen anwaltskosten geltend machen kannst...

      ob und inwiefern dein freund auch deinen anwalt zahlen muss, falls du einen anwalt in einem dir höchstwahrscheinlich drohenden strafrechtlichen verfahren nimmst, bezweifle ich an dieser stelle mal ganz entschieden...


      lass bitte hören wie die sache weitergeht....interessiert mich wirklich sehr...
      Infoschreiben:Verzug,Mahnung&Ärger im Auktionsportal
      zum kostenlosen Download auf meiner Homepage
    • ich bin noch schüer und bekomme ALG II, ich mache in diesem jahr mein abitur und würde prozesskostenhilfe bekommen, soviel weiß ich..

      ich möchte gerne wissen, was ich alles tun muss um zum anwalt zu gehen, bzw. was ich alles brauche?!

      der tyo macht eine ausbildung und trägt nur markenklamotten, ich weiß, dass er geld hat, da muss was zu holen sein!
    • Also dass das doof war, ist klar, aber ich kann dich schon verstehen, wenn es ein langjähriger Freund war, dann muss man sowas nicht erwarten.

      Also: Ich würde definitiv eine Anzeige bei der Polizei machen. Dies hat zum einen den Grund, dass Du was in der Hand hast, wenn der Käufer dir den Betrug zum Vorwurf macht, denn dass es nicht dein Account war ist ersichtlich und die Korrespondenz zu der Sache hast Du gesichert.

      Zum zweiten würde ich mal nicht empfehlen, zuerst zum Anwalt zu gehen, denn dieser wird auch erstmal nur ein vorgerichtliches Mahnschreiben entwerfen um den "Freund" in Verzug zu setzen und dann einen Mahnbescheid beantragen. Dies kannst du auch selber !

      Erstmal sorge dafür, dass der Käufer sein Geld erhält, damit Du nicht noch mehr Schwierigkeiten bekommst.

      Schreibe deinem Freund (Du solltest die Adresse ja haben), dass Du innerhalb einer Frist von 10 Tagen das Geld auf deinem Konto haben willst. Schreibe dazu, dass Du im Falle einer Nichtzahlung gerichtlich gegen ihn vorgehen wirst. Dies muss per Einschreiben erfolgen. Behalte alle Belege! Wenn dann nix kommt, was anzunehmen ist, dann fülle einen Antrag auf Mahnbescheid aus. Diese schickst Du zum Mahngericht, welches dafür zuständig ist. Die Kosten hierfür (glaube ca 23,00 Euro musst Du erstmal vorschiessen. Wenn der "Freund" keinen Widerspruch dagegen erhebt, dann bekommst Du einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid zugeschickt, den Du dann auch nach Verstreichen der Widerrufsfrist einreichst.

      Hierrauf kann der "Freund" Einspruch erheben...wenn er das tut, dann kommt es zum Klageverfahren, für das Du dann einen RA einschalten solltest. Tut er das aber nicht, dann bekommt er und Du einen Vollstreckungsbescheid (Titel), aus dem Du dann mit einem Gerichtsvollzieherauftrag vollstrecken lassen kannst. Der Sinn eines Titels liegt auch darin, dass die Forderung erst nach 10 Jahren verjähren kann. Ausserdem holt der Gerichtsvollzieher dann deine Forderung + Nebenkosten + seine Kosten + Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren zurück. Es sei denn, dein "Freund" ist nicht liquide, wie Anwalt schon sagt, aber in diesem Fall nimmt er ihm entweder die eidesstattliche Versicherung ab, was für ihn einen erheblichen Nachteil bringt, aber die gilt glaub ich nur 2 Jahre, danach kannst Du mit dem Titel wieder vollstrecken lassen uns so weiter....

      Jedenfalls würde ich das keinesfalls auf mir sitzen lassen und der wäre die längste Zeit mein Freund gewesen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • @Anwalt: Dein Kanzleiprogramm sollte das können, welches benutzt Du denn ?

      Also: Ich habe natürlich eine Quelle, die ich hier nicht preisgeben darf...tut mir leid....aber sollte mal Not am Manne sein, kann ich das gerne für euch rausfinden, ich brauche dafür die Adresse und den Gegenstand des Streits :) Bei Zivilstreitigkeiten den Gegenstandswert 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger