Verstehe eine Klausel zur Prozesskostenhilfe nicht so richtig

    • Verstehe eine Klausel zur Prozesskostenhilfe nicht so richtig

      Ich habe jemand der mich um mehrere Tausend € bei Ebay geprellt hat Angezeigt und meinen Anwalt eingeschaltet. Dieser Zirkus tanzt nun seit mehreren Jahren.

      Heute bekomme ich ein Schreiben von meinem Anwalt wo dieses mit drin steht:
      Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung


      Dagegen möchte mein Anwalt sich Beschweren. Und fragt mich ob er Sofort Einspruch einlegen soll am sonsten macht er es aus Anwaltlicher Fürsorge selber. Ich frage mich aber nun was der Satz Überhaupt zu sagen hat. Und verstehe den Sinn nicht, Einspruch oder dafür zu stimmen. Könnt ihr mir da Helfen? Ich muss bis 21.10.08 Bescheid geben. Verstehe das ganze aber hinten und vorne nicht.

      Bitte helft mir *winsel*
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>

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    • RE: Verstehe eine Klausel nicht so richtig

      Das einfachste wäre natürlich deinen Anwalt zu fragen, was an dieser Klausel negativ sein soll. Da ich keinerlei praktische Erfahrung damit habe, was in einem solchen Fall üblich ist, kann ich nur vermuten:

      Möglicherweise stört sich dein Anwalt an der Einschränkung, daß die Prozesskostenhilfe nur auf den Bezirk des Gerichts bezogen ist. Was passiert, wenn es Vollstreckungshandlungen außerhalb dieses Gebietes nötig sind?

      Vielleicht versteht man das Problem aber auch nur im Zusammenhang? Ich würde da den Anwalt fragen. Wozu hast du ihn sonst?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verstehe eine Klausel nicht so richtig

      Ich denke, das bedeutet, dass sich die Kostenbewilligung nur auf den Ort der Vollstreckung beschränkt, bedeutet demnach, dass Du mit der Zwangsvollstreckung einen Anwalt vor Ort beauftragen müsstest. Demnach werden die Kosten für deinen Anwalt hier nicht gedeckt.

      Dagegen sollte er Beschwerde einlegen, da es hier nicht zu ausserordentlichen Kosten bedingt des Standortes deines Anwaltes kommen wird, denn er muss ja nicht persönlich bei der Vollstreckung anwesend sein, sondern beauftrag nur einen Gerichtsvollzieher vor Ort.

      Im Regelfall ist das ein ganz normaler Vorgang. Könnte nur zu Problemen führen, wenn es doch noch zur Klage kommt, da diese dann auch am zuständigen Gerichts am Wohnort des Schuldners zu verhandeln ist. Hierfür wirst Du keine PKH bekommen wenn Du deinen Anwalt agieren lässt, sondern nur dann, wenn Du einen Anwalt vor Ort beauftragst.

      Dahinter stecken die versteckten Kosten wie Reisekosten des RA und evt. Unterbringung, sowie evt. Beauftragung eines Korrespondenzanwaltes....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • sogar sinnvoll, zumal dein Anwalt dazu rät. Ich will nun nicht sagen, dass man alles glauben muss, was ein Anwalt sagt, aber hier besteht zwischen dir und deinem Anwalt nun mal eine Interessengemeinschaft. Dein Anwalt will Geld, Du willst oder kannst es nicht zahlen, also muss die REchtschutz decken. Einspruch...wenn der nicht abgewiesen wird, dann gut, ansonsten musst Du dir einen ortsansässigen Anwalt nehmen oder den Zwangsvollstreckungsauftrag selber erteilen...

      Trotzdem ist mir schleierhaft, warum die Versicherung solche Dinge für die Deckung des Mahnverfahrens erteilt...aber das habe ich ja oben schon ausgeführt.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger