Gewerblicher Verkäufer - Versandrisiko?

    • Gewerblicher Verkäufer - Versandrisiko?

      Hallo zusammen!

      Ich hab da mal (wieder) eine Frage:

      Engelchen hat ja schon mal erklärt, dass sie in ihren Auktionen den Zusatz stehen hat "...dass das Versandrisiko nach § 474, Abs. 2 BGB immer beim Verkäufer liegt."

      Muss ich das eigentlich immer in meinen Auktionen schreiben, oder nur, wenn ich die Worte 'unversichert' bzw. 'versichert' verwende?
      Nachdem diese Worte bei Ebay sowieso nicht mehr existieren - macht da dieser Satz noch Sinn?

      Ja klar, jeder sollte wissen, dass eine Briefsendung nicht versichert ist.
      Aber wenn ich z. B. nur Warensendung und Briefsendung anbiete, muss ich dann auch auf mein Versand-Risiko hinweisen?

      Bei Engelchen war das doch 'nur', weil sie unversicherten und versicherten Versand angeboten hat, oder??

      Dieser Paragraphenwald macht mich noch wahnsinnig :wallbash
    • Die Rechtslage ist in dieser ganzen Fragestellung äußerst labil. Auch in Fragen des unversicherten Versandes gab es schon widersprüchliche Urteile (siehe LG Hamburg). Es empfiehlt sich daher wohl den Satz mit dem Versandrisiko grundsätzlich aufzunehmen.

      Zur Info: internetrecht-rostock.de/unversicherter-versand.htm
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Käufer entscheidet doch als letzter wie er einen Artikel beliefert bekommen möchte. Liegt es also nicht in der Aufgabe des Käufers sich vorher zu Informieren welche Versandart Vor und Nachteile bieten. Im Normalen Leben weiß doch jeder welche Versandart Versichert ist und welche nicht und nur für „Kleinigkeiten“ reicht.
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    • Der Käufer entscheidet doch als letzter wie er einen Artikel beliefert bekommen möchte. Liegt es also nicht in der Aufgabe des Käufers sich vorher zu Informieren welche Versandart Vor und Nachteile bieten. Im Normalen Leben weiß doch jeder welche Versandart Versichert ist und welche nicht und nur für „Kleinigkeiten“ reicht.


      Beim gewerblichen Verkäufer trägt dieser bekanntlich immer das Versandrisiko.

      Hierüber sollte der Kunde informiert werden.

      Unversicherter Versand - bei einem gewerblichen Verkäufer - ist für den Käufer als - versicherungstechnisch - kein Nachteil .... er ist da immer auf der sicherern Seite.

      Ich schliesse mich der Auffassung von biguhu an - mit der Einschränkung "bei einem gewerblichen Verkauf".
    • Geil ... das heißt für mich als Privater Verkäufer das ich für Versand Technische Blödeleien der Post nicht Haften muss?

      Ich frage gerade da ich mich mit jemanden gerade herum streite der Behauptet der Artikel sei defekt. Ich aber mehrere Personen habe die das Gegenteil behaupten können und es Wahrscheinlich beim Transport defekt ging.
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    • wir sollten hier bedingt einiger ....Meinungen....das Thema mal in "gewerblicher Verkäufer" und "privater Verkäufer" unterteilen.....

      Bei den gewerblichen meine ich und das mache ich auch selber so (wie auch Uhu sagt), dass man diesen Satz standarttechnisch in die Auktion integrieren sollte !

      Bei den privaten, lieber Idefix, sieht allein die Rechtslage anders aus und private müssen und können diesen Satz nicht für ihre Auktionen verwenden, da dieser Satz (§) auf die privaten gar nicht zutrifft !!!!!!!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger