xtbooster

    • Hm nein nutze ich nicht, ich halte allerdings auch nichts davon den Shop als
      Warenwirtschaft zu misbrauchen.
      Ich finde es viel sinnvoller eine Warenwirtschaft zu nutzen, die den Shop und alle anderen Verkaufsflächen rundherum bedienen kann.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()