Käufer will mich für Kosten durch verlorenes Paket haftbar machen

    • Käufer will mich für Kosten durch verlorenes Paket haftbar machen

      Gutan Morgen zusammen,

      ich lese ab und zu bei euch mit und habe schon einiges gelernt bei euch.

      Ich hätte nie gedacht, dass ich auch mal dazu kommen werde, hier einen Thread zu eröffnen, da ich außer den üblichen Reibereien ("warum ist mein Paket nicht nach 3 Tagen schon da...") noch keinerlei Probleme bei ebay hatte.

      Nun ist es allerdings soweit:
      Ich habe im September ein Zündsteuergerät für einen VW Bus verkauft, direkt nach der Auktion schrieb mich der Käufer an und bat mich, das Teil gleich zu verschicken, da er dringend benötige.
      Da sein profil top ist, habe ich ihm den Gefallen getan, und das Teil am nächsten tag mit zur Arbeit genommen und in der Mittagspause zur Post gebracht.
      Da beginnt das problem: ICh habe für das Teil 5€ Porto berechnet. Normalerweise verschicke ich über Hermes oder DPD für 4€ bzw €4,10, damit ist es auch versichert.

      Da bei der Post versicherte Pakete erst bei € 5,90 losgehen, habe ich es (leider) als Päckchen für €3,90 verschickt und es ist nicht angekommen........
      Ich habe mich kooperativ gezeigt und dem Käufer angeboten, ihm den vollen Kaufpreis inkl Porto zu erstatten. Nun habe ich heute morgen eine Email bekommen,

      Da ich ihnen für den Versand als PAKET (bekannterweise versichert) 5 Euro bezahlt habe und in ihrer Produktbeschreibung der Versand als PAKET gut ersichtlich beschrieben ist, muss ich mich nächste Woche erst kundig machen, wie die Angelegenheit zu beenden ist, da hohe Kosten und Unannehmlichkeiten dadurch entstanden sind. :wallbash

      Nun ahbe ich erstmald arauf geantwortet, dass er meiner meinung nach nur einen Anspruch auf eine Erstattung des Preises hat.

      Aber wie sieht die Lage wirklich aus?

      Vielen Dank für eure Antworten
    • In der Tat ist es einer der schlimmsten Fehler, die man begehen kann, wenn man Ware, die als versicherter Versand deklariert war, unversichert versendet. Es ist schon merkwürdig, daß ausgerechnet diese Ware dann nicht ankommt. Sollte sie angekommen sein, macht sich der Käufer hier wegen Betruges strafbar.

      Du hast ja hier ganz richtig reagiert und ihm die vollen Kostenerstattung angeboten. Und in der Regel sollte es damit auch geregelt sein.

      Rein theoretisch könnte der Käufer zwar auf den Kaufvertrag bestehen und auch Schadensersatzansprüche bei Nichterfüllung geltend machen, aber das würde zu einem erheblichen Mehraufwand führen. ich kann mir nicht vorstellen, daß er dein Angebot ernsthaft ablehnt.

      da hohe Kosten und Unannehmlichkeiten dadurch entstanden sind.


      Das sollte er dann mal konkretisieren, wenn er Schadensersatz beanspruchen möchte. Ganz schön dreist dein Käufer!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das ist wirklich sehr seltsam!

      Aber Du kannst versuchen, Dich bei der Post zu beschweren

      Wenn Du die Adresse angibst, kann sich die Post beim Zusteller erkundigen. Also unser Postbote wüsste, ob er ein Paket abgegeben hat, oder nicht. Vorallem, weil Päckchen ja nicht in den Briefkasten passen, kann es gut sein, dass sich der Zusteller erinnert.

      Evtl. kommt dabei was raus.

      Einige Tage, nachdem Du die Beschwerde abgeschickt hast, würde ich dem Käufer eine Mail schicken, und mich über die Postzustellung fürchterlich aufregen und ihm sagen, dass Du einen Nachforschungsauftrag gestellt hast... denn so geht's ja nicht :D Diese böse böse Post ;).

      Vielleicht wird er dann auch schon ganz ruhig, wenn er ein Gewissen hat.
      Vielleicht taucht das Päckchen dann auch urplötzlich wieder auf, weil es aus Versehen beim Nachbarn abgegeben wurde, der dann 8 Wochen im Urlaub war :tongue:

      Ein Versuch wäre es auf jeden Fall wert! ;)
    • 447 BGB

      (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

      Das ist ja nun klar :O

      Aber was hat er denn so geschrieben, warum ihm da ein Schaden entstanden ist, bzw. was will er geltend machen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das betraf den Versandzeitpunkt und nicht die Versandart.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • @TE gab es denn nicht einen dringenden Grund


      was überhaupt gäbe es hier für einen dringenden Grund ? Glaube nicht, dass man da etwas glaubhaftes finden könnte, oder ? Aber vielleicht gab es ja einen, würde mich mal interessieren 8o

      Wichtiger in dem Zusammenhang ist tatsächlich, was der Käufer nun eigentlich einfordert und vor allem aus welchem Grund....da würde mir mehr einfallen, aber ich will hier natürlich keine Angaben machen 8)

      TE: Was hat der Käufer denn hierfür angegeben ? Oweia, hoffentlich denkt der sich da nicht irgendwelchen Schmu aus.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger