Privat oder schon Händler

    • Privat oder schon Händler

      Hallo,ich würde gerne wissen wieviele Artikel ich als Privatperson bei Ebay einstellen kann,ohne mit irgendwelchen geschäftstüchtigen Anwälten Probleme
      zu bekommen.
      Ein Bekannter von mir sammelt Star Wars Figuren und hat die doppelten immer wieder bei Ebay eingestellt bis ein Anwalt von ihm Geld einklagen wollte,weil er angeblich schon Händler ist.
      Er hat dann tatsächlich ein paar hundert Euro gezahlt,um einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen.

      So wer bescheid weiß bitte melden.
      Grüß SID
    • Das deutsche Gesetz sieht keine absoluten Richtlinien fürs Gewerbe vor, vielmehr kommt es auf den Einzelfall und die Gesamtumstände an.

      Als Grundsatz kann man sich aber merken:

      Wenn man Dinge aus dem eigenen Besitz verkauft, auch eine Sammlungsauflösung, dann ist es privat.

      Kauft man gezielt Ware ein, um sie wieder zu verkaufen, dann ist schnell die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten.

      bis ein Anwalt von ihm Geld einklagen wollte,weil er angeblich schon Händler ist.


      Abmahnungen werden vielfach auf Vermutungen und Indizien hin verschickt. Das heißt noch lange nicht, daß tatsächlich ein Gewerbe vorliegt. Für manche Anwälte ist das aber häufig ein einfaches und lukratives Geschäft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.