Verkäufer bietet nur Paypal an!

    • Verkäufer bietet nur Paypal an!

      Da im Anhang auf den anderen Payqal Thread keiner auf meine Frage geantwortet hat, hier nochmal in einem speziellen sonder Einzelthread meine Frage:

      was ist eigentlich, wenn ein Vk nur Paymal Zahlungsmöglichkeinen anbietet:
      Lastschrift
      giropay
      Kreditkarte
      oder Payqal, 8o

      alles abzuwickeln über Payqal! (Bankverbindung eingeben, Geburtsdatum ist schon eingetragen Wallbash und "haben Sie schon ein Paymal-Konto" :rolleyes: ?

      Hab ich ein Recht auf Überweisung? Hab beim Bieten nicht drauf geachtet, weil ich davon ausging, dass "Überweisung +" als Möglichkeit Pflicht ist, es sei denn, es gibt "nur Abholung"

      Auf meine Nachfrage nach Kontodaten oder Abholung nur diese lapidare Antwort
      Zitat:
      hallo die konto daten sind bei eBay gespeichert. pay pal ist sicherer als eine überweisung.



      Ist allerdings nicht die einzige Absonderlichkeit, hatte gestern auch ein Auktion gewonnen, ganz ohne Zahlungsmöglichkeiten, statt des "jetzt bezahlen" Buttons steht da nur "Artikelbeschreibung überprüfen"; auf meine Mail kamen als Antwort Kontodaten für eine ganz andere Person, ohne Erklärung. Ich überlege, ob ich auf die Hinterlegung der Kontodaten auf eBay bestehe, da ich keine Lust habe, meinem Geld später nachzulaufen Augen rollen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      Technisch scheint das ja offenbar zu gehen. Rechtlich wüßte ich im Augenblick nicht, was dagegen sprechen würde, zumindest nicht bei einer Privatperson. Bei einem Gewerblichen müßte man mal schauen, ob dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

      Also, wenn du von privat gekauft hast und die Zahlungsmöglichkeiten korrekt in der Auktion angegeben waren, befürchte ich, daß du um die Zahlung nicht herumkommst. Aber das ist nur eine persönliche Meinung, von der ich mich gerne durch Quellen abbringen lasse.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      das werde ich wohl ausstehen, auf jeden Fall bekommt PP von mir keine Daten! Wenn die Frau das Geld haben will, wird sie mir ihre Kontonummer geben müssen, schließlich will ich ja zahlen!

      Zur Not kann ich auch gern abholen, das ist zum Glück nicht explizit ausgeschlossen. Ich meine mich zu erinnern, in anderen Diskussionen gab es mal Hinweise auf Urteile, nach denen jedenfalls Abholung möglich sein muss, wenn es nicht ausgeschlossen wurde. Allerdings war es da so, dass der Vk auf Überweisung statt Barzahlung bestehen konnte.

      Ich wüsste nicht, dass man auf eine bestimmte Bezahlart außerhalb des deutschen Bankwesens bestehen darf, das wäre ja entsprechend so, als wenn jemand plötzlich (für mich unerwartet) darauf bestände, dass er nur mit Amex bezahlt werden wollte :rolleyes:

      Wie gesagt, wenn es ihr darum gehen sollte, dass niemand ihre Kontonummer erfährt, dann bezahle ich auch gern die Markfuffzig bar :D

      Ps @biguhu: ich hab ja hier bei der Titelvergabe einen hirnrissigen Fehler gemacht, eigentlich muss es natürlich heißen:
      VERKÄUFER bietet NUR Paypal an!
      kannst du daran noch was ändern?
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    • Die Angaben in der Beschreibung und dem drumrum sind bindend, es stand von Anfang an dort nur Paypal als Zahlungsmethode.
      Ich fürchte Pech für Dich.
      Der VK wird einen Disput (Problem) eröffnen mit dem Grund Vertragspartner verlangt eine nicht vereinbarte Zahlungsart.

      Meine Meinnung: Dumm gelaufen: Wer lesen kann ist klar im Vorteil .
      Aber welcher Kunde liest schon :D

      das werde ich wohl ausstehen, auf jeden Fall bekommt PP von mir keine Daten! Wenn die Frau das Geld haben will, wird sie mir ihre Kontonummer geben müssen, schließlich will ich ja zahlen


      Es ist schwer einen Fehler einzugestehen, aber du solltest zugeben, das es dein Fehler war. 8)
      Kannst ja vom Kauf zurücktreten, auch dafür gibts Funktionen bei ebaii.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Hast ja im Prinzip Recht, senfeuter, allerdings, ist das letzte Wort ja noch nicht gesprochen, wenn sich die Vk auch noch nicht wieder gemeldet hat.

      Ich habe ja noch die Hoffnung, dass sie zur Abholung zustimmt, wenn sie denn partout nicht ihre Kontonummer sagen will. Als letzte Möglichkeit wäre es auch nicht schlimm, wenn ich vom Verkauf zurücktreten würde: habe das Teil zwar für 1 Euro ersteigert, mit Versand (7,- € , auch mit Abholung nicht grad weniger) wäre das allerdings weit über Warenwert, denn ich hab es jetzt für 2,50 im normalen Verkauf gesehen! :rolleyes:

      ...nehmt euch ein Beispiel, so weit kann einen Schnäppchensucht treiben! 8o

      Was aber alles nicht meine eigentliche Frage beantwortet: darf ein Vk den so explizit alle normalen Zahlungsarten (Barzahlung, Überweisung) ausschließen?? Ist das nicht überraschend unerwartet (noch dazu bei einem Privaten) und ein ganz legitimer Grund zurücktreten zu dürfen?
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    • Zur Not kann ich auch gern abholen, das ist zum Glück nicht explizit ausgeschlossen. Ich meine mich zu erinnern, in anderen Diskussionen gab es mal Hinweise auf Urteile, nach denen jedenfalls Abholung möglich sein muss, wenn es nicht ausgeschlossen wurde.


      Ganz richtig, es war das AG Koblenz. Damit dürftest du rechtlich fein raus sein, wenn du auf Abholung bestehst, was dich nicht vor Konsequenzen bei ebay schützt (Unstimmigkeit).

      darf ein Vk den so explizit alle normalen Zahlungsarten (Barzahlung, Überweisung) ausschließen??


      In rechtlichen Dingen sollte man eine Frage anders herum fragen. Gibt es einen §, der ihm das verbietet? Ich kenne keinen und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß es einen gibt. Die Zahlungsbedingungen unter privaten Geschäftspartnern können vertraglich frei ausgehandelt werden meiner Meinung nach.

      Ist das nicht überraschend unerwartet


      Was du vielleicht meinst ist eine überraschenden Klausel. Das Gesetz sieht so etwas nur in AGB vor. Es soll verhindern, daß wesentliche Bestandteile eines Vertrages in ellenlangen AGB versteckt sind. Bei Verträgen unter Privaten ohne AGB liegen aber alle Vertragsbestandteile in der Regel offen.
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    • Es steht ja auch nirgendwo in der Auktionsbeschreibung, dass man selbst Mitglied in dieser PP-Sekte werden muss, nur weil da als Zahlungsbedingung "Lastschrift" mit PP steht, die missbrauchen den guten Ruf des EC Zeichens für ihre Zwecke. Denkt man doch bei dem Zeichen, man kann normales Lastschriftverfahren anwenden, da muss man doch auch nicht bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen :wallbash
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    • Es steht ja auch nirgendwo in der Auktionsbeschreibung, dass man selbst Mitglied in dieser PP-Sekte werden muss, nur weil da als Zahlungsbedingung "Lastschrift" mit PP steht


      Jetzt wird es aber unlogisch. Du mußt dich auch bei jeder anderen Zahlungsart in irgendeiner Form registrieren lassen, um damit zahlen zu können. Bei Überweisung steht ja auch nicht dabei, daß man ein Konto bei einer Bank besitzen muß. Und nun? ;)

      Bei all deinen berechtigten Zweifeln gegenüber PayPal finde ich, daß dich deine "Abneigung" doch ziemlich über das Ziel hinausschießen läßt. Was würde denn dagegensprechen per Paypal 8€ zu bezahlen, mal abgesehen vom Prinzip, daß du dort partout kein Konto eröffnen möchtest?
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    • Bei einer Lastschrift muss ich normalerweise nur meine Kontodaten angeben, allerdings nicht mein Geburtsdatum meine Adresse und meine Ebayidentität. Diese Kumulation meiner Daten in einer Hand (noch dazu eines amerikanischen Unternehmens, ohne Ansprüche an den Datenschutz) lehne ich genauso ab, wie mich einem Visaverfahren zu unterziehen um ins Amiland zu reisen.

      Warum sollte ich bei einer Lastschrift (wie ja jede solche Zahlung mit EC-Karte ohne PIN bei Edeka oder Penny ist) ein Konto bei deren Bank eröffnen müssen?? WOZU? Allein dieser Anspruch ist doch schon suspekt!
      Vorteile:
      Mit PayPal zahlen Sie einfach und direkt in der eBay-Kaufabwicklung. Ihre Einkäufe erreichen Sie in der Regel schneller und sind außerdem auf eBay in unbegrenzter Höhe abgesichert – und das kostenlos. Einfach
      * Von der Wahl des Artikels bis zur Zahlungsbestätigung erledigen Sie alles in einem Atemzug – ohne Gang zur Bank, ohne umständliche Dateneingabe wie beim Online-Banking. Schnell
      * PayPal-Zahlungen treffen schnell ein. Dann kann der Verkäufer Ihren Artikel sofort verschicken und Sie erhalten ihn in der Regel früher. Sicher
      * Mit dem PayPal-Käuferschutz sind Ihre eBay-Käufe in unbegrenzter Höhe abgesichert – und das immer kostenlos.

      Kann man Ebay für solche Angaben haftbar machen im Streitfall?? ;)
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    • Kann man eBay für solche Angaben haftbar machen im Streitfall

      Können kann man, ob du das nötige Kleingeld dafür hast musst du selber wissen.
      Gewinnen wird daran warscheinlich nur dein Anwalt :lach:
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    • RE: Verkäufer bietet NUR Paypal an!

      öhöm...ich meine, wir kommen hier ein bisschen vom Thema ab :D

      Also....bei deiner Auktion mit "siehe Artikelbeschreibung" hat der VK offensichtlich entweder vergessen, den Button "Überweisung+" zu aktivieren, oder er will seine KOntodaten nicht bei EBay hinterlegen. Hier hilft meistens eine einfache Anfrage beim VK.

      Zweite Möglichkeit, Du erhälst irgendwann nach Auktion einen Afterbuy Nachricht mit den möglichen Angaben.

      Bei der anderen Sache mit PP hat der VK angegeben, die Daten wären bei eBay hinterlegt, auch hier liegt nahe, dass er davon ausgeht, Du könntest den Button "Überweisung+" tätigen, aber er hat vergessen, diesen zu aktivieren.

      Mach ihn doch einfach darauf aufmerksam, dass Du kein PP Konto hast und gerne überweisen würdest. Hierzu kann er dir eine überarbeitete Zahlungsinformation mit den gewollten Daten übermitteln um auszuschließen, dass ein anderer die Daten in die Finger bekommt.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      @ engelchen lies mal:
      Auf meine Nachfrage nach Kontodaten oder Abholung nur diese lapidare Antwort
      Zitat: hallo die konto daten sind bei eBay gespeichert. pay pal ist sicherer als eine überweisung.


      Aber es gibt was neues: Für die erste Ersteigerung war wohl ein sehr hoher Preis erwartet worden, allerdings gab es noch andere Teile zu ersteigern, bei denen auch Überweisung angeboten wurde (lesen hilft ;) tatsächlich) Da war ich nicht faul, hab nochmals zugeschlagen und diesem Charme konnte die Vk dann doch nicht wiederstehen, es gibt einen Kombiversand und ich darf alles (nur einmal Versand) zusammen überweisen :D

      Das ist natürlich ein heilsamer Schock, hab es auch noch nie gesehen, dass jemand NUR PP anbietet, werde aber natürlich entsprechen darauf achten, Afterbuy kann man ja durch die Suche entsprechend schon gut ausschließen, aber bei PP funktioniert das leider nicht, nach dieser Erfahrung ist das besonders ärgerlich X(
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    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      Ja. Vielleicht hab ich ihre Antwort nur so ausgelegt, dass sie partout nicht ihre Kontodaten sagen will, denn in mindestens einer anderen Auktion ging es ja, andererseits war ihre Antwort im Ergebnis so, dass sie nichts anderes als PP ermöglichen wollte.

      Und ich weiß immer noch nicht, gibt es einen Anspruch auf solch gängige Zahlweise wie Überweisung, Was sagst du dazu @ Anwalt?

      Wenn es in extremis vors Gericht ginge und ich zur Zahlung verdonnert würde, würde mit der Richter sagen, nun richten Sie sich mal ein PPkonto ein damit sie zahlen können? Oder würde er sagen, liebe Vk nun geben Sie mal ihre Kontonummer an, damit der Stuventiger sein Geld loswird?
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    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      Wenn jemand im Angebot nur eine Zahlungsmöglichkeit anbietet und man dann bietet, hat man diese Bedingung akzeptiert.

      Spätere Nachverhandlungen (auch über die Zahlungsweise) sind in den meisten Fällen unerwünscht bzw. ausgeschlossen und bringen nur noch zusätzlichen Ärger ein.

      Fazit: Angebot komplett lesen und bei unerwünschten Inhalten die Finger davon lassen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      jetzt mal ne ganz blöde andere Frage dazu...und bitte nicht lachen, denn das weiß ich tatsächlich nicht:

      Ist es nicht vielleicht möglich, auch von einem normalen Konto auf ein PP Konto zu überweisen ?

      Zweitens steht ja noch im Raume, dass wenn der VK die Zahlung wünscht, wovon wir ja mal ausgehen, er doch immernoch zumindest anbieten kann (wenn er die Kontodaten nicht angeben will, aus welchen Gründen auch immer), dass man das Geld bar schicken kann, oder per Briefmarken, wenn es um einen Kleinstbetrag geht ? Wenn solche Dinge schon nicht möglich sein sollten, dann frage ich mich ersthaft, ob so ein VK dann deswegen zum Gericht latschen würde (oder erstmal zum Anwalt)....

      klar sieht es rechtlich vielleicht anders aus, aber ein wenig Kulanz diesbezüglich wäre hier von Seiten des VK schon angebracht, oder ? Ist doch Kleinstkackerei.....mag denn der VK hierhin eingeladen werden...das kann doch kein Grund für solche Diskrepanzen sein....mannohmann :wallbash
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      Hallo, bin zurück!

      Ist es nicht vielleicht möglich, auch von einem normalen Konto auf ein PP Konto zu überweisen ?


      zumindest in diesem Fall war es nicht möglich, da man nur in der Maske von ebay weiterkam, und da war ja alles so vorgegeben.

      Wenn es nicht so wäre, könnte man ja schließlich auch normal auf das Konto des VK überweisen! Für den Vk wäre das ja auf jeden Fall ein sicheres Geschäft, wenn das Geld auf seinem Konto ist, kommt der Käufer in fast keinem Fall mehr daran (im Gegensatz zu ebay)!

      Nachtrag zu diesem speziellen Fall,
      ich hatte ja geschildert, dass ich einen zweiten Artikel bei der Vk ersteigert hatte, so an die Kontodaten kam( dort waren sie angegeben ;)) und so konnte ich schließlich überweisen (nach Rücksprache mit ihr)

      Die Krönung war, ich bekam prompt schon auf meine Zahlungsankündigung eine nette Bewertung (owohl ich auch noch einen Zahlendrehen in die Überweisung schaffte und sich die Zahlung dadurch um 2 Banklaufzeiten verlängerte :rolleyes:ich schäm mich ja so sehr)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • RE: Käufer bietet NUR Paypal an!

      na dann gehts doch...dann war es wohl doch eher ein Vergesser der Button Aktivierung :D

      Wenn man bei mehreren Auktionen die Zahlungsinfo zusammengestellt bekommt, dann hat man doch alles was man braucht....wenn bei einer dann die gewünschte Zahlungsart angegeben ist 8)

      Keep cool.... 8) Stubentiger ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger