Widerruf - wer ist in der Beweispflicht?

    • Widerruf - wer ist in der Beweispflicht?

      Hallo zusammen!

      Das hat jetzt in meinem Fall gar nichts mit Ebay selbst zu tun, aber sicherlich auch darauf anwendbar.

      Ich habe einem 'Vertrag' widersprochen und soeben festgestellt, dass die trotzdem abgebucht haben. Ich habe die Frist eingehalten, da ich bereits 3 Tage, nachdem der Schrieb bei mir ankam geantwortet hab.

      Jetzt meine Frage: Wer ist in der Beweispflicht?

      Ich habe schriftlich widersprochen und auch die 'Sache' zurück geschickt (in meinem Fall ein Gutschein).

      Dem Unternehmen habe ich das soeben via Email mitgeteilt und ihnen Zeit bis 12.12.08 gegeben, das Geld wieder gut zu schreiben.
      Ansonsten sollte ja auch eine Rückbuchung (war ja ne Lastschrift) kein Problem sein.
    • RE: Widerruf - wer ist in der Beweispflicht?

      worum genau geht es denn und bei welchem (wenn) Unternehmen...

      Vielleicht hat sich dein Widerruf und die Sendung überschnitten. Hast Du den "Gutschein" versichert zurück geschickt ?

      Was meinst Du mit Beweispflicht ? Was willst Du denn beweisen ?

      In welcher Weise erfolgte dein Widerruf ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Jetzt meine Frage: Wer ist in der Beweispflicht?


      Der Kunde! Grundsätzlich ist immer derjenige in der Beweispflicht, der sich auf etwas berufen möchte, daß die Voraussetzungen gegeben sind. Der Kunde muß also im Zweifelsfall nachweisen, daß er fristgerecht widerrufen hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich bekomme (bzw. bekam) immer wieder diese nervigen Anrufe von Call-Centern. Da die offenbar nie aufgeben, haben sie mich (mehr oder weniger) hinterhältig zu einem 'Glückspiel' überredet.

      Aber ich bin ja nicht doof (hab ich jedenfalls gedacht) und nachdem man mich überhaupt nicht in Ruhe gelassen hat, habe ich entnervt aufgegeben und zugestimmt.

      Daraufhin kam die Bestätigung inkl. irgendeines 'Urlaub-Gutscheins'. In der Widerrufsbelehrung stand, dass ich innerhalb von 2 Wochen widersprechen könne und den Gutschein zurück schicken müsse.

      Dann hab ich halt via Brief widersprochen und den hirnrissigen Gutschein (ihr wisst schon: 20 Euro geschenkt, bei einem gebuchten Urlaub im Wert von 250 Euro im Hotel XY) zurück geschickt.

      Nein, an Einschreiben o. ä. hab ich nicht gedacht :(.


      d. h. dann wohl, dass ich an dem bescheuerten Glückspiel teilnehmen muss.
      Ich glaube ich gebe in Zukunft an, dass ich erst 17 bin! :wallbash

    • Aber ich bin ja nicht doof (hab ich jedenfalls gedacht) und nachdem man mich überhaupt nicht in Ruhe gelassen hat, habe ich entnervt aufgegeben und zugestimmt.


      sei mir nicht böse, aber das ist der Widerspruch in sich !

      Du hast ohne Einschreiben oder Nachweis widersprochen...heul... :wallbash

      Wie lange ist das alles her ? Bist Du noch in den 2 Wochen ? #Wenn ja, dann schnell per Einschreiben und am besten parallel per Fax/Bericht !

      aheide: Mann ! :wallbash Du weißt selber, dass das totaler Käse war, oder ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • aheide: Mann ! Du weißt selber, dass das totaler Käse war, oder ?


      Jaaaa!! [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/a025.gif]

      Ach sch......! [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/a010.gif]


      Ob ich noch in den 2 Wochen bin kann ich so jetzt gar nicht genau sagen. Ich kann ja auch gar nicht mehr raus... eigentlich, weil ich den Gutschein ja nicht mehr zurück schicken kann.


      Aber,...
      mir fällt gerade ein, dass kürzlich diese Firma angerufen hat. Ich war nicht da, und meinem Mann wollte man nichts genaues sagen.
      Vielleicht wollten die den Widerspruch bestätigen und das hat sich irgendwie nur überschnitten.

      Hey, die Hoffnung stirbt zuletzt!


      Aber für die Zukunft schick ich NIE wieder einen Widerspruch per popligem Brief! *schwör*
    • Aber für die Zukunft schick ich NIE wieder einen Widerspruch per popligem Brief! *schwör*


      Noch viel besser: In Zukunft nie wieder Verträge machen, bei denen man bereits beim Klingeln weiß, daß sie unseriös sind. Diese Werbeanrufe verstoßen gegen das Gesetz!

      Ich bin bei solchen Dingen immer richtig unfreundlich am Telefon und sage, ich würde sie melden, wenn sie es nur noch einmal versuchen. Dann habe ich Ruhe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • jep...ich frage immer nach dem Namen der Firma und erwähne mal so nebenbei, dass ich beim RA arbeite...gg.....legen schnell auf alle...

      jetzt hatte ich aber noch einen anderen Gedanken...wie war das noch mit diesen Fernruf-Verträgen....sind die nicht sowieso unwirksam ? Ich bin mir nicht mehr so sicher, aber da gab es doch mal so eine riesige Diskussion..
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    • Ich bin mir nicht mehr so sicher, aber da gab es doch mal so eine riesige Diskussion..


      Meines Wissens überlegt man da eine Gesetzesänderung. Aber die würde für aheide nun zu spät kommen. Der telefonische Vertrag soll dann unbedingt schriftlich wiederholt werden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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    • Ich bin einfach viel zu gut für diese Welt :(

      Ne Freundin von mir hat dann immer so nebenbei erzählt, dass se nen Polizisten in der Familie hat und sich 3 x nach dem Namen des Anrufers erkundigt. Das hat auch gut geklappt.

      Ich sollte wirklich einfach mal auflegen, wenn die so ekelhaft sind.

      *seufz* Aber das hilft jetzt wohl auch nicht mehr.


      Abgebucht wurden 99 Euro. Das Spiel geht 3 Monate und ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, aber ich glaub ich hab ne Geld-zurück-Garantie, wenn ich in den 3 Monaten nichts gewinne.
    • gilt hier nicht dies ?:

      die widerrufsfrist beträgt zwei wochen und die frist beginnt gem. § 312d II S. 1 BGB "nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2" und diese sind erfüllt, wenn "Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen [...] in Textform mitzuteilen [...]".
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    • RE: Widerruf - wer ist in der Beweispflicht?

      @aheide: bist Du schriftlich oder in Textform in irgend einer Weise belehrt worden ?

      Falls nicht, dann gib das bei deinem Widerruf per hier genannter §§ an und mache das per Einschreiben...so könntest Du noch rauskommen ;)
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    • Dieser Artikel dürfte wohl alles Informative zusammenfassen:

      ard.de/ratgeber/finanzen/recht…604192/1yvfgnl/index.html

      Daraus:

      Wird der Käufer erst nach Abschluss des Vertrages über sein Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Erhält der Kunde gar keine Information darüber, hat er ein unbegrenztes Widerrufsrecht.


      P.S. Ich verschiebe das Thema mal in Falle Internet, wenngleich es hier eher Falle Telefon war.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Gute Frage... aber ich fürchte ich wurde belehrt, auch wenn ich mir sicher bin, dass das nicht telefonisch der Fall ware. Schriftlich jedoch fast ganz sicher, weil sonst hätte ich die Adresse nicht, wohin ich den Widerruf schicken müsste.


      Aber ich werde einfach mal auf Dummfang gehen. Ich bin ein armer unwissender Privater...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aheide ()

    • Wenn einer seine Ansprüche nachweisen muss, dann sollen die doch erstmal nachweisen, dass du es warst, die am Telefon "ja" gesagt hast und haben sie dieses Los oder was auch immer denn per Einschreiben an dich geschickt?

      Also! Einfach alles abstreiten und sagen, ich war gar nicht da, war im Urlaub :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • musst Du dann gar nachweisen, dass Du im Urlaub warst ??????????? :wallbash

      Ist schon schrott, dass sowas überhaupt noch machbar ist. Solche Geschäfte sollten gleich per Gesetz verboten werden !

      NUR noch der gute alte schriftliche Vertrag mit persönlicher Unterschrift, alles andere sollte einfach für nichtig und unzulässig erklärt werden.

      @aheide: Du hast leider immernoch nicht gesagt, wie lange diese Geschichte nun her ist, bzw. von wann dieses Schreiben ist.

      Wenn ich das richtig verstehe hast Du nicht mal mehr den Gutschein, musst diesen aber bezahlen :wallbash....so ein sche.... !

      Bitte erinner dich, ob der Gutschein zusammen mit der Widerrufsbelehrung kam und in welcher Form.

      Wie bereits gesagt wurde, was Du nicht nachweisen kannst, aber musst, das sollte doch anders herum genau so sein, oder ? Keine Leistung, keine Zahlung !

      Wie ist denn nun der Stand der Dinge ?
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