Hallo zusammen!
Das hat jetzt in meinem Fall gar nichts mit Ebay selbst zu tun, aber sicherlich auch darauf anwendbar.
Ich habe einem 'Vertrag' widersprochen und soeben festgestellt, dass die trotzdem abgebucht haben. Ich habe die Frist eingehalten, da ich bereits 3 Tage, nachdem der Schrieb bei mir ankam geantwortet hab.
Jetzt meine Frage: Wer ist in der Beweispflicht?
Ich habe schriftlich widersprochen und auch die 'Sache' zurück geschickt (in meinem Fall ein Gutschein).
Dem Unternehmen habe ich das soeben via Email mitgeteilt und ihnen Zeit bis 12.12.08 gegeben, das Geld wieder gut zu schreiben.
Ansonsten sollte ja auch eine Rückbuchung (war ja ne Lastschrift) kein Problem sein.
Das hat jetzt in meinem Fall gar nichts mit Ebay selbst zu tun, aber sicherlich auch darauf anwendbar.
Ich habe einem 'Vertrag' widersprochen und soeben festgestellt, dass die trotzdem abgebucht haben. Ich habe die Frist eingehalten, da ich bereits 3 Tage, nachdem der Schrieb bei mir ankam geantwortet hab.
Jetzt meine Frage: Wer ist in der Beweispflicht?
Ich habe schriftlich widersprochen und auch die 'Sache' zurück geschickt (in meinem Fall ein Gutschein).
Dem Unternehmen habe ich das soeben via Email mitgeteilt und ihnen Zeit bis 12.12.08 gegeben, das Geld wieder gut zu schreiben.
Ansonsten sollte ja auch eine Rückbuchung (war ja ne Lastschrift) kein Problem sein.