Ware defekt - welche Ansprüche hat der Käufer?

    • Ware defekt - welche Ansprüche hat der Käufer?

      Hallo, durch nen dummen Zufall oder besser gesagt Hund, der noch nicht stubenrein ist, wurde ein verkaufter Artikel beschädigt.
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170284993588
      Dies habe ich dem Käufer nun unverüglich mitgeteilt und ihm gesagt, daß ich ihm sein Geld sofort zurücküberweise, da ich natürlich als Privatverkäufer diesen Artikel nur einmal "vorrätig" habe ...
      Nun kommt er mir von wegen, daß wir einen verbindlichen Vertrag haben .. was an sich auch stimmt, aber wenn der Artikel nunmal beschädigt wurde, nachdem die Auktion abgeschlossen war, hab ich keine Chance, ihm einen Ersatz zu schicken ...
      Hat er einen Anspruch darauf, daß ich ihm Ersatz schicken ? Was kann im schlimmsten Fall hier passieren ??
      Ick bin doch kein Betrüger und hab schon ganz andere Artikel für nen Euro verkauft ! ;(
      Ick bin wenigstens so ehrlich und teile ihm den Schaden vorher mit und schicke ihm nich einfach nen stinkenden Artikel und behaupte dann einfach mal, daß sei auf dem Transport passiert ........ :rolleyes:
    • RE: Ware defekt, welche Ansprüche hat der Käufer

      der VK hat Recht auf Nacherfüllung, wenn dies aus gegebendem Anlass nicht möglich ist, dann kann er den Artikel erstatten, also den Kaufpreis zurück überweisen. Im ungünstigsten Fall kann der Käufer einen artgleichen Artikel kaufen und dir den Rest der Kaufsumme aufbrummen....

      Biete ihm doch an, den Artikel so zu schicken, wenn er dir nicht glaubt, aber sage ihm gleich, dass er die Kosten für den Rücktransfer tragen muss. Damit nimmst Du ihm den Wind aus den Segeln.....

      Deine Ansage ist fair...aber ich kann ihn hierhingehend auch verstehen, da er scheinbar denkt, das wäre eine Ausrede wegen des geringen Kaufpreises....was ja auch leider oft genug passiert :(

      Mach dir mal keine Kopf, mehr als ihm entgegen kommen kannst Du ja nicht 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich hab ihn ja gleich darauf verwiesen, sich mal meine anderen Auktionen anzukucken. Da sind ne Menge Artikel für 1 EUR weggegangen und vor allem hab ich bisher 100% positive Bewertungen (gehabt)... Und da ich den Artikel eh nur mal gewonnen habe, war ich eigentlich froh, daß das riesige Ding endlich verschwindet ;)
      Ich muß mich mal erkundigen, was sowas überhaupt neu kostet und was er da evt. einklagen könnte ... ansonsten kriegt er das vollgesiechte Ding einfach :P
      Danke für den Tip :)
    • ich würde ihm die Übersendung einer neuen Sache nicht anbieten sondern evt. und nur in Betracht ziehen, wenn er dies selber anbietet.

      Bleibe (und das ist meines Erachtens nach auch Standart für private bei Eba) bei dem Standpunkt, bepisstes gekauftes Teil bekommen und sich nicht beschweren oder Geld zurück nehmen und glücklich sein. Dies immer in einem netten und sachlichen Ton...mit Bitte um Verständnis für die Situation und dann sehen wir weiter :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • §280 BGB ist hier der entscheidende:

      § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
      (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


      Im Klartext: Der Käufer könnte sich einen gleichwertige Ware besorgen und die Differenz dir aufbrummen. Der Schadenersatz würde entfallen, wenn dich am Untergang der Ware keine Schuld trifft. Ich kann mir aber gut vorstellen, daß die Aufbewahrung der Ware als nicht ausreichend erklärt werden würde, wenn bereits dein Hund drankommt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es war nur dummerweise nich mein Hund, sondern ein "Weihnachtsgeschenk", was vorübergehend bei mir untergebracht ist :( Hab also keine Ahnung von sowas ..................
      Aber dann müßte ja notfalls die Versicherung vom Hund aufkommen, oder ? hmmmm muß mich mal erkundigen. Hab überhaupt keinen Bock auf sonen Streß kurz vor Weihnachten :(
    • Das Ding ist doch eine "Tastatur-Schublade" läßt sich das denn nicht reinigen, noch dazu, wo es doch OVP ist`? 8o

      Im Zweifelsfall ist dann nur halt die Verpackung nicht mehr so frisch ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Hab jetzt schonmal die Versicherung angeschrieben ...
      Ich hab keine Ahnung, wie oft er dagegen gepinkelt hat, aber auf alle Fälle isset in die Verpackung reingelaufen und ausgerechnet auf der Seite, wo diese Schaumstoffablagen für die Hände sind und die sind schön vollgesogen und leider nicht rausnehmbar ... Und das is ziemlich widerlich, wenn man dann damit arbeiten will .. ihr versteht ;)
    • Wie gesagt, ick hab das Teil vor ca. 2 Monaten mal gewonnen ... keine Rechnung. Und der Lieferschein is och schon im Müll. Aber über conrad.de kann ick sicher noch ne Art Lieferschein nachträglich anfordern und dann sieht die Versicherung im Katalog ja, was das Ding eigentlich wert ist ... und wenn der Käufer wirklich mit Schadensersatzansprüchen kommen kann, dann muß ick das wohl oder übel der Versicherung melden ... Oder wird da der Hund hochgestuft (wie bei Autoversicherungen üblich) ??? 8o
    • Nee leider kein Welpe, sondern ein Schäferhundmischling aus dem Tierheim. Aber dort hatte er ständig Auslauf, während er hier bis 14Uhr auf mich warten muß und wahrscheinlich isset allet viel zu aufregend für ihn. Aber morgen kommt er ja schon zu seinem rechtmäßgen Frauchen :D

      Und danke für den Tip mit der Auktion. Hab den Käufer gleich mal darauf hingewiesen und vielleicht stimmt ihn das ein bisschen friedlicher ;)
      Bin ick selbst gar nich auf die Idee gekommen :wallbash ;)
    • Falls das nicht klappt, hier eine Liste mit Schubladen, gelaufene Auktionen und ich hab auch schon im Möbelhaus für rund 15 Euro eine solche FERTIGE (kein Bausatz) Tastaturschublade gekauft, falls alle Stricke reißen, kämst du also mit ca. so einem Schadensersatz davon.

      Das ist immernoch besser und billiger, als wenn der Hund vor ein Auto gelaufen wär und das ohne OP-Versicherung, kann ich aus eigener Erfahrung (nur Beinbruch inkl. Röntgen und OP mit Titanschraube) nur empfehlen, sowas macht den Hund nämlich wirklich "kostbar" ;)

      edit

      § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
      das kannst du nicht mit einem Gewährleistungsspruch ausschließen!
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    • das sag ich doch die ganze Zeit, Geld zurück und schüssi.....das Problem ist nur, das der Käufer das nicht so einfach glaubt....

      demnach nochmal...biete ihm an, den Artikel so zu verschicken wie er ist, Du aber da vorab aufgeklärt keine Rücknahme gestattest, oder das Geld zurück und gut ist. SChick ihm mal den Link des anderen Angebotes, sozusagen als guter Wille damit er doch noch zu seinem Glück kommt.... :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger