Nationalsozialistische und andere extremistische Artikel

    • Nationalsozialistische und andere extremistische Artikel

      Frage an die Experten:

      ebay hat von mir eingestellte nachfolgende Postkarten wegen Nationalsozialistische und andere extremistische Artikel (259896993) aus der Auktion entfernt.

      290283302600 - Ritterkreuzträger Obergefreiter Ritterkreuz Postkarte 290283303537 - Ritterkreuzträger Major Ritterkreuz Postkarte 290283304415 - Ritterkreuzträger Kapitänleutnant Ritterkreuz Postkarte 290283305067 - Ritterkreuzträger Leutnant Ritterkreuz Postkarte 290283306639 - Ritterkreuzträger Major Ritterkreuz Postkarte

      Und das, obwohl noch andere Postkarten und sonstige Bilder von Ritterkreuzträgern bei ebay eingestellt wurden.
      Es sind hunderte, davon sind die meisten Bilder "nationalsozialistischer".

      Ich habe den Eindruck, daß ebay nur Auktionen stoppt, wenn sich jemand "beschwert".

      Und wenn das stimmt, dann habe ich einen Verdacht.

      Frage:

      Hat ebay das Recht meine Auktionen zu stoppen, aber andere nicht?

      Wenn ja, dann :wallbash
      Manolito

      Ist der Ehrliche immer der Dumme?
    • Hi Manolito!

      Ich fürchte, Ebay kann Deine Auktionen löschen und andere eben nicht:

      Wenn für unser Sicherheitsteam zweifelsfrei belegt ist, dass Mitglieder gegen eBay-Grundsätze oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, schreiten unsere Experten ein. Dabei suchen unsere Mitarbeiter einerseits aktiv nach Verstößen, andererseits gehen wir Hinweisen unserer Nutzer nach


      Hier der komplette Text!
    • Original von aheide
      Hi Manolito!
      Ich fürchte, Ebay kann Deine Auktionen löschen und andere eben nicht:


      ebay redet mit gespaltener Zunge.

      Gleiches Recht für alle?!???

      Oder wie heißt es?: bei ebay werden alle gleich behandelt, nur manche sind gleicher.

      Wo kann man sich eigentlich diesbezüglich über ebay beschweren?
      Manolito

      Ist der Ehrliche immer der Dumme?
    • Über Ebay beschweren??

      Wieso das denn??

      Diesen Ort des Glücks und der absoluten Harmonie einfach zerstören??


      :lach:

      Jetzt aber im Ernst:
      Die Ebay-Macher sind echte Profis. Glücklicherweise haben sie in jedem Winkel vermerkt, dass sie lediglich die Plattform zur Verfügung stellen und sich vorbehalten hier mehr oder weniger von einer Art 'Hausrecht' Gebrauch zu machen.

      Du kannst natürlich versuchen, Ebay auf ihren Fehler hinzuweisen, auch wenn ich befürchte, dass Du höchstens eine automatisch generierte Antwort erhälst. Mehr nicht!

      Willkommen im Ebay-Paradies ;)
    • @Manolito

      Das ist eine der Grundregeln auf ebay, die man schnell begreift: Es gibt kein recht im Unrecht.

      Ich vergleiche das immer mit Falschparkern. Wenn du einen Strafzettel bekommst, regst du dich dann auch auf, weil diejenigen in der nächsten Straße keinen bekommen haben, weil dort keine Politesse lang ist? Ja, vielleicht einen Augenblick, aber wenn du es nüchtern betrachtest...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Manolito
      ebay redet mit gespaltener Zunge.

      Gleiches Recht für alle?!???

      Oder wie heißt es?: bei ebay werden alle gleich behandelt, nur manche sind gleicher.

      Wo kann man sich eigentlich diesbezüglich über ebay beschweren?


      Grundregel Nr1: ebaii hat recht
      Grundregel Nr2: wenn ebaii im Unrecht ist tritt automatisch Grundregel Nr1 in kraft. :D

      Darüber regen sich alte ebaii Haasen lange nicht mehr auf.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Nun, hier kann ich mal eine ähnliche Erfahrung posten:

      Ich habe vor längerer Zeit einige Sammlerdolche erworben, die ich gewinnbringend bei Ebay verkaufen wollte. Natürlich habe ich mir erstmal die Konkurrenz angesehen und festgestellt, dass es einige ähnliche Angebote gibt.

      Nun habe ich fröhlich einen von insgesamt 10 Dolchen eingestellt und exakt die Artikelüberschrift eines Konkurrenten übernommen. Den Text habe ich natürlich selber geschrieben (vom Hersteller ähnlich übernommen).

      Zwei Tage später wurde der Artikel gestoppt und rausgenommen. Ich wurde von Ebay verwarnt. Meine Reaktion darauf war eine Anfrage, eben genau wegen des hier benannten Problems, dass andere unbehelligt diese gleichen und gleichwertigen Artikel anbieten.

      Reaktion seitens Ebay war eine Standartmail bezüglich der AGB und des Verbots von Handel mit Stich- und Schusswaffen und so weiter.....

      Nach telefonischer Rückfrage wurde mir damals (vor ca. 3 Jahren) gesagt, dass eben nicht alle Artikel gemeldet oder vom Sicherheitsteam gefunden werden.

      Fazit: Wie hier bereits gesagt, wer nicht gesehen und/oder gemeldet wird kann Glück haben und solche Artikel vertreiben. Verboten ist es dennoch und ich wäre vorsichtig mit sowas, den bei wiederhotem Verstoß droht definitiv der Ausschluss und dieser führt zu einer Sperrung - ja...Ebay darf das ! :rolleyes:

      Es bleibt dir nur andere zu melden und/oder deine Artikel auf anderem Wege zu verkaufen :( Etwas besseres kann ich leider hier nicht schreiben.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo engelchen und alle anderen.

      Es ist leider keinTrost für mich, daß anderen das selbe passiert wie mir.
      Ein Beweis mehr für die Ungerechtigkeit, die auf dieser Welt leider Überhand nimmt.

      Sollte man jetzt hingehen und alle diejenigen anschwärzen, die durch die Kontrollen "durchgerutscht" sind?

      Armes ebay.

      Bei den hunderten von Auktionen würde der Umsatz aber stark zurückgehen.

      Hast Du zurückgeschlagen engelchen?

      Wo hast Du dann die Dolche verkauft?
      (Diese Frage kannst Du mir auch per PN beantworten. Wenn Du willst.)

      Besteht nicht die Möglichkeit Unterschriften zu sammeln um bei ebay eine Eingabe zu machen?
      Bezüglich gleiches Recht für alle?

      Ich sehe nämlich einen hinterf.... Grund für diese "Anzeigen"!
      Ein Konkurrent weniger, der mir die Preise versaut.

      Eine meiner Karten war innerhalb von 2 Stunden nach der Einstellung schon auf 7 € gestiegen.
      Bei 10 Tagen Laufzeit.

      Da kommt man halt auf solche Gedanken.

      (Ich nehme an, daß ebay dieses Forum besucht. Hoffentlich.)
      Manolito

      Ist der Ehrliche immer der Dumme?
    • Hi Manolito,

      nein ich habe nicht zurückgeschlagen, da ich die Regelung selber gar nicht so verkehrt finde, bezüglich des Verkaufs von Waffen und ähnlichem, auch wenn meine "Sammlerdolche" gar nicht geschliffen waren (wie bei solchen auch üblich).

      Ich habe die Teile bei einer Firma bestellt, die auch Sammlermünzen und ähnliches vertreibt, den Namen habe ich gerade nicht parat, aber ganz legal, deshalb hatte ich auch kein schlechtes Gewissen dabei :rolleyes: (falls Du gekauft und nicht verkauft meintest).

      Wenn Du verkauft meintest, dann gar nicht...verstauben bei mir in der Hoffnung, dass sie irgendwann mal das große Geld bringen. Aber wenn ich sie verkaufen wollte, dann würde ich entweder in Sammlerkreise gehen oder einfach mal bei Kijiji (oder ähnlichen Seiten) einstellen und hoffen, dass ein Interessent sich meldet. Man müsste sich mal durchgoogeln, wo sowas was einbringt..........

      Dass dir das kein Trost ist, das kann ich mir denken, zumal deine Karten scheinbar sehr beliebt sind. Auskennen mit sowas tu ich mich aber leider nicht.

      Klar ist es wenig sinnvoll, andere anzuschwärzen, wenn man allerdings sauer ist, dann ist das wohl die einzige Gegenmaßnahme, die auch Ebay ein wenig schaden könnte (der Einnahmen wegen).

      Eine Unterschriftensammlung würdest Du wofür machen ? Dafür das alle Anbieter unterbunden werden ? Ich denke das bringt nicht viel, denn wie UHU schon sagt...Im Unrecht gibt es kein Recht ! ?(

      Wenn Du die potentiellen Käufer noch einsehen könntest, dann hättest Du diese ja mal anschreiben können, aber das geht ja nicht mehr.

      Die nochmal einzusetzen könnte gefährlich werden, denn dann hätte Ebay einen Grund, deinen Account zu sperren. Das sollte es nicht wert sein. :O
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • ebay hat auf meinen Einwand geantwortet.

      Unter anderem mit:

      Sie können Ganzsachen anbieten, wenn keine Abbildungen sichtbar sind,
      die nach unseren AGB und dem Gesetz verboten sind. Die
      Artikelbeschreibung muss zudem eindeutig und unmissverständlich erkennen lassen, dass der angebotene Artikel entsprechend den eBay-AGB
      eingestellt ist.

      Wenn Zweifel zur Konformität zu unseren AGB oder zu bestehenden Gesetzen bestehen, behalten wir uns jederzeit das Recht vor, derartige Angebote
      zu beenden.


      Heißt das, daß ich die Postkarten wieder in die Auktion stellen darf, aber ohne Bilder?
      z.B.: Alte Postkarte Ritterkreuzträger Major Helbig


      Oder vielleicht sogar so wie im Dateianhang gezeigt?


      Weiterhin kam folgender Hinweis:

      Sie haben nachgefragt, warum wir Ihr Angebot gelöscht haben, nicht
      jedoch vergleichbare Angebote anderer Verkäufer.

      Ihr Angebot war unzulässig, da es nicht den eBay-Grundsätzen entsprach.
      Daher wurde es von uns beendet.

      Warum wurden die unzulässigen Angebote anderer Anbieter nicht gelöscht?

      Wir kümmern uns aktiv darum, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die
      eBay-Grundsätze auf dem Marktplatz eingehalten werden. Grundsätzlich
      gilt, dass unzulässige Angebote auf dem eBay-Marktplatz nicht geduldet
      sind. Unser Sicherheitsteam führt regelmäßige Kontrollen durch und geht
      allen Hinweisen unserer Mitglieder zuverlässig nach.

      Verstößt ein Verkäufer mit seinem Angebot gegen die eBay-Grundsätze,
      muss er mit dem Abbruch seiner Angebote, einer Verwarnung oder dem
      Ausschluss vom Handel auf eBay rechnen.

      Trotzdem ist es möglich, dass unzulässige Angebote nicht immer gefunden
      und gelöscht werden. Auf eBay werden jeden Tag Tausende neuer Angebote
      eingestellt. Aufgrund der Vielzahl von Artikeln ist es nicht möglich,
      jeden Artikel individuell zu prüfen, bevor er auf dem eBay-Marktplatz
      erscheint.


      Ochs´ vorm Berge 1 2 3 wer kann mir helfen?
      Bilder
      • Major Helbig-1.jpg

        21,53 kB, 402×302, 216 mal angesehen
      Manolito

      Ist der Ehrliche immer der Dumme?
    • Sie können Ganzsachen anbieten, wenn keine Abbildungen sichtbar sind,
      die nach unseren AGB und dem Gesetz verboten sind. Die
      Artikelbeschreibung muss zudem eindeutig und unmissverständlich erkennen lassen, dass der angebotene Artikel entsprechend den eBay-AGB
      eingestellt ist.


      Merkwürdige Darstellung 8o

      Fraglich ist hier auch, wenn es so wäre, ob es erlaubt ist, ein Foto über persönliche Anfrage anzubieten ?!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger