Käufer will nicht zahlen

    • Käufer will nicht zahlen

      Hallo,


      ich hab jetzt folgendes Problem:

      Habe vor Weihnachten meine XBox verkauft. Einen Tag später kam eine Nachricht vom Käufer dass er meine IBAN und BIC Daten braucht, habe sofort geantwortet.
      Nach Weihnachten kam eine Nachricht, dass er keine Nachricht von mir erhalten hat.
      Ich habe dann gleich im Postausgang und Eingang nachgesehen und im Posteingang ist ein Pfeil das ich geantwortet haben, sowie im Postausgang und die Nachricht die ich ihm geschickt habe.
      Jetzt weigert er sich zu zahlen, weil er angeblich zulang warten musste und er hätte eine andere XBox gekauft.
      Ich glaube, dass er sich einfach vor der Zahlung drücken will....
      Was kann ich tun, dass ich an mein Geld komme?

      Die Artikelnummer wäre: 150316533538
    • RE: Hilfe!!!!

      Erkläre ihm, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und schicke ihm eine Kopie deiner Ausgangsmail. Es kann sein, dass sie in seinem Spam gelandet ist....aber das ist sein Problem...ich hoffe, Du hast die Mail mit den zusätzlichen Daten über Ebay versendet 8o ? Das wäre sehr gut :D

      Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufvertrag einseitig zu lösen ! Falls er sich weigert, schicke ihm eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung per Einschreiben....wenn Du gewillt bist, den Verkauf durchzuziehen, kannst Du nach Ablauf der Frist ein Mahnverfahren einleiten...

      Wo wohnt denn der Käufer ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Hilfe!!!!

      wofür braucht er denn den IBAN und BIC Daten??? Du hast nur innerhalb Deutschlands verkauft, kommt er nicht aus D?? Dann braucht er auch diese Daten nicht! Er kann Sie sich den IBAN notfalls auch aus der Bankleitzahl und Kontonummer konstruieren.
      Die IBAN kann maximal 34 Stellen umfassen. Eine deutsche IBAN hat immer exakt 22 Stellen, da sie gemäß folgender Struktur zusammengesetzt ist:

      DEpp bbbb bbbb kkkk kkkk kk Dabei bedeutet:
      DE Länderkennzeichen für Deutschland
      pp zweistellige Prüfziffer bbbbbbbb
      die 8-stellige deutsche Bankleitzahl kkkkkkkkkk
      die 10-stellige Kontonummer

      Wenn er wie gesagt aus Deutschland kommt, braucht er auch diese Daten zum Überweisen gar nicht!

      Käufer ist: ? man kann die Käufer ja gar nicht mehr erkennen, seit alles annonymisiert ist :rolleyes:

      man kann sich nur mal ansehen, auf was dieser Kunde alles geboten hat: O***m
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hallo,

      erstmal danke für die Antworten.

      Ja, ich habe die Nachrichten über Ebay geschrieben.
      Deshalb wunderts mich ja, dass er keine Antwort von mir bekommen hat.
      Der Käufer heißt comando20
      Er kommt aus Österreich.
      Was mich auch schon wieder geärgert hat, weil ich schonmal schlechte Erfahrung mit jemanden aus dem Ausland gemacht habe.
      Und deshalb nur innerhalb von Deutschland verkaufe.
      Er weigert sich....und schreibt mir hm, "komische" mails...ich kann ja mal die Nachrichten einfügen:

      Wenn man vom Teufel spricht, habe einen Streitfall drauß gemacht und bei ebay als "nicht bezahlt" gemeldet.

      Folgendes kam zurück:


      Vorhergehende Nachrichten
      comando20 28.12.08 um 23:10:37 MEZ
      ich habe lang gewartet auf iban und bic daher habe ich andere gekauft es war zu spät


      eBay 28.12.08 um 19:41:49 MEZ
      Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Es ist keine Zahlung vom Käufer eingegangen.

      Davor hatte er mir folgende Nachrichten geschickt:

      23.Dezember (sofortige Antwort von meiner Seite)

      Hallo child1400,

      HALLO BITTE WAS KOSTTET VERSAND NACH ÖSTRREICH DANKE UND IBAN BIC

      - comando20

      27. Dezember (wieder sofortige Antwort )

      Hallo child1400,

      HALLO DANKE ICH HABE GENUG GEWARTETE WEGEN ÜBERWEISUND DAS IBAN UND BIC LEIDER HABE SCHON ANDERE GEGAUFT

      - comando20

      28.Dezember (dann wurde ich ein wenig sauer und haben den fall gemeldet)

      allo child1400,

      ich habe lang gewarttet auf iban und bic darum habe schon andere gakauft etut mir leid

      - comando20
    • Finds halt nur krass, dass man so leicht sachen kaufen kann und dann doch nicht haben will....irgendwie unfair.


      Wenn es dir das wert ist, mußt du ihn auf Vertragserfüllung verklagen, aber in der Regel wird es nervenschoneneder sein, die Ware an den Zweitbietenden zu verkaufen.

      Und wie bekomm ich die Provision zurück?


      Indem du das Problem mit einer Verwarnung schließt und die Option wählst, die Verkaufsprovision zu beantragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du musst nicht gleich auf Vertragserfüllung klagen, ein Mahnverfahren zur Zahlung aus Kaufvertrag reicht


      Ein solches Mahnverfahren ist eine Eigentor, wenn der Käufer nicht zur Vorkasse verpflichtet ist. Denn dann gilt Zug um Zug und so etwas läßt sich nicht mit einem Mahnverfahren durchsetzen. Auch nicht mit einem späteren Mahnbescheid.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wieso ist das so kompliziert? Ich finds halt einfach ungerecht, dass er erst was gekauft hat und dann nicht zahlt....hab immer gedacht das der kauf bei eBay verpflichtet auch den artikel zu kaufen


      Eben und deshalb dürfte eine Klage auf Vertragserfüllung auch Erfolg haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ah okay, also kann ich ihm ein schriftlche Mahnung per einschreiben schicken? und wenn er dann nicht reageirt rechtliche schritte einleiten? Hmmm, eigentlich wollte ich das Geld dieses Jahr noch bekommen *kopfkratz* wird wohl nix Augenzwinkern


      wohl nicht.......

      gut, UHU hat Recht...wenn Du nicht ausdrücklich Vorkasse in deiner Auktion bestimmt hast, dann sollte ein Mahnverfahren nicht 100pro sicher sein....

      Aber schriftlich zur Zahlung auffordern und Frist setzen kannst Du immer....

      Die Frage ist nun, willst Du lieber einem unterlegenen Bieter B verkaufen oder den Vertrag mit Käufer A durchsetzen ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das bei Ebay ist ja auch ganz leicht.

      Der Kauf ist bindend, es kam ein Kaufvertrag zustande.
      Allerdings braucht man Durchhaltevermögen, einen langen Atem, Geduld und einen Rechtsanwalt seines Vertrauens, wenn man 'mit Gewalt' sein Recht durchsetzen möchte.

      Ganz einfach ;).
    • Au weia...dann hm, probier ich das mit dem unterlegenem Bieter. Aber ich glaube kaum das der noch interesse hat, da die Auktion ja auch schon paar Tage her ist.
      Ich hab eigentlich keine große Lust dass ganze rauszuzögern.
      Einerseits find ichs unfair, dass jemand damit durchkommt....ich komm mir vor wie auf nem Basar! Och ja, kauf ich - ne doch nicht ;)
      Ich werde jetzt abwarten was der andere Bieter sagt und dann sehen was passiert.
      Auf jeden Fall vielen Dank für die Hilfe :) :) :)
    • ich kann dich voll verstehen lovin....hast Du keine Rechtschutzversicherung ? Das wäre super.....ansonsten ganz ehrlich würde ich so leicht nicht aufgeben...das wäre doch einfach für den Käufer, wie Du bereits sagst....Kaufvertrag besteht. und es ist mit Sicherheit mit Vor!kosten und ein bisschen Zeit verbunden, aber mit einem guten Anwalt ist das alles einfach zu regeln,.....auf jeden Fall, auch wenn Du diese Schritte nicht gehen willst, würde ich dem Käufer nochmals eine gesalzene Mail schreiben und das Vorgehen seinerseits bei Ebay melden..... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Noch ein kleiner Tip:

      Wenn Du ein 'Problem' meldest, um die Provision zurück zu erhalten, gib dem Geschäftspartner Bescheid.

      Ich schreibe die Leute immer an und erkläre:

      Dieses Vorgehen hat keinerlei Auswirkungen auf Ihr Mitgliedskonto, sondern dient lediglich der Rückerstattung der von Ebay kassierten Provision.


      Ich hatte nämlich schon den Fall, dass eine Kundin das Problem 'geleugnet' hat, den Artikel aber trotzdem nicht haben wollte.
      Weiß der Geier, was in den Leuten vorgeht. :(