Ich habe in jedes meiner Auktionen in Fettschrift und deutlicher Größe die Klausel drin, dass jedes erworbene Gut innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden muss und ich sonst die nicht bezahlte Ware bei eBay melde und die Auktion lösche. So steht das ausdrücklich geschrieben.
Ich war ein wenig unkonzentriert, als der Käufer mir mitteilte, er brauche die Bankverbindung. Da dachte ich nur, er brauche das Institut und ich habe vergessen, dass ich Überweisung+ nicht geschaltet habe. Freundlich fragte ich nach, ob er nicht bei den Einzelheiten geschaut hat und als Antwort kam eine überaus unfreundliche Mail, unter anderem stand da auch "[...] da kannse dein tuch behalten" (bei der ersteigerten Ware handelt es sich um ein Tuch). Ich ließ mir diese Unfreundlichkeit und die Deutung, dass er das Tuch nicht braucht, nicht gefallen und bot an, den Fall abzuschließen, aber er lehnte ab, ohne was zu schreiben.
Ich dachte mir "Nun gut, dann will er also doch" und "Oder er möchte nur, dass ich Gebühren bezahle."
Nach 3-4 Wochen wurde das Geld überwiesen und ich konnte es nicht mehr zuordnen, doch durch eine Suche meiner Emails nach dem Ebaynamen des Käufers fand ich doch noch den Fall mit dem Tuch... und leider kann ich es nicht mehr verschicken, da ich das Tuch meiner Nichte nach der 2. Woche des Auktionsendes verschenkt habe.
Ich habe ihn angeboten, das Geld wiederzugeben, aber der gibt mir nicht seine Bankdaten und behauptet jetzt, das wäre DIEBSTAHL, UNTERSCHLAGUNG und WARENBETRUG. Er möchte mich anzeigen. Wäre das rechtens?
Ok, kurz ausgedrückt: Käufer muss ausdrücklich innerhalb von 14 Tagen überweisen, tat das aber nicht und deutete provokant an, ich soll mein Tuch doch behalten. Hat aber aus irgendeinem Grund auch immer viel länger als 2 Wochen gebraucht, um zu zahlen. Habe bei Ebay nicht bezahlte Ware gemeldet und den Vorschlag, Transaktion zu beenden, eingereicht, aber der Käufer lehnte ab.
Ich brauche ihre Hilfe. Danke im Voraus.
Ich war ein wenig unkonzentriert, als der Käufer mir mitteilte, er brauche die Bankverbindung. Da dachte ich nur, er brauche das Institut und ich habe vergessen, dass ich Überweisung+ nicht geschaltet habe. Freundlich fragte ich nach, ob er nicht bei den Einzelheiten geschaut hat und als Antwort kam eine überaus unfreundliche Mail, unter anderem stand da auch "[...] da kannse dein tuch behalten" (bei der ersteigerten Ware handelt es sich um ein Tuch). Ich ließ mir diese Unfreundlichkeit und die Deutung, dass er das Tuch nicht braucht, nicht gefallen und bot an, den Fall abzuschließen, aber er lehnte ab, ohne was zu schreiben.
Ich dachte mir "Nun gut, dann will er also doch" und "Oder er möchte nur, dass ich Gebühren bezahle."
Nach 3-4 Wochen wurde das Geld überwiesen und ich konnte es nicht mehr zuordnen, doch durch eine Suche meiner Emails nach dem Ebaynamen des Käufers fand ich doch noch den Fall mit dem Tuch... und leider kann ich es nicht mehr verschicken, da ich das Tuch meiner Nichte nach der 2. Woche des Auktionsendes verschenkt habe.
Ich habe ihn angeboten, das Geld wiederzugeben, aber der gibt mir nicht seine Bankdaten und behauptet jetzt, das wäre DIEBSTAHL, UNTERSCHLAGUNG und WARENBETRUG. Er möchte mich anzeigen. Wäre das rechtens?
Ok, kurz ausgedrückt: Käufer muss ausdrücklich innerhalb von 14 Tagen überweisen, tat das aber nicht und deutete provokant an, ich soll mein Tuch doch behalten. Hat aber aus irgendeinem Grund auch immer viel länger als 2 Wochen gebraucht, um zu zahlen. Habe bei Ebay nicht bezahlte Ware gemeldet und den Vorschlag, Transaktion zu beenden, eingereicht, aber der Käufer lehnte ab.
Ich brauche ihre Hilfe. Danke im Voraus.