Rechtsgeschäft gültig?

    • Rechtsgeschäft gültig?

      Ich habe in jedes meiner Auktionen in Fettschrift und deutlicher Größe die Klausel drin, dass jedes erworbene Gut innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden muss und ich sonst die nicht bezahlte Ware bei eBay melde und die Auktion lösche. So steht das ausdrücklich geschrieben.

      Ich war ein wenig unkonzentriert, als der Käufer mir mitteilte, er brauche die Bankverbindung. Da dachte ich nur, er brauche das Institut und ich habe vergessen, dass ich Überweisung+ nicht geschaltet habe. Freundlich fragte ich nach, ob er nicht bei den Einzelheiten geschaut hat und als Antwort kam eine überaus unfreundliche Mail, unter anderem stand da auch "[...] da kannse dein tuch behalten" (bei der ersteigerten Ware handelt es sich um ein Tuch). Ich ließ mir diese Unfreundlichkeit und die Deutung, dass er das Tuch nicht braucht, nicht gefallen und bot an, den Fall abzuschließen, aber er lehnte ab, ohne was zu schreiben.
      Ich dachte mir "Nun gut, dann will er also doch" und "Oder er möchte nur, dass ich Gebühren bezahle."

      Nach 3-4 Wochen wurde das Geld überwiesen und ich konnte es nicht mehr zuordnen, doch durch eine Suche meiner Emails nach dem Ebaynamen des Käufers fand ich doch noch den Fall mit dem Tuch... und leider kann ich es nicht mehr verschicken, da ich das Tuch meiner Nichte nach der 2. Woche des Auktionsendes verschenkt habe.
      Ich habe ihn angeboten, das Geld wiederzugeben, aber der gibt mir nicht seine Bankdaten und behauptet jetzt, das wäre DIEBSTAHL, UNTERSCHLAGUNG und WARENBETRUG. Er möchte mich anzeigen. Wäre das rechtens?

      Ok, kurz ausgedrückt: Käufer muss ausdrücklich innerhalb von 14 Tagen überweisen, tat das aber nicht und deutete provokant an, ich soll mein Tuch doch behalten. Hat aber aus irgendeinem Grund auch immer viel länger als 2 Wochen gebraucht, um zu zahlen. Habe bei Ebay nicht bezahlte Ware gemeldet und den Vorschlag, Transaktion zu beenden, eingereicht, aber der Käufer lehnte ab.

      Ich brauche ihre Hilfe. Danke im Voraus.
    • RE: Rechtsgeschäft gültig?

      und bot an, den Fall abzuschließen, aber er lehnte ab, ohne was zu schreiben


      Der Kaufvertrag besteht meines Erachtens nach aus oben genanntem Zitat....Du hast verkauft, er gekauft, es ist zu keiner beidseitigen Vertragsaufhebung gekommen... :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Rechtsgeschäft gültig?

      Ich habe ihn angeboten, das Geld wiederzugeben, aber der gibt mir nicht seine Bankdaten und behauptet jetzt, das wäre DIEBSTAHL, UNTERSCHLAGUNG und WARENBETRUG. Er möchte mich anzeigen. Wäre das rechtens?


      Da hast du in Anbetracht dessen, dass er dir gesagt hat, dass du dein Tuch behalten kannst, alles getan, was du tun kannst. DIEBSTAHL, UNTERSCHLAGUNG und WARENBETRUG ist natürlich voll daneben gegriffen. Wenn ich auch nicht weiß, warum du seine erste Anfrage nach der Kontoverbindung nicht einfach mit der Kontoverbindung beantwortet hast.

      Bist du denn privater oder gewerblicher Vk? Du hast aber nicht nach 14 Tagen den Artikel als nicht bezahlt gemeldet, bevor du ihn an deine Nichte verschenkt hast, oder?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich habe meine ganzen Bankdaten ja doch noch gegeben, nachdem ich erst herausgefunden habe, dass ich Überweisung+ nicht eingestellt habe. So konnte er ja erst bezahlen - nach den vielen Wochen.
      Ich bin ein privater Vk. Ich habe nicht nach 14 Tagen als nicht bezahlt gemeldet, sondern davor, weil er ja nicht mehr das Tuch haben wollte.
      Dann habe ich aber die Option ausgewählt, den Fall zu schließen, damit wir uns dann geeinigt haben (er will das Tuch nicht und meinetwegen brauche ich das dann auch nicht mehr zu verkaufen).

      Die Email mit der Ablehnung habe ich noch, allerdings behauptet er, es wäre nur gültig über eBay-Nachrichten... das finde ich aber irgendwie nicht ganz sinnvoll, weil er meine Emailadresse ja erst durch eine eBay-Kontaktierung bekommen hat.
    • Ich habe meine ganzen Bankdaten ja doch noch gegeben, nachdem ich erst herausgefunden habe, dass ich Überweisung+ nicht eingestellt habe.


      Nur eine kleine Anmerkung. Überweisung+ ist automatisch geschaltete. Es ist beim Verkauf mittlerweile Pflicht, außer es ist PayPal angeboten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nur eine kleine Anmerkung. Überweisung+ ist automatisch geschaltete. Es ist beim Verkauf mittlerweile Pflicht, außer es ist PayPal angeboten.
      das mag sein, es ist aber technisch möglich, zB. nur Abholung anzugeben bzw steht manchmal da auch: bitte fragen Sie die Zahlungsmöglichkeiten beim Vk ab! Alles schon erlebt in der letzten Zeit! :rolleyes: Nichts ist unmöglich!
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    • Zitat:
      Nur eine kleine Anmerkung. Überweisung+ ist automatisch geschaltete. Es ist beim Verkauf mittlerweile Pflicht, außer es ist PayPal angeboten.
      das mag sein, es ist aber technisch möglich, zB. nur Abholung anzugeben bzw steht manchmal da auch: bitte fragen Sie die Zahlungsmöglichkeiten beim Vk ab! Alles schon erlebt in der letzten Zeit! Augen rollen Nichts ist unmöglich!


      Erlebe ich ständig bei privaten...ich habe oft Auktionen gekauft, die ohne Überweisung + waren.... 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Muss ich mir darum noch Sorgen machen?
      Derjenige möchte mich mit all diesen ungerechtfertigten Behauptungen anzeigen - bzw. ist das vorerst eine Drohung.

      Auf meine Argumente hört er nicht und droht weiterhin damit. Ebay hat mir keine Verwarnung gegeben oder so was, er hat sich ja bei denen beschwert und mir eine negative Bewertung hinterlassen.
    • Also ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Schliesslich ist er mehr oder weniger vom Kauf zurück getreten.

      Was soll das heißen, nur über Ebay wären Nachrichten bindend? Er hätte ja auch anrufen können und vereinbaren können, dass er vom Kauf zurück treten möchte. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/a050.gif]

      In meinen Augen und meinem Verständnis nach ist das absoluter Blödsinn. Das ist nur heiße Luft.
      Da hat wohl jemand kein sonderlich schönes Weihnachten gefeiert und muss seinen Frust los werden. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a035.gif]
    • Keine Panik. Wenn der dich wirklich anzeigen will, soll er es doch machen. Er ist dann derjenige, der sich blamiert. Anzeigen kann erst mal jeder und alles. Erst dann wird ermittelt, ob die Anzeige gerechtfertigt ist. Da du ja inzwischen Rückzahlung angeboten hast, er dass aber ablehnt, hat er absolut kein Argument für seine Behauptungen. Damit würde das Verfahren eingestellt.

      Allerdings solltest du alle diese Dinge (Emails) sichern, damit du im Zweifel auch die ganze Korrespondenz belegen kannst.

      Ist nur ein Schaumschläger, der dir mit Drohungen Angst machen will.

      Übrigens: Um wieviel Euro gehts denn überhaupt. So nen Tuch kann ja nicht die Welt kosten.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.