Gewerbliche Verpflichtungen?

    • Gewerbliche Verpflichtungen?

      Erstmal einen schönen Sonntag an alle...

      So, zu meiner Frage.
      Ich möchte Gewerblich bei eBay verkaufen und einen eigenen eBay-Shop einrichten. Ich habe allerdings nicht wirklich den Durchblick, was ich alles angeben muss, bzw wofür ich Verpflichtet bin. Im Shop selber brauch ich natürlich ausführliche AGBs und eine Widerrufsbelehrung, wie die belehrung zur Ordnungsgemäsen Beterie und Akku entsorgung. Da ich kleingewerblich tätig bin habe ich keine Steuernummer, bzw Umsatzsteuernummer. Was muss also alles zu meiner Person im Impressum stehen, bzw. was muss insgesamt im Impressum stehen.
      Desweiteren bin ich verpflichtet, Angaben in jeder einzelnen Artikelbeschreibung zu machen. Gehört da außer der Widerrufsbelehrung, der belehrung zur Ordnungsgemäsen Beterie und Akku entsorgung und dem Impressum noch was dazu?

      Ich hoffe, dass ich mich nicht zu knapp ausgedrückt habe.
      Mit freundlichen Grüßen, Eki;)
    • Um ins Gewerbe einzusteigen, reicht es nicht aus, sich ein paar Antworten zu Rechtsfragen etc. in einem Forum zu holen. So etwas ist nicht in Tagen, wahrscheinlich auch nicht in Wochen vernünftig vorzubereiten.

      Um derartiges ernsthaft anzugehen, ist ein intensives Studium der Grundlagen nötig, die man zB auf Seminaren vermittelt bekommt.

      Eine Seite für den Einstieg kann ich dir aber schon nennen: checkliste.de/unternehmen/existenzgruendung/

      Im Shop selber brauch ich natürlich ausführliche AGBs und eine Widerrufsbelehrung


      Letzteres ja, AGB sind keine Pflicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • okay. dann werde ich mich mal intensiv damit beschäftigen und mich mit jemanden professionellem zusammensetzten. wo könnte ich denn da am besten hin gehn. ich verlinke mal einfach das was ich bis jetzt schon habe, wäre nett wenn ihr was dazu sagen könntet. jetzt nicht sowas wie, vergiss es, mach es anständig oder sonst was. ich will nur wissen wo ich stehe.

      klick mich
    • Dein Vorschlag

      Informiere dich bei deiner IHK, die bieten sehr gute Anfängerlehrgänge an und können dir auch sonst weiterhelfen.
      Da du als Gewerbetreibender dort sowiso Beiträge zahlen musst, ist es sicher nicht verkehrt auch die meist preiswerten Leistungen
      und Kurse zu nutzen.

      Habe mir deine Vorlage mal angeschaut, dort steht auch viel freiwillige Information für den Käufer, sei aber nicht
      allzu hoffnungsvoll, dass die Kunden es auch lesen, die meisten tun es nicht und fragen dann später.
      Ob du deinen Kunden die Kaufabwicklung von AB wirklich antun musst ist dir überlassen, es gibt aber Leute,
      die darauf nicht sonderlich gut reagieren, für den Kunden ist es umständlich, er will alles sofort und
      unmittelbar nach dem kauf haben, also lieber auch alles bei ebaii hinterlegen.

      Ich persönlich mag AB nicht und watsche AB Kaufabwicklungszwangsbenutzungsverkäufer mit schlechten DSR Bewertungen ab.
      Kommunikation nur 1 Stern. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • RE: Dein Vorschlag

      Ich persönlich mag AB nicht und watsche AB Kaufabwicklungszwangsbenutzungsverkäufer mit schlechten DSR Bewertungen ab. Kommunikation nur 1 Stern.


      So weit würde ich nicht gehen, muss ich auch nicht, denn ich verzichte gleich auf alles mit Afterkauf! ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Gewerbliche Verpflichtungen?

      nach Recherchen bei goolge (den Ausdruck klau ich mal eben bei senfeuter , weil ich ihn einfach toll finde ;)): Sofern eine UmstID vorhanden ist, muss diese im Impressum angegeben werden, sofern keine vorhanden ist muss keine angegeben werden.
      Also auch nicht die normale Steuernummer. Dass aber oftmals diese Steuernummer angegeben wird hat den Grund Vertrauen zu schaffen.

      Aber merke, Impessum ist was anderes, als die Rechnung. Auf der soll eine Steuernummer wohl zwingend vorgeschrieben sein. Alle Angaben ohne Quelle und Gewähr und ohne Gewehr auch :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @Stubentiger

      - das ist nicht ganz richtig

      Impressum:

      + freiwillige Angabe Steuernummer
      + falls vorhanden MUSS die UmStnr. angegeben werden

      Rechnung:

      + bis 150 Euro KANN die Steuernummer angegeben werden
      + ab 150 Euro MUSS die Steuernummer angegeben werden

      Und Eki89 schrieb das Sie als Kleinunternehmer KEINE Steuernummer hat und Sie MUSS eine haben.
      Man kann auch als Kleingewerbe eine UmStNr. haben, wie in mein Fall, falls ich im Ausland einkaufe um dort keine Steuern zahlen zu müssen, z.B. eBay.

      Mfg. David
      Ich bin wieder da :-)
    • Impressum:
      + freiwillige Angabe Steuernummer
      + falls vorhanden MUSS die UmStnr. angegeben werden


      UmstID-nummer, sag ich ja, oder?

      Und zum Rest, ich weiß nicht, woher du das mit dieser 150 Euro-Grenze hast, hab aber hier (Bundesminst. für Wirtsch. u. Technol.= BMWi) mal was Konkretes zur Kleinunternehmerregelung gefunden :

      Auch wer die sog. Kleinunternehmerregelung anwendet, muss seine Rechnungen nach den oben aufgeführten Vorgaben erstellen.


      Jeep, hier ist auch
      Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro Gesamtbetrag
      * Vollständiger Name und vollständige Anschrift Ihres Unternehmens
      * Datum der Rechnung
      * Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang der sonstigen Leistung
      * Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttoentgelt)
      * Steuersatz oder ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Gewerbliche Verpflichtungen?

      Also ich persönlich empfehle bei Kleingewerbe Einstieg eine einmalige Erstellung von AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum + einmalige Kontrolle einer eingestellten Auktion = 350,00 Euro.....klingt erstmal viel, aber man erspart sich viel Ärger und Arbeit, zudem ist man auf dem neusten Stand, bekommt alle Fragen beantwortet was ein Auktionsprofil betrifft und im Hinblick darauf, dass eine einzige Abmahnung um die 800,00 Euro + eventueller Unterwerfungserklärung kostet ist dies eine einmalige "Anschaffung", die sich tatsächlich lohnt ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Gewerbliche Verpflichtungen?

      empfehle bei Kleingewerbe Einstieg eine einmalige Erstellung von AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum + einmalige Kontrolle einer eingestellten Auktion = 350,00 Euro.....
      ich frage mal nach, @Engelchen, du meinst damit jetzt einen einmaligen Auftrag an einen darauf spezialisierten Anwalt, oder?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • RE: Gewerbliche Verpflichtungen?

      @Stubentiger: Genau das meine ich und genau das ist auch sinnvoll....je nach Größe des Gewerbes ist auch eine ständige Überwachung des Accounts durch einen versierten Rechtsanwalt sinnvoll....

      Aber für ein Kleingewerbe reicht die einmalige Beratung und ich meine tatsächlich bei dieser Abmahn-Zunamiwelle, dass dies eine vernünftige Investition ist 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger