Hallo Liebe Community !
Ich habe vor einiger Zet als privater Verkäufer einen Artikel auf ebay veräußert. Der Käufer meldete sich trotz mehrfacher Anfragen nicht, das Problem wurde gemeldet und auch auf die Ebay Aufforderung kam keine Reaktion, Fallfrist abeglaufen.
Jetzt möchte ich, damit die Sache auch juristisch einwandfrei für mich erledigt ist, einen Rücktritt/Widerruf vom Kaufvertrag schriftlich an Käufer schicken, per Einschreiben mit Rückschein. Damit er sich nicht irgendwann meldet und den Artikel doch haben will, und damit ich den Artikel ohne Probleme erneut verkaufen kann. In diesem Fall rät auch ebay, schriftlich zurückzutreten und evtl einen Anwalt zu konsultieren.
Ist mein folgendes Schreiben So in Ordnung ?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Sehr geehrter Herr XX
Zwischen Ihnen und mir ist am 14.12.2008 über das Internetauktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB und § 9, I, II eBay-AGB zustande gekommen.
Da Sie den Artikel immer noch nicht bezahlt haben und die Frist von ebay zur Erledigung des Falles mit Datum vom 11.09.2009 abgelaufen ist, trete ich hiermit vom Kaufvertrag zwischen mir un Ihnen zurück.
Sie haben keinerlei Anspruch auf den Artikel, weil Sie sich trotz mehrfacher Aufrufe nicht an Ihre Zahlfrist gehalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kann man das so stehen lassen ? Wenn Ihr Verbesserungsvoschläge habt, bitte ich darum. Stimmt der § auch auf mich als privaten Verkäufer ?
Vielen Dank und Lg
Ich habe vor einiger Zet als privater Verkäufer einen Artikel auf ebay veräußert. Der Käufer meldete sich trotz mehrfacher Anfragen nicht, das Problem wurde gemeldet und auch auf die Ebay Aufforderung kam keine Reaktion, Fallfrist abeglaufen.
Jetzt möchte ich, damit die Sache auch juristisch einwandfrei für mich erledigt ist, einen Rücktritt/Widerruf vom Kaufvertrag schriftlich an Käufer schicken, per Einschreiben mit Rückschein. Damit er sich nicht irgendwann meldet und den Artikel doch haben will, und damit ich den Artikel ohne Probleme erneut verkaufen kann. In diesem Fall rät auch ebay, schriftlich zurückzutreten und evtl einen Anwalt zu konsultieren.
Ist mein folgendes Schreiben So in Ordnung ?
Rücktritt vom Kaufvertrag
Sehr geehrter Herr XX
Zwischen Ihnen und mir ist am 14.12.2008 über das Internetauktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB und § 9, I, II eBay-AGB zustande gekommen.
Da Sie den Artikel immer noch nicht bezahlt haben und die Frist von ebay zur Erledigung des Falles mit Datum vom 11.09.2009 abgelaufen ist, trete ich hiermit vom Kaufvertrag zwischen mir un Ihnen zurück.
Sie haben keinerlei Anspruch auf den Artikel, weil Sie sich trotz mehrfacher Aufrufe nicht an Ihre Zahlfrist gehalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kann man das so stehen lassen ? Wenn Ihr Verbesserungsvoschläge habt, bitte ich darum. Stimmt der § auch auf mich als privaten Verkäufer ?
Vielen Dank und Lg