Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich

    • Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich

      Hallo Liebe Community !

      Ich habe vor einiger Zet als privater Verkäufer einen Artikel auf ebay veräußert. Der Käufer meldete sich trotz mehrfacher Anfragen nicht, das Problem wurde gemeldet und auch auf die Ebay Aufforderung kam keine Reaktion, Fallfrist abeglaufen.

      Jetzt möchte ich, damit die Sache auch juristisch einwandfrei für mich erledigt ist, einen Rücktritt/Widerruf vom Kaufvertrag schriftlich an Käufer schicken, per Einschreiben mit Rückschein. Damit er sich nicht irgendwann meldet und den Artikel doch haben will, und damit ich den Artikel ohne Probleme erneut verkaufen kann. In diesem Fall rät auch ebay, schriftlich zurückzutreten und evtl einen Anwalt zu konsultieren.

      Ist mein folgendes Schreiben So in Ordnung ?


      Rücktritt vom Kaufvertrag

      Sehr geehrter Herr XX

      Zwischen Ihnen und mir ist am 14.12.2008 über das Internetauktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 BGB und § 9, I, II eBay-AGB zustande gekommen.

      Da Sie den Artikel immer noch nicht bezahlt haben und die Frist von ebay zur Erledigung des Falles mit Datum vom 11.09.2009 abgelaufen ist, trete ich hiermit vom Kaufvertrag zwischen mir un Ihnen zurück.

      Sie haben keinerlei Anspruch auf den Artikel, weil Sie sich trotz mehrfacher Aufrufe nicht an Ihre Zahlfrist gehalten haben.

      Mit freundlichen Grüßen



      Kann man das so stehen lassen ? Wenn Ihr Verbesserungsvoschläge habt, bitte ich darum. Stimmt der § auch auf mich als privaten Verkäufer ?

      Vielen Dank und Lg
    • Überabeitet :

      Ich glaube, das ist besser :



      Rücktritt vom Kaufvertrag


      Sehr geehrte Frau Exxxx,


      Zwischen mir und Ihnen ist am 21.12.2008 über das Internetauktionshaus ebay ein wirksamer
      Kaufvertrag gemäß § 433 BGB und § 9, I, II, ebay-AGB zustande gekommen. Mit Abgabe
      eines Gebotes kommt bei ebay ein rechtsbindender Kaufvertrag zustande. Sie sind daher als
      Höchstbietender zur Zahlung des Artikels verpflichtet.

      Wird ein Kaufvertrag nicht eingehalten, berechtigt dies die Einleitung von zivilrechtlichen
      Schritten zur Forderungseintreibung.

      Sie haben unter dem Mitgliedsnamen “xxxxxx“ einen Ford Escort in Höhe von 283,00 Euro ersteigert.

      Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits und der Einberufung eines ebay Problemfalles haben
      Sie sich nicht gemeldet und den Artikel nicht bezahlt. Mittlerweile ist die von ebay gesetzte
      Frist zur Klärung des Falles mit Datum vom 11.09.2009 bereits abgelaufen.

      Ich trete hiermit vom genannten Kaufvertrag zwischen mir und Ihnen zurück. Sie haben
      keinerlei Anspruch auf den Artikel, weil Sie trotz mehrfacher Aufforderungen Ihrer
      Zahlpflicht nicht nachgekommen sind.

      Mit freundlichen Grüßen


      Trier, den 20. Januar 2009
    • Da bist du wohl als privater Vk abgesicherter als die allermeisten Vk... sieh Nachbarthread und weil ich grad den Link zur Tu Berlin offen habe auch noch einen Text für dich:
      a) Voraussetzungen des Schuldnerverzuges Die Voraussetzungen des Schuldnerverzuges ergeben sich aus §§ 284 f. BGB; danach liegt Verzug vor, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung aufgrund eines Umstands, den er zu vertreten hat, nicht leistet.

      also Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits und der Einberufung eines eBay Problemfalles haben Sie sich nicht gemeldet und den Artikel nicht bezahlt. Mittlerweile ist die von eBay gesetzte Frist zur Klärung des Falles mit Datum vom 11.09.2009 bereits abgelaufen.


      Hast du den Käufer konkret in Verzug gesetzt, also nicht.: wann wollen Sie denn mal bezahlen, sondern: Wenn sie nicht bis zum XX.XX.2009 bezahlt haben dann..!....?
      Oder eine Mahnung: bitte zahlen Sie spätestens bis zum XX.XX.2009!

      Ich weiß nicht, ob die Frist von von Ebay als Beginn des Verzugs anerkannt werden würde. Ich weiß ja auch nicht, inwieweit in deinem Auktionstext schon eine Zahlungsfrist gesetzt worden war?

      Nicht, dass es mit einem Rücktritt normalerweise Probleme gäbe, grade wenn die säumigen Schuldner nichtmal auf ebay Verwarnungen reagieren, sogar ohne so ausgefeilte Rücktrittsschreiben, aber es scheint ja sogar Leute zu geben, die auf Nichtzahlung und nachträglicher Schadensersatzforderung reisen (oder so ähnlich ;))
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • ja, solltest Du, wie ich dir bereits mitgeteilt habe, sollte man dem Schuldner eine letzte Frist zur Zahlung geben und ihn damit in Verzug setzen. In diesem Schreiben kannst Du gleich die Konsequenzen auftun, also dass Du entweder weitere Schritte einleiten wirst oder der Kaufvertrag nach Ablauf der Frist hinfällig ist. So bist Du auf der sicheren Seite :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • wenn du noch kein konkretes Datum genannt hast, musst du es noch tun, hast du? Mahnung muss nicht zwingend draufstehen, das hab ich schon aus den ganzen Gesetzestexten rausgelesen, aber der Verzug startet nur mit einem konkreten Datum. Theopraktisch könnte man schon in einer Auktion einen letzten Zahlungstermin festlegen, wenn er angemessen (erfüllbar) ist.

      Aber da wir weder die Auktion, noch deinen bisherigen Schriftverkehr im Wortlaut kennen, ...

      Um was geht es denn, dass du soviel Angst hast, der Käufer könnte deinen Rücktritt vom Vk nicht akzeptieren/anfechten?

      @engelchen: "ja, solltest Du, wie ich dir bereits mitgeteilt habe,"PN?
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Oh je, dann verfass ich jetzt mal ein neues letztes Schreiben. Ich habe die Auktion, also das Auto verkaufen, für meinen Freund gemacht, ist das ein Problem ? Der Käufer sollte da Auto auch abholen. Hier der Link zur Auktion :


      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ESOX:IT&item=300280262026



      Zahlungsaufforderung


      Sehr geehrte Frau Exxxx,


      Zwischen mir und Ihnen ist am 21.12.2008 über das Internetauktionshaus eBay ein wirksamer
      Kaufvertrag gemäß § 433 BGB und § 9, I, II, ebay-AGB zustande gekommen. Mit Abgabe
      eines Gebotes kommt bei eBay ein rechtsbindender Kaufvertrag zustande. Sie sind daher als
      Höchstbietender zur Zahlung des Artikels verpflichtet.

      Wird ein Kaufvertrag nicht eingehalten, berechtigt dies die Einleitung von zivilrechtlichen
      Schritten zur Forderungseintreibung.

      Sie haben unter dem Mitgliedsnamen “xxxxxx“ einen Ford Escort in Höhe von 283,00 Euro ersteigert.

      Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits und der Einberufung eines eBay Problemfalles haben
      Sie sich nicht gemeldet und den Artikel nicht bezahlt. Mittlerweile ist die von eBay gesetzte
      Frist zur Klärung des Falles mit Datum vom 11.09.2009 bereits abgelaufen.

      Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, das Auto bis zum 29. 01.2008 bezahlen und abholen zu kommen.

      Sollten Sie bis zu diesem Datum das Auto nicht bezahlt und abholen, werde ich vom Kaufvertrag zwischen mir und Ihnen zurücktreten.

      Mit freundlichen Grüßen



      PS: Kann ich den Käufer verklagen wegen Schadensersatz ? Mein Freund zahlt ja für das Auto Platzgebühren, wo er es abgestellt hat, nämlich 50 Euro im Monat.

      Danke nochmal für euren Hinweis. Gut dass ich nochmal ins Forum geschaut habe und das Schreiben nicht voreilig abgeschickt habe.
    • Sollten Sie bis zu diesem Datum das Auto nicht bezahlt und abholen, werde ich vom Kaufvertrag zwischen mir und Ihnen zurücktreten.
      und oder von weiteren zivilrechtlichen Schritten nicht absehen. Aufgrund des bestehenden Vertrages sind mir Kosten entstanden, die Sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist ebenso zu tragen haben, wie die aus weiteren Schritten entstehenden Kosten. Ich darf Sie nochmals und letzmalig bitten, sich bis zum oben genannten Zeitpunkt bei mir zu melden und den Betrag zu bezahlen und den Wagen abzuholen. Alle Folgekosten samt Lagerkosten fallen Ihnen nach Ablauf der Frist zu Lasten und werden mit Hilfe eines Anwalts im Falle einer nicht innerhalb der Frist gütlichen Einigung eingeklagt. Diese Kosten werden ebenfalls zu Ihren Lasten gehen, da Sie sich nach Ablauf der oben genannten Frist in Verzug befinden....mfg und so weiter.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • richtig, per Einschreiben/'Rückschein....egal ob er reagiert oder nicht, wenn Du dann was zivilrechtliches gegen ihn machen willst, dann hast Du die besseren Karten, wenn nicht, dann bist Du aber auf dem sicheren Wege, wenn es darum geht, dass der KV aufgelöst ist und Du evt. weiter verkaufen magst, der Käufer später aber noch Ansprüche stellen mag... 8)

      und auf jeden Fall von allem eine Kopie machen !
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    • heute abgeschickt.

      ist es von bedeutung, wenn der käufer die adresse seiner mutter angegeben hat ? ich meine die lieferadresse, die bei "versand vorbereiten" kommt.

      das scheint mir nämlich der fall zu sein, dass das der sohn einer frau ist, der mit einem ebaynamen handelt. wenn man von den gepflogenheiten der ebay namen ausgeht, dürfte er 19 jahre alt sein.

      lg
    • ja, es hat die Bedeutung, mach dir nicht zuviel Gedanken, bevor du dir Gedanken machen musst! ;)

      Vielleicht hätte ein Anruf bei der Mutter schon im Vorfeld die ganze Sache geklärt? Vielleicht war dies ein "Spaßbieter" oder doch noch nicht volljährig= den Account der Mutter genutzt? Vielleicht werden wir es nie erfahren ;(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Über die teure hotline konnte ich den namen nicht finden, ich habe das vor wochen mit dem anruf versucht. kein eintrag auch im telefonbuch.

      Stattdessen habe ich eine andere frau im selben dorf mit demselben namen angerufen, in der hoffnung, dass es jemand aus der familie ist.

      diese dame war sehr freundlich, sie hat mit gesagt, dass sie oft angerufen wird, im glauben, dass es die gesuchte frau ist.

      sie sagte mir, dass es eine sehr problematische, schwierige familie sei. oft würden bei ihr behörden anrufen und nach dieser frau fragen, die anscheinend auch nicht auf post reagiert.

      diese familie sei bekannt für einen haufen ärger, den sie auf sich zukommen lassen. sie wären bewusst nicht im telefonbuch, weil sie das nicht wollen. und im dorf, wie mir die frau sagte, kann die auch niemand leiden.

      da hab ich aber rosige aussichten ;.)
    • Die Frist zur Zahlung des Artikels ist jetzt vorbei. Den von der Dame unterschriebenen Rückschein habe ich bereits am 24.01.2009 erhalten.

      Was nun ?

      Das war mein letztes Schreiben:


      Zahlungsaufforderung


      Sehr geehrte Frau XXXX,


      Zwischen mir und Ihnen ist am 21.12.2008 über das Internetauktionshaus eBay ein
      wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 BGB und § 9, I, II, ebay-AGB zustande gekommen. Mit Abgabe eines Gebotes kommt bei eBay ein rechtsbindender Kaufvertrag zustande. Sie sind daher als Höchstbietender zur Zahlung des Artikels verpflichtet. Wird ein Kaufvertrag nicht eingehalten, berechtigt dies die Einleitung von zivilrechtlichen Schritten zur Forderungseintreibung.


      Sie haben unter dem Mitgliedsnamen “alex160289“ einen Ford Escort in Höhe von 283,00 Euro ersteigert.


      Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits und der Einberufung eines eBay Problemfalles haben Sie sich nicht gemeldet und den Artikel nicht bezahlt. Mittlerweile ist die von eBay gesetzte Frist zur Klärung des Falles mit Datum vom 11.09.2009 bereits abgelaufen.

      Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, das Auto bis zum 31. 01.2008 bezahlen und abholen zu kommen.

      Sollten Sie bis zu diesem Datum das Auto nicht bezahlen und abholen, werde ich vom Kaufvertrag zwischen mir und Ihnen zurücktreten und von weiteren zivilrechtlichen Schritten nicht absehen. Aufgrund des bestehenden Vertrages sind mir Kosten entstanden, die Sie bei
      Nichtzahlung innerhalb der Frist ebenso zu tragen haben, wie die aus weiteren Schritten entstehenden Kosten.

      Ich darf Sie nochmals und letztmalig bitten, sich bis zum oben genannten Zeitpunkt bei mir zu melden und den Betrag zu bezahlen und den Wagen abzuholen.

      Alle Folgekosten samt Lagerkosten fallen Ihnen nach Ablauf der Frist zu Lasten und werden mit Hilfe eines Anwalts im Falle einer nicht innerhalb der Frist gütlichen Einigung eingeklagt. Diese Kosten werden ebenfalls zu Ihren Lasten gehen, da Sie sich nach
      Ablauf der oben genannten Frist in Verzug befinden.


      Mit freundlichen Grüßen

      Trier, den 22.01.09



      PS: Muss ich jetzt nochmal vom Kaufvertrag schriftlich zurücktreten und gilt jetzt mit Ablauf der Frist ( 31.01 ) der Vertrag nicht mehr ? Denn nochmal Schreiben mit Rückschein kostet mich 4 Euro.

      Ich sehe bei solchen Leuten keinen Sinn, ewas einzuklagen. Keine Reaktion. Wahrscheinlich denken Sie sich,von mir kann er eh nichts bekommen... Erbärmlich

      Danke nochmal für eure Tipps
    • (2) Rücktritt vom Kaufvertrag nach Ablauf einer Nachfrist Hat der Gläubiger dem Kunden nach Eintritt des Zahlungsverzugs eine angemessene Nachfrist gesetzt und ist diese erfolglos abgelaufen, so kann der Gläubiger vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Gläubiger muss dem Schuldner im Rahmen der Nachfristsetzung die Geltendmachung dieses Rechts androhen.


      und mehr dazu hier: kiehl.de/downloads/135799/LP-49646.pdf
      zB. andere Möglichkeit

      (3) Ablehnung der Zahlung und Schadenersatz statt der Leistung nach Ablauf einer Nachfrist Hat der Gläubiger dem Kunden nach Eintritt des Zahlungsverzugs eine angemessene Nachfrist gesetzt und ist diese erfolglos abgelaufen, so kann der Gläubiger die Zahlung ablehnen und Schadenersatz verlangen. Auch in diesem Fall muss der Gläubiger dem Schuldner im Rahmen der Nachfristsetzung die Geltendmachung dieses Rechts androhen. Kann der Verkäufer beispielsweise die Ware an einen anderen Kunden verkaufen, so könnte er dieses Recht in Anspruch nehmen. Würde bei dem alternativen Verkauf ein geringerer Erlös erzielt, so müsste der in Verzug geratene ehemalige Kunde den Differenzbetrag ersetzen.

      die erste Möglichkeit besteht ja im Prinzip auch nach wie vor:
      (1) Erfüllung des Vertrages und Schadenersatz bei Verzug: Begeht der Schuldner eine Pflichtverletzung, indem er die geschuldete Leistung nicht oder verzögert erbringt, kann der Gläubiger weiterhin auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, den Ersatz eines durch die Verzögerung verursachten Schadens zu verlangen.


      allerdings scheint das ja mit nicht grade wenigen Schwierigkeiten verbunden zu sein und die ERfolgsaussichten scheinen ja wohl nicht grad gut :rolleyes: Wenn aber jemand viel Geld und Zeit und einen engagierten unausgelasteten Anwalt hat, der auch noch ein EXempel statuieren mag... :D
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"