Was muß man als Gewerblicher alles in einer Auktion beachten?

    • Was muß man als Gewerblicher alles in einer Auktion beachten?

      Ich wollte ein Kleinunternehmen gründen und wollte das natürlich so rechtssicher machen wie möglich.

      Wie ich jetzt erfahren habe, benötige ich gar keine AGB in der Auktion.

      Was gehört denn nun alles darein außer das Impressum und ein Widerrufsrecht? Wobei dann wieder die Frage ist, wie muß das Impressum und ein Widerrufsrecht RICHTIG aussehen?

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    • Passt das so?


      Impressum:

      Vorname Name
      Straße
      PLZ Ort
      Tel:
      E-Mail:
      Steuernummer:
      USt-IdNr.: Es wird mit Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgewiesen


      Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht
      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
      Der Widerruf ist zu richten an:

      Vorname Name
      Straße
      PLZ Ort
      E-Mail:

      Widerrufsfolgen
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3
      Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Ende der Widerrufsbelehrung

      Reicht es wenn "!Es wird mit Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgewiesen" im Impressum steht, oder muß ich es im Angebotstext noch irgendwo vermerken?

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    • Entschuldige bitte, wenn ich nun die Musterbelehrung, die ich dir per Link gegeben habe nicht mit deiner Version abgleiche. Da mußt du doch nur "Copy and Paste" machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • sorry, hatte schon selber eine kurz bevor du deine gepostet hast ^^


      Muß Impressum Widerrufsrecht mit in den Auktionstext rein, oder reicht es wenn es unten bei den ebay Angaben vermerkt ist?

      und ...

      Reicht es wenn "!Es wird mit Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgewiesen" im Impressum steht, oder muß ich es im Angebotstext noch irgendwo vermerken?
    • Muß Impressum Widerrufsrecht mit in den Auktionstext rein, oder reicht es wenn es unten bei den eBay Angaben vermerkt ist?


      Hauptsache es taucht irgendwo auf der Angebotsseite auf, egal ob ihm Auktionstext selbst oder weiter unten.

      Zu den Steuern werden dir hier die ebay-Händler im Forum mehr sagen können. Da bin ich nicht firm.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • danke, gut zu wissen, bei einigen ebayer besteht ihr Angebotstext ja oft aus 90% AGB und Widerrufsrecht und die Artikelbeschreibung an sich kommt viel zu kurz.

      Wenn ich das mit dem "!Es wird mit Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausgewiesen" noch bald rauskriege, dann kann ich ja endlich mal anfangen und kann mir zu 99% sicher sein, das alles rechtskonfirm ist.
    • @sapere:

      Hallo, ich würde dir raten, erstmalig eine einmalige Erstellung per Rechtsanwalt zu machen...so bist Du auf aktuellen Stand und erstmal vor Abmahnungen gewappnet...das kostet dich einmalig ca. 200 Euro für Widerrufsbelehrung, AGB und einmalige Überarbeitung des Angebots....das sollte es dir Wert sein, wenn Du gerwerblich tätig werden willst.

      Denn dann kommen je nach Ware noch andere Sachen wie z. B. die Batterieverordnung dazu.....

      Ausserdem solltest Du die Verpackungsverordnung nicht vergessen, die zwar hier nicht erwähnt aber bezahlt werden muss !

      Weiter sind Kleinigkeiten wichtig, z.B. solltst Du die Versandart (versichert/unversichert) nicht angeben und grundsätzlich darauf hinweisen, dass nach § 474, Abs. 2 BGB das Versandrisiko immer beim Verkäufer liegt !

      Dann muss drin stehen: Kleinunternehmer nach §19 UStG. Die Preise verstehen sich als Endpreise. Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen!

      All solche Kleinigkeiten schützen dich hinterher vor Abmahnungen....

      Ich kann dir aufgrund der ständig wechselnden Vorschriften also nur empfehlen, dies einmal aktuell von einem versierten Anwalt (siehe Signatur) prüfen zu lassen und ggf. eine ständige Aktualisierung auszuhandeln...

      Dies erspart dir viel Ärger und Abmahnquatsch... :]
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger