Artikel im Kundenauftrag verkaufen

    • Artikel im Kundenauftrag verkaufen

      Hallo,
      ich bin als gewerblicher Verkäufer bei E-bay angemeldet. Dort verkaufe ich neuwertige gebrauchte Geräte bei denen ich ohne weiteres auch 1 Jahr garantie gebe.
      Manche Geräte sind allerdings schon etwas Älter und eine Garantie von 1 Jahr kann ich nicht geben.
      Ist das ok wenn ich in die Art. Beschreibung "im Kundenauftrag zu verkaufen" reinschreibe,

      Lg arbo
    • Wozu gibst du denn das Jahr Garantie? Du haftest doch bereits mit der Gewährleistung.

      Ist das ok wenn ich in die Art. Beschreibung "im Kundenauftrag zu verkaufen" reinschreibe


      Wofür soll das gut sein? Vertragspartner bleibst letztlich du. Oder schafft das mehr Vertrauen bei den Kunden? Ebenso wie die Garantie?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich glaube hier liegt die typische Verwechslung von Garantie und Gewährleistung vor.

      arbo, hier mal zwei Seiten, die u. a. auch den Unterschied aufzeigen:

      internetrecht-rostock

      Gewährleistung - Garantie - Herstellergarantie


      Des Weiteren befürchte ich, dass Uhu Recht hat:
      Du bist der Vertragspartner, somit ist es ganz egal, ob Du im Kundenauftrag oder eigene Artikel verkaufst.

      Hier auch mal ein wenig interessante Lektüre "Verkaufsagenten" betreffend:

      Als Verkaufsagent haften Sie....
    • Ich glaube hier liegt die typische Verwechslung von Garantie und Gewährleistung vor.


      Das sollte aber bei einem gewerblichen Verkäufer nicht passieren. Schließlich ist es sein tägliches Brot, damit umzugehen.

      Manche Geräte sind allerdings schon etwas Älter und eine Garantie von 1 Jahr kann ich nicht geben.


      Sollte hier mit Garantie tatsächlich Gewährleistung gemeint sein, dann ist es um so bedenklicher. Die Gewährleistung kann von Gewerblichen nicht ausgeschlossen werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo,

      mein "tägliches Brot" ist es nicht....

      Ich verkaufe nur ab und an als gewerbliches Mitglied Haushaltsgeräte
      mal 1 im Monat mal 10 im Monat.

      Manche Geräte sind neu, manche 4 Jahre alt und manche 15 Jahre alt.

      ..und auf 15 jahre alte Geräte die noch funktionieren gebe ich keine Gewährleistung, deshalb meine Frage.

      Wahrscheinlich ist es dann wohl so, das ich die älteren Geräte über meinen privaten Account verkaufen muss.... nur darf es dann nicht zuviel werden, weil sonst wieder einer ankommt..............

      Lg arbo
    • ..und auf 15 jahre alte Geräte die noch funktionieren gebe ich keine Gewährleistung, deshalb meine Frage.


      Und da bist du noch nicht abgemahnt worden? Man, du hast wohl zu viel Geld.

      Wahrscheinlich ist es dann wohl so, das ich die älteren Geräte über meinen privaten Account verkaufen muss...


      Du weißt aber schon, daß du damit bewußt Kunden um ihre Rechte bringst. Ich finde es mutig, öffentlich solche Aussagen zu machen. ?(
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Hallo,

      ganz ehrlich. Mich hat man noch nicht abgemahnt und auch nicht gefoltert.

      Ich habe hier, glaube ich eine ganz normale Frage gestellt und auf eine vernünftige Antwort gehofft die ungefähr lautet:

      Du kannst das nicht machen weil........

      Du kannst das so oder so machen, weil......

      Vielleicht bekomme ich ja doch noch ne brauchbare Aussage...

      Lg arbo
    • Du hast eine klare und brauchbare Antwort bekommen. Als gewerblicher Verkäufer mußt du bei gebrauchter Ware mindestens ein Jahr Gewährleistung geben. Das weißt du auch.

      Wenn du dich hier als unseriöser Händler outest, ist das dein Problem. Daß wir dies nicht unbedingt unterstützen oder gutheißen, wirst du nachvollziehen können.
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    • Hallo,

      wahrscheinkich verkaufst Du Dein 15 Jahre altes Auto auch mit einem Jahr Gewährleistung weil er heute noch fährt.....

      Ich glaub Dir das nicht....

      ..und das hat mit seriös oder unseriös nichts zu tun...

      Falls du richtig gelesen hast gebe ich 1 Jahr Gewährleistung auf Geräte von 4 Jahren.... aber das ist wahrscheinlich auch nicht ok!!!!!!
    • wahrscheinkich verkaufst Du Dein 15 Jahre altes Auto auch mit einem Jahr Gewährleistung weil er heute noch fährt.....

      Ich glaub Dir das nicht....


      Wer hat denn behauptet, ich würde ein Gewerbe betreiben?

      Deine Aussagen hier können unmöglich dein Ernst sein... 8o
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    • Macht ja Spaß hier..... :)

      Ok, stell die vor Du wärst Gewerbetreibender..und Du hättest einen 15 Jahre alten Firmenwagen (ist ca.5000€ Wert, dann lohnt sich die Verschrottungsprämie nicht), klar ;)

      So, und den willste jetzt verkaufen.

      Auf die alte Kiste musst Du ja ein Jahr Gewährleistung geben und das machst Du als ehrlicher seriöser Gewerbetreibender auch, richtig?

      Falls Du aber jetzt versuchst aus der Nummer mit der Gewährleistung raus zu kommen, wie würdest Du das machen?

      Davon abgesehen das Du dann unseriös wirst......

      Lg arbo
    • So, jetzt mal gaaaanz ruhig ihr zwei!!

      Also den Geschäftswagen würde ein Gewerbetreibender vermutlich zum Autohändler bringen und nach einem Leasingfahrzeug fragen :D.

      An Deiner Stelle würde ich Aufträge, bei denen es sich um ein Gerät handelt, das älter als 5 Jahre ist, nicht annehmen.
      Ein Elektrohandel kann diese Gewährleistung vielleicht übernehmen, da er das Wissen und die Mittel hat, um das Gerät zu überprüfen und ggfs. auf die Schnelle relativ günstig zu reparieren, sollte tatsächlich innerhalb des Jahres ein Mangel auftreten.

      Es ist tatsächlich sehr gefährlich, die Gewährleistung auszuschliessen und/oder die Artikel privat zu verkaufen.

      Die Vampiere (abmahnende RA) sind immer und überall und warten nur auf Opfer, die sich aussaugen lassen.
    • Wenn ich nicht Willens bin, den Pflichten eines gewerblichen Händlers nachzukommen, dann lasse ich es, ein Gewerbe anzumelden.

      Es ist auch nicht die Frage, ob man die Gewährleistung gibt, im Zweifelsfall wird ein Kunde es einklagen. Und dann wird es richtig teuer.

      Es ist zu hoffen, daß dies bald geschieht, damit ebay wieder ein Stück seriöser wird.

      Was du in deinem stillen Kämmerlein machst, kann mir letztendlich egal sein, solange ich nicht dein Kunde bin. Aber sich öffentlich hinstellen und deine Gesetzesmißachtungen zu glorifizieren, da fällt mir nichts mehr zu ein.

      Du bist offenbar gar nicht gewillt, als seriöser Verkäufer bei ebay aufzutreten. Gewährleistung? Kann mir gestohlen bleiben... ;)

      @aheide

      Die Vampiere (abmahnende RA) sind immer und überall und warten nur auf Opfer, die sich aussaugen lassen.


      Die Opfer sind doch hier aber die Kunden, die er über den Tisch zieht.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ..es wurde doch gerade erst witzig... :)

      Es ist wahrscheinlich so wie Du geschrieben hast. Man kommt anscheinend nicht aus der Nummer raus mit irgendwelchen "im Kundenauftrag" oder ähnlichem....
      Ist auch in Ordnung so.......

      Wenn ich kein Leasingfahrzeug haben möcht würde ich meine 15 Jahren alten Firmenwagen erst meiner Frau verkaufen und weiter ;) ;) ;)

      Lg arbo
    • @Stubentiger

      Recht hast du! Ich habe mich gehen lassen, aber es ist schon einige Tage her, daß mir so viel Dreistigkeit begegnet ist.

      Gute Nacht, ich hoffe ihr rettet den Thread noch.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.