Käufer verwarnen lassen

    • Käufer verwarnen lassen

      hallo forum...

      ich habe hier bei meinen käufen 2 schwarze schafe, die haben gekauft und noch nicht bezahlt, liegt mittlerweile fast 3 wochen zurück. geantwortet habe sie 1x als ich einen fall wegen nicht bez. art. aufgemacht habe, seitden sendepause.

      ich kann die flocken wohl abschreiben, aber so ungeschoren sollen die mir nicht davonkommen...

      ich habe gelese das man nichtzahlende käufer verwarnen lassen kann, ebay ist mit auskünften darüber sehr "zurückhaltend" wie geht das denn? wer weiss rat?

      eine positive bewertung ist in dem fall eines nichtzahlers ja wohl unsinn, auch mit negativem text, dann bekomme ich von dem anderen am ende noch eine rote...als retourkutsche...

      also wer kann helfen...? wie verwarne ich einen nichtzahler?? oder lasse ich einen nichtzahler verwarnen...
    • Ich denke das mit der Meldung "nicht bezahlter Artikel" der Käufer von EBAX verwarnt wird. Automatisch.

      Du kannst natürlich auch mit Rechtsanwalt eine Erfüllung des Kaufvertrags durchsetzen.

      Wie das geht kann dir der eine oder andere hier im Forum besser erklären, wenn es sich denn überhaupt lohnt!
      Die Würde des Menschen ist unantastbar!
    • Hallo!

      Eine Verwarnung ist die Konsequenz aus einem gemeldeten Problem (ehemals 'Unstimmigkeit'). Wenn Du Ebay darüber informiert hast, dass der Kunde nicht bezahlt hat, dieser nicht innerhalb von 7 Tagen reagiert, kannst Du den Fall schliessen, die Verkaufsprovision zurück fordern und Ebay verwarnt den Käufer.

      Auszug aus der Seite: Wie gehe ich vor, wenn der Käufer den Artikel nicht bezahlt? :

      Der Käufer reagiert nicht:
      Wenn der Käufer innerhalb von 7 Tagen nicht reagiert, können Sie den Fall schließen und eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.

      Ihnen wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben und Sie können den Artikel kostenlos wiedereinstellen.

      Der Käufer wird verwarnt. Zusätzlich entfernen wir die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung nicht reagiert. Diese Bewertungen haben dann keine Auswirkung mehr auf den Bewertungspunktestand des Verkäufers.



      Daher mein Rat:
      Dran bleiben an der Problemmeldung und Fristen einhalten!

      Wie Tom schon schreibt, kannst Du auch zum RA gehen.
      Oftmals hilft auch schon ein Schreiben eines RA, mit der 'netten' Bitte um Bezahlung und Androhung weiterer Schritte, bei weiterem Zahlungsverzug.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aheide ()

    • Hallo,

      ich würde dem Käufr zunächst eine Frist setzen. Dann die Unstimmigkeit (Mledung eines Nichtbezahlten Artikels) eröffnen.
      eBay mailt dann automatisch den "Käufer" an sich zu melden.
      Wenn er sich nicht meldet kannst Du nach 7 tagen wie von meinen Vorrednern beschrieben Provison ertstattung beantragen und Deine gebühren werden Gutgeschrieben.
      Wenns so schön einfach wäre...

      Natürlich kann Dich der nicht zahlende Käufer bewerten. Also stelle Dich auf negative Bewertung inkl 4 mal nur 1 Sternchen bei der detaillierten Bewertung ein :(

      Beim versuch diese Bewertung korrigieren zu lassen, wirst Du dann böse entäuscht werden...
    • Original von jochkaes

      Natürlich kann Dich der nicht zahlende Käufer bewerten. Also stelle Dich auf negative Bewertung inkl 4 mal nur 1 Sternchen bei der detaillierten Bewertung ein :(


      Wie kommst du darauf? hast du nicht gelesen=
      Der Käufer wird verwarnt. Zusätzlich entfernen wir die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung nicht reagiert. Diese Bewertungen haben dann keine Auswirkung mehr auf den Bewertungspunktestand des Verkäufers.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • hi,

      danke, ich hab den fall geschlossen und er wird nun verwarnt, mal sehen was passiert...

      ist es euch in der letzten zeit auch schon mehrfach so gegangen das die leute nicht bezahlen? spüre ich die wirtschaftskriese...?? wie gehts euch...? 8o

      früher, so vor einem 3/4 jahr hatte ich nur extrem selten probleme mit nichtzahlern... :rolleyes:
    • wie komme ich darauf, dass er trotz verwarnung bewerten darf.
      Nur so, ich habe meine 5 negativen bewertungen nicht einfach so bekommen...

      Was die Zahlungsmoral angeht, hat dies eher nicht mit der Wirtschaftskrise sondern mit der veränderten Bewertungsregelung zu tun.

      Seit Käufer nicht mher negativ bewertet werden könne, häufen sich die Beschwerden über Nichtzahler,
    • @jochkaes

      wie komme ich darauf, dass er trotz verwarnung bewerten darf.


      Das geht natürlich. In deinem letzten Posting klang es aber so, als ob ein auf eine Unstimmigkeit nicht antwortender Käufer bewerten kann. Dies geht aber schon sehr lange nicht mehr.

      Ich denke, hier gab es nur ein Mißverständnis.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • also nur mal so ein "normaler" Ablauf

      ich melde nicht Zahlung.
      Der Käufer reagiert und schreibt sinngemäß F.. Dich behalt Deinen artikel.

      ICh schliesse den Vorgang wegen nichtzahlung.
      Er bekommt ne Verwarnung. ich ne negative Bewertung. (und vier mal 1 Stern)

      Seit wann soll das nicht mehr gehen, denn ich habe mir die Finger wund geschrieben was das für ne Frechheit sei, aber eBay ... naja
    • @jochkaes:

      Streiche das mit dem
      Der Käufer reagiert

      und er kann nicht bewerten.


      Wenn er natürlich reagiert, dann wird er nicht wirklich verwarnt und kann natürlich bewerten.


      Wie gesagt, keine Bewertung funktioniert nur einwandfrei, wenn der Käufer nicht reagiert.
    • kannst Du mal posten um welche Beträge es hier geht ?

      Ganz ehrlich, je nach Wert würde ich den Mahnweg gehen....dies kannst Du auch so ohne Anwalt machen. Also erstmal ein Mahnschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung aus gegebenem Kaufvertrag per Einschreiben/Rückschein). Mit Nichteinhaltung der Frist wurde der K dann in Verzug gesetzt. Dann kannst Du einen Antrag auf Mahnbescheid an das hierfür zuständige Mahngericht senden....darauf folgt entweder ein Widerspruch des K oder Du beantragst nach Ablauf der Frist (wenn nichts passiert) einen Vollstreckungsbescheid. Das geht alles relativ einfach. Hierbei werden dann auch die Kosten für deine Mahnung und die des Verfahrens hinzugesetzt, denn diese muss der K auch bei Verzug übernehmen....

      Mit dem Vollstreckungsbescheid hast Du dann einen Titel aus dem Du mindestens 10 Jahre lang vollstrecken lassen kannst.....also Gerichtsvollzieher beauftragen, Titel hinzu fügen und dann holt dieser das Geld für dich...den GZV muss ebenfalls der K zahlen.....

      Ob sich der Aufwand lohnt hängt allerdings schon ein wenig vom Wert der verkauften Ware ab. Aber wenn Du das durschziehst, kannst Du anhand des Titels ebenfalls eine Rücknahme der evt. abgegebenen negativen Bewertung bei eBay beantragen und dann machen die das auf jeden Fall ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hi,

      also nochmal die ausgangslage...

      es ist KEIN geld geflossen noch ware verschickt worden !!

      1. käufer kauft
      2. käufer teilt mit das er vom kauf zurücktritt
      3. käufer bewertet negativ weil ihm was an der beschreibung nicht gefallen hat
      4. ebay informiert, nichtzahlung des artikels angemahnt, x mails an ebay sachverhalt dargestellt...
      5. käufer will nun die negative zurücknehmen, ich schliesse den fall
      6. ebay nochmal so angeschrieben immer an derswebhelp@ebay.de

      heute kommt post...

      aber lest selbst, ich könnte mit dem sauladen echt kotzen, ich bete zu gott das es bald einen adäquate alternative zu dem mistladen gibt.

      ebaypost !!

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns mitgeteilt, dass Ihr
      Handelspartner "xxxxx" bereit ist, seine abgegebene Bewertung
      zurückzunehmen.

      Herr xxx, bei meiner Recherche habe ich festgestellt, dass Sie einen
      Antrag auf Bewertungsüberarbeitung bereits am 14. Januar 2009 gestellt
      haben.

      Ihr Käufer erhielt dann von uns eine Nachricht und hatte nur 10 Tage
      Zeit, Ihrem Antrag auf Überarbeitung der Bewertung zuzustimmen.

      Nach Ablauf von 10 Tagen kann Ihr Handelspartner dem Antrag weder
      zustimmen noch ihn ablehnen.

      Es ist auch nicht möglich, Ihren Käufer erneut um die Überarbeitung der
      Bewertung zu bitten, denn pro Transaktion ist nur ein Antrag möglich.

      Sie haben aber die Möglichkeit, eine Antwort in dieser Bewertung zu
      hinterlassen. Dadurch können andere Mitglieder Ihre Sichtweise des
      Geschehens nachlesen und nachvollziehen, warum es zu dieser Bewertung
      gekommen ist.

      eine negative bewertung bekommen und nie ist ein geschäft zustandegekommen...geld geflossen, ware verschickt, käufer sofort zurückgetreten...


      sagt mal wie ist die gewichtung

      käufer 90% RECHT bei ebay
      Verkäufer 10% ach das ist noch zu viel...

      mmd

      :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash
    • ebay hat ein festes System, das (uns dies finde ich richtig) nicht beliebig zugunsten einer Partei durchbrochen wird. Wenn der Käufer es versäumt hat, in der Frist die Bewertung zu ändern, dann ist dies nicht ebay anzulasten.

      Ist für dich ärgerlich, aber letztendlich korrekt abgelaufen. Du hättest den Fall nicht schließen sollen, bevor die Bewertungsänderung vorgenommen wurde.

      Wie hat denn der Käufer erklärt, daß er es versäumt hat, die Bewertung zurückzunehmen? Und warum hast du nicht nachgehakt, als es ein paar Tage nach deinem Antrag noch nicht geschehen ist? Wenn die Fristen so kurz sind, dann sollte man umso bemühter sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • rede ich usambekisch oder möchte keiner auf meine Fragen eingehen....bist Du ein privater Verkäufer ? Wenn ja...warum forderst Du nicht juristisch deinen Anspruch aus dem Kaufvertrag ?

      HIermit kannst Du einen Titel erwirken, mit dem Du auch unter anderem deine negative Bewertung abwenden kannst !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • hi,
      es macht doch keinen sinn wegen 200 euro zum anwalt zu latschen, das weiss ebay genau.

      was mich an der ganzen chose stört ist das ebay in seinen hinweisseiten das zu einer doktorarbeit ausufern lässt, du sitzt da stundenlan davor und hast auch nicht immer die zeit dich tagtäglich mit ebay und dem gegner auseinanderzusetzen.

      hier wird bewusst die informationsbereitstellung verwascghen dargestellt.

      ausserdem geht es auch ums prinzip ein nicht zustandegekommenes geschäft darf nicht bewertet werden, das hat ebay von anfang an meiner mails gewusst.

      ich sags nochmal, die art und weise wie ebay seine verkäufer behandelt ist unter aller sau ! aber abkassieren, das können sie...

      für mich ist der fall erledigt, danke für euere hilfe...
    • es macht doch keinen sinn wegen 200 euro zum anwalt zu latschen, das weiss eBay genau.


      Frage 1: Wieso nicht? Ich latsche gerade wegen weniger zum Anwalt?

      Frage 2: Was hat ebay damit zu tun? Deine Ansprüche hast du den Käufern gegenüber.

      ausserdem geht es auch ums prinzip ein nicht zustandegekommenes geschäft darf nicht bewertet werden, das hat eBay von anfang an meiner mails gewusst.


      Weil du ihnen das mitgeteilt hast, werden sie wohl kaum ihr System ändern. Ich finde es durchaus richtig, daß auch ohne Geld- und Warenfluß eine Bewertung abgegeben werden kann. Schließlich kann das Verhalten der Vertragspartner in einer solchen Situation bewertet werden.

      ich sags nochmal, die art und weise wie eBay seine verkäufer behandelt ist unter aller sau !


      Ich sage es auch nochmal. Hier ist alles korrekt nach ebay-Grundsätzen abgelaufen. Es ist an dir, dich mit den Grundsätzen vertraut zu machen, wenn du auf ebay handelst, insbesondere mit den Fristen. Im übrigen hast du die Frage nicht beantwortet, warum du dich nicht darum gekümmert hast, als der Käufer deinen Antrag nicht nach einigen Tagen bestätigt hat. Du hast bei der Abwicklung Fehler gemacht und versuchst das nun ebay in die Schuhe zu schieben, obwohl hier alles korrekt abgewickelt wurde. Bedanken darfst du dich bei deinem Käufer und deiner Nachlässigkeit.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @ biguhu...

      ich sehe das anders und habe das schon ausgeführt und auch begründet.

      ebay ist verkäuferunfreundlich, das ist ein alter hut, leider, schein aber bei dir im speziellen noch nicht angekommen zu sein.

      wenn du wegen weniger als 200.-e zum anwalt gehst kann ich dir jetzt schon sagen was der dir sagt...und wennn er den fall wieder erwarten annimmt kanst du in vorlage treten, bei einer klage kannst du dich auf ein halbes bis 1 jahr einstellen, wenn es dir das wert ist, ok...

      wenn überhaupt ist das mit einem mahnbescheid und anzeige bei der polizei effizienter und billiger lösbar, aber auch hier muss jeder individuell entscheiden ob ihm das die sache wert ist. mir war es die sache nicht wert, ich hab den artikel anderweitig verkauft.

      mmd
    • eBay ist verkäuferunfreundlich, das ist ein alter hut, leider, schein aber bei dir im speziellen noch nicht angekommen zu sein.


      Umso sehr sollte man Fehler vermeiden, die durch die eigen Nachlässigkeit bedingt sind. Die Fristen für die Bewertungsänderung standen vorher fest.

      wenn du wegen weniger als 200.-e zum anwalt gehst kann ich dir jetzt schon sagen was der dir sagt...und wennn er den fall wieder erwarten annimmt kanst du in vorlage treten, bei einer klage kannst du dich auf ein halbes bis 1 jahr einstellen, wenn es dir das wert ist, ok...


      Dann kennst du die falschen Anwälte oder hast die falsche Strategie. Bisher hat mich noch kein Anwalt abgelehnt und meine Streitwerte belaufen sich in der Regel unter 200€, zum Teil auch unter 100€. Bisher alle erfolgreich. Aber damit kommen wir vom Thema ab...

      wenn überhaupt ist das mit einem mahnbescheid und anzeige bei der polizei effizienter und billiger lösbar, aber auch hier muss jeder individuell entscheiden ob ihm das die sache wert ist. mir war es die sache nicht wert, ich hab den artikel anderweitig verkauft.


      Das haut ja beides in deinen Fällen nicht hin. Die Polizei schickt dich nach Hause, weil die Weigerung den Kaufvertrag abzuwickeln, keine Straftat darstellt. Der Mahnbescheid scheidet ebenfalls aus, weil du diesen laut ZPO nur bei geleisteter Gegenleistung beantragen kannst. Eine Abwicklung des Kaufvertrages kannst du damit nicht erzwingen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Sinn der Bewertung einer nicht zustande gekommen Transaktion will sich mir nicht erschliessen.

      Also nehmen wir mal eine meiner negativen Bewertungen (alles 1 Euro Kaufpreis)

      Bsp.: 1 Käufer bitte um Abholung, Termin wird vereinbart, Käufer lässt ihn (wie erwartet) platzen.
      Ich biete ihm Storno an. Käufer nimmt dankend an und verspricht positive Bewertung.
      Ich melde also unbezahlten Artikel und wir schliessen den Fall mit:
      beide Parteien eingen sich die Transaktion nicht durchzuführen.

      Ergebniss ich erhalte (wie erwartet) eine negative Bewertung
      ich erhalte in jeder der Sternchenkategorien 1 Punkt ,
      d.h. der Käufer darf Versandzeit, Artikelzustand, Versandkosten bewerten, obwohl nichts versendet wurde und er keinen Artikel erhalten hat... Für mich unlogisch und nicht nachvollziebar

      Bsp.: 2 Käufer behauptet einen zweiten Artikel ersteigern zu wollen und hat dies nach 30 Tagen nicht gemacht. Daraufhin habe ich ihn in meine Sperrliste genommen und Meldung wegen nicht Zahlung.
      Käufer meldet sich, ich könne den Artikel behalten. Nach 7 Tagen schliesse ich den Vorgang mit nicht bezahlt und erhalte (natürlich) eine negative Bewertung.


      In beiden Fällen wurdn nach erhaltener Bewertung diverse mails an eBay geschrieben..
      Reaktion natürlich Wir mischen uns nicht ein...

      Ich finde dieses Prinzip der Bewertungsregulierung absolut unlogisch und unbrauchbar