Barverkauf - Wie auf das Konto einzahlen?

    • Barverkauf - Wie auf das Konto einzahlen?

      Guten Tag,

      ich betreibe einen Online Shop und da kommt es regelmäßig vor das Kunden die Ware vor Ort abholen und somit auch Bar zahlen.

      Es handelt sich dabei oft um Beträge zwischen 15€ - 50€. Wenn ich das Geld am Bankschalter persönlich einzahle, muss ich 1.30€ Gebühr zahlen. Das ist mir um das Geld zu schade. Alternativ kann ich auch Gelder über einen Automaten einzahlen, allerdings nur Scheine und kein Hartgeld. Somit auch nicht zu gebrauchen.

      Daher folgende Idee:

      Ich überweise bei Barzahlungen die Beträge von meinem Privatkonto unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Geschäftskonto. Somit habe ich eine sofortige Zuordnung und keine Gebühren. Nur darf ich das auch, bzw. ist das zugelassen?


      Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus? Bisher habe ich leider vergebens nach einem entsprechenden Forum gesucht.
      Gruß,

      kohrti
    • *hüstel* Hallo kohrti,
      Ich finde Ehrlichkeit ja auch ganz nett aber sag mal bist du schon mal auf den Gedanken gekommen diese Bahrverkäufe
      einfach in die Tasche zu stecken? :D
      Ich meine nur Bares ist Wahres und bei BaT muss der Staat nicht wirklich mitverdienen oder?

      Oder bist du in einer der dauergeprüften Firmen die Riesen Umsätze schieben? 8)
      Ich würd es in mein Portemonaise (ups schreibt man das so?) stecken und - vergesslich wie ich bin - nicht auf 's Konto zahlen ;)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Hallo Senfeuter,

      naja da gebe ich Dir Recht. Aber die Kunden möchten gerne eine Rechnung. Dann sollen sie diese auch bekommen.

      ABer wieso sollte es nicht gehen wenn ich Gelder vom Privatkonto aufs Geschäftkonto übertrage....
      Gruß,

      kohrti
    • wenn Du alles in einem Kassenbuch sorgfältig auflistest und dahinter Barzehlung schreibst, dann sollte dies kein Problem sein, denn im Endeffekt kannst Du die Zahlung ja nachweisen und ob Du es nun bar auf das Geschäftskonto einzahlst oder von deinem Konto überweist kommt ja auf s gleiche raus.

      Was sollte dir hier vorgeworfen werden ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      wenn Du alles in einem Kassenbuch sorgfältig auflistest und dahinter Barzehlung schreibst, dann sollte dies kein Problem sein, denn im Endeffekt kannst Du die Zahlung ja nachweisen und ob Du es nun bar auf das Geschäftskonto einzahlst oder von deinem Konto überweist kommt ja auf s gleiche raus.

      Was sollte dir hier vorgeworfen werden ?


      Hallo,

      ich weiß nicht was mir vorgeworfen werden kann?? Wir leben schließlich in Deutschland. :D

      Hier ist doch wirklich immer alles geregelt!

      Bisher habe ich immer die eigentlich Rechnungsnummer als Verwendungszweck angegeben, wenn ich vom Privatkonto auf das Geschäftskonto überwiesen habe.
      Gruß,

      kohrti
    • Ein Bareingang ist automatisch Kasse! und du musst das dokumentieren. Wenn du es dann unbedingt von deinem Privatkonto überweisen willst, musst du in deinem Kassenbuch eine "Privatentnahme" machen und auch eine Quittung dafür hinterlegen. Wenn du das bis jetzt noch nicht gemacht hast, weiß ich nicht, wie der Steuerberater die Rechnungen verbucht die du den Barzahlern machst!? die werden doch auch quittiert mir "Barzahlung"!==?? 8o

      dann ist das Geld automatisch im Buchungskonto "Kasse". Du hast doch auch Ausgaben, die du bar zahlst, oder? die sogenannte "Portokasse" z.B.

      Wenn du noch keinen hast, solltest du mal mit einem Steuerberater über die Grundlagen einer Buchführung sprechen...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • mal doof gefragt, wo liegt der Unterschied, ob ich es bar auf das Geschäftskonto einzahle oder per Überweisung vom P-Konto ?

      Ausser natürlich, dass die eine Variante Geld kostet.

      Du könntest aber tatsächlich, wie ich es auch auf der Arbeit mache (für eine Firma) den Bargeldeinang in der Barasse verbuchen, dies sammeln und dann immer am Monatsende auf das Konto (eben gesammelt) einzahlen.

      Meine Frage hierzu noch: Wie oft kommt denn sowas eigentlich vor bei dir. Ansonsten kannst Du (falls sowas nur einmal im Monat zB vorkommt) das ganze Jahr sammeln und dann vor Abschluss als Sammeleinzahlung machen um dann den korrekten Stand auf deinem Konto zu haben. Dann hast Du nur einmal diese Barzahlungsgebühr.......

      trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, warum die von dir gewählte bisherige Variante ein Problem sein sollte, denn solage der Betreff stimmt und die Zahlung aufgrund deiner Angaben nachvollziehbar ist, sollte doch alles ok sein.

      Aber auch das ist nur meine Meinung hierzu :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Bisher ein bis zweimal im Monat. Bin auch erst frisch dabei :D

      Ich werde mir mal einen Steuermenschen suchen der mir da weiterhelfen kann.

      Das Ergbenis teile ich dann hier mit ;)

      Oder kennt jemand ein Fachforum indem es evtl. jemand weiß?
      Gruß,

      kohrti
    • hier noch ein Kassenbuchlink :D

      vielleicht ist da was Anregendes dabei.

      Ein Kassenbuch kann man auch einfach mit einer Exceldatei selbst machen, automatische Summierung und Übertrag auf die nächste Seite/Monat. Belege durchnummeriert dazuheften, fertig und monatlich mit der Buchhaltung zum Steuerberater.

      Und wenn du den Betrag entsprechend dem Bargeld dann über dein Privatkonto überweisen willst, legst du eine Quittung an mit "Privatentnahme", Betrag, Datum und entsprechender Belegnummer fürs Kassen buch und gut ist(wenn der überwiesene Betrag damit übereinstimmt) ;) dh. der entsprechende Kontoauszug Privat auf Geschäftskonto muss dann mit "Privateinlage" kontiert werden, dann stimmts wieder. ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • und immer dran denken:

      Einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg“. Der Buchungsbeleg ist Grundlage jeder Buchung und der Nachweis für die Richtigkeit der Aufzeichnung. Für Buchungsbelege gilt in Deutschland die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren (§ 257 HGB).
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hallo,

      danke für die guten Infos. Ich muss mich da wirklich noch in diese Thematik hinein knien. Bisher haben mir zwei Nachbarn geholfen (Betriebswirt) und Steuerfachangestellte...aber ich weiß das ich um einen Steuerberater langfristig nicht herum komme.... :rolleyes:
      Gruß,

      kohrti
    • super, dann ist das Problem ja erstmal so gelöst, wie Du es haben wolltest. Wenn es dann doch irgendwann mehr werden, kannst Du dich ja vorab schonmal schlau machen, wie andere dies handhaben. Evt. hast Du dann aber auch schon einen Steuerberater zur Seite gezogen, der dir die beste Methode mit Sicherheit darlegen kann.

      Es würde uns freuen, wenn Du uns dann hier davon berichtest, damit auch die User hier wissen, wie man es tatsächlich richtig handhaben sollte :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      Es würde uns freuen, wenn Du uns dann hier davon berichtest, damit auch die User hier wissen, wie man es tatsächlich richtig handhaben sollte :D



      Jawoll ;)

      Ansonsten hat Senfeuter noch eine gute Methode gehabt :D:

      Original von senfeuter

      ...Ich finde Ehrlichkeit ja auch ganz nett aber sag mal bist du schon mal auf den Gedanken gekommen diese Bahrverkäufe
      einfach in die Tasche zu stecken? :D
      Ich meine nur Bares ist Wahres und bei BaT muss der Staat nicht wirklich mitverdienen oder?

      Oder bist du in einer der dauergeprüften Firmen die Riesen Umsätze schieben? 8)
      Ich würd es in mein Portemonaise (ups schreibt man das so?) stecken und - vergesslich wie ich bin - nicht auf 's Konto zahlen ;)


      EDIT: ...ein bißchen Spaß muss sein. 8)
      Gruß,

      kohrti

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von kohrti ()

    • @engelchen: Ihr habt da viel zu große Angst 8) Ich sag nur Zumwinkel :D
      Was soll passieren? Was macht der Käufer in den meisten Fällen mit der Rechnung?
      Wenn die Prüfer für alle unter 50€ Quittungen eine Kontrollmeldung machen wollten, dann platzen die Akten bald vor Quittungskopien ;)
      Es sei denn du machst im Jahr über eine Mio Barverkehr 8o
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer