Eigenbedarf

    • Eigenbedarf

      Hallo zusammen,

      ich bin Kleinunternehmer nach §19.

      Kann mir einer sagen wie ich mit Eigenbedarf umgehen muss?

      Schreibe ich mir eine Rechnung über den EK?


      Ich führe nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

      Beispiel:

      Ich kaufe Artikel XYZ für 5€ ein und schreibe eine Rechnung über 5€ an mich als Privatperson.

      Ist das so richtig?
    • RE: Eigenbedarf

      Meinst du Warenentnahme für den Eigenbedarf?

      Z.b. du handelst mit Waschmaschinen und willst eine für dich zu Hause haben?

      das ist "Warenentnahme" und entspricht der "Privatentnahme"

      Du musst dir also keine Rechnung schreiben, sondern nur richtig buchen (lassen)

      obwohl der Vorgang im Grunde der gleiche ist und du natürlich auch die Ust als Endverbraucher zahlst.

      Hier steht ganz ausführlich wie man bei ständigen Entnahmen zb. von Nahrungsmitteln in Lebensmittelbranchen die Steuer in Pauschbeträgen abführen kann:
      Sie können jeden Monat 1/12 des Jahreswertes buchen und vermeiden so hohe Umsatzsteuernachzahlungen am Jahresende;


      das ist natürlich wieder was spezielles, aber du hast ja nicht gesagt um was es geht. Im Spezialfall ist mal wieder der Tipp: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Steuerrecht und fragen Sie Ihren Steuerberater oder ihr FA ;).
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Die bisher bestmögliche Antwort hat Ihnen Stubentiger bereits gegeben. Ob man einfach den EK-Betrag ansetzen kann, läßt sich seriös nicht pauschal beantworten, Sie müssen schon etwas konkreter werden.

      Bei Steuerfragen läßt sich pauschal nur eines sagen: Es kommt eben d'rauf an... ;) Das ist wie Radio Jerewan, im Prinzip: Ja. ABER...

      Also: Worum geht es genau? Welche Waren, in welchen Mengen, bei welcher Art von einem Unternehmen?

      Wenn Sie nicht konkreter werden wollen, dann fragen Sie lieber Ihren Steuerberater. Das wäre ohnehin besser, weil der Ihren Fall in allen Einzelheiten kennt.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • ich werde mal Konkreter:

      Ich verkaufe als Kleinunternehmer Modellbauartikel die ich über einen Importeur beziehe.

      Ich kaufe nun dort 3 Modelle, 2 werden weiter verkauft und 1 möchte ich für mich Privat verwenden.

      In der EÜR würde es doch den berechneten überschuss verfälschen, oder?

      Ich bin nach §19 von der UST Befreit, mir geht es also nur um die EÜR.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Xray87 ()

    • Dann nimmst du halt die Einkaufs-Rechnung und buchst 2 Teile als Wareneinkauf und ein Teil als Privat oder garnicht!
      Solange du keine BP kriegst juckt das eh niemanden! Und wenn ist das auch in Ordnung!
      Die Würde des Menschen ist unantastbar!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TOM Duli ()

    • Original von Xray87
      ich werde mal Konkreter:

      Ich verkaufe als Kleinunternehmer Modellbauartikel die ich über einen Importeur beziehe.

      Ich kaufe nun dort 3 Modelle, 2 werden weiter verkauft und 1 möchte ich für mich Privat verwenden.

      In der EÜR würde es doch den berechneten überschuss verfälschen, oder?

      Ich bin nach §19 von der UST Befreit, mir geht es also nur um die EÜR.


      Danke für die Aufklärung. Also: EK-Betrag einschließlich der anteiligen USt als Privatentnahme ansetzen. Die EÜR würde nur dann "verfälscht", wenn Sie das nicht täten, denn die Kosten des Wareneinkaufs erfassen Sie ja in voller Höhe mittels der Rechnung von Ihrem Importeur. Mittels der Erfassung der Privatentnahme korrigieren Sie dies wieder. So stehen dem Erlös aus dem Verkauf der jetzt nur noch zwei Modelle auch nur die Kosten der Beschaffung für diese zwei Modelle gegenüber. Wenn weitere Kosten der Warenbeschaffung anfallen (beispielsweise Porto) so ist auch von diesen der entsprechende Anteil für Ihr privat zu verwendendes Modell als Privatentnahme zu erfassen.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • Solange wie Sie Aufzeichnungen auch über die Privatentnahmen führen, können Sie das so machen, ja. Bei einer (zugegebenermaßen eher unwahrscheinlichen) BP müssen Sie Ihre Aufwendungen anhand der Rechnungen Ihres Importeurs belegen können. Da sollten die entsprechenden Aufzeichnungen über die getätigten Privatentnahmen (Korrekturen der Aufwendungen) nicht weit weg sein. ;)
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)