Frage zum Paragraph 19 - Kleinunternehmer

    • Frage zum Paragraph 19 - Kleinunternehmer

      Ich habe mal eine kleine Frage.

      Wenn ich als Kleinunternehmer nach § 19 handle, muss ich nur eine Einnahmenüberschussrechnung führen und diese am Jahresende beim FA einreichen.


      Aber ich habe doch auch die möglichkeit als Kleinunternehmer die Mehrwertsteuer auszuweisen oder auch die Vorsteuer beim FA geltend zu machen wenn ich nicht diesen §19 Zusatz beim FA angebe.

      Wie sieht es dann mit der Buchführung aus? Dann reicht eine Einnahmenüberschussrechnung nicht mehr aus, oder?

      Vielleicht kann mir hier einer klarheit schaffen.
    • Vielleicht klärt dieser Leitfaden bereits einige grundlegende Fragen: Link (pdf)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das weiß ich.

      Und wenn ich auf die Regelung verzichte muss ich monatlich meine UST-Voranmeldung machen?

      Wie kann ich am besten für mich berechnen ob es sich lohnt darauf zu verzichten.

      Ich betreibe einen Ebayshop und möchte in kurzer Zeit auch einen Onlineshop auf machen.

      Der Nachteil den ich beim Einkauf der Waren habe ist schon beachtlich.
      EK Netto zwischen 10 und 400€.

      Die einnahmenüberschussrechnung mache ich selber, wenn ich auf die kleinunternehmerregelung verzichten würde ich alles dem Steuerberater übergeben.
      Ich kann aber noch nicht einschätzen wie hoch die monatlichen Kosten vom Steuerberater dann sind.
    • SO wie ich das jetzt lese ist aber die kleinunternehmerregelung eher nicht sinnvoll wenn man an endkunden verkauft.

      Wenn ich mich von dieser Regelung trenne, "spare" ich 19% beim Einkauf.

      Klar wird das später mit dem Verkauf verrechnet, aber im endeffekt sollte das passen.

      Es kommen halt noch Steuerberaterkosten dazu wenn man auf dem Gebiet nicht so Fit ist.
    • Hier mal ein Beispiel von mir:

      je Gesamtsummen aus Beispielsweise einem Monat:

      1. Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreit)

      Einkauf Brutto 991,27€

      Verkauf Brutto 1060,00€

      Differenz: 68,73€ Gewinn (wir lassen andere Kosten mal weg)

      2. UST berechtigt (mit gleichen Werten wie im ersten Beispiel):

      Einkauf Netto: 833,00€ dafür Vorsteuer: 158,27€

      Verkauf Brutto: 1060,00€ davon UST: 169,24

      Differenz: 227€

      Aus UST - Vorsteuer ergibt sich eine UST-Zahllast von 10,97€

      227,00€ - 10,97€ Ergibt einen Gewinn von 216,03€


      Oder vergesse ich was?

      Gewinne werden am Jahresende in beiden fällen versteuert.
    • ich würde mal beim zuständigen FA Beamten anrufen und diesen dazu befragen....ich denke, der kann dir die Vor- und Nachteile mitsamt den ganzen Aufgaben je Machenschaft genau erläutern, dafür sind die ja da.....dann haben die auch mal was sinnvolles zu tun .....lol :lach:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Habe das mal mit meinem Steuerberater abgesprochen, ist schon richtig so,

      allerdings sind die Steuerberaterkosten bei monatlicher UST Voranmeldung und Buchführung nicht gerade unerheblich.

      Also gleicht sich das in manchen fällen schon wieder aus.
    • Original von Xray87
      Hier mal ein Beispiel von mir:

      je Gesamtsummen aus Beispielsweise einem Monat:

      1. Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreit)

      Einkauf Brutto 991,27€

      Verkauf Brutto 1060,00€

      Differenz: 68,73€ Gewinn (wir lassen andere Kosten mal weg)

      2. UST berechtigt (mit gleichen Werten wie im ersten Beispiel):

      Einkauf Netto: 833,00€ dafür Vorsteuer: 158,27€

      Verkauf Brutto: 1060,00€ davon UST: 169,24

      Differenz: 227€

      Aus UST - Vorsteuer ergibt sich eine UST-Zahllast von 10,97€

      227,00€ - 10,97€ Ergibt einen Gewinn von 216,03€


      Oder vergesse ich was?

      Gewinne werden am Jahresende in beiden fällen versteuert.


      @Xray87

      Ihre Rechnung ist Murks. (Sorry)

      Hier nochmal so, wie diese richtig aussähe:

      1) Unter Anwendung des §19 UStG

      Verkauf: 1060,00 € (brutto = netto)
      abzüglich
      Einkauf: 991,27 € (brutto = netto)

      Differenz: 68,73 € ("Gewinn")

      2) Unter Verzicht auf die Anwendung des §19 UStG

      Verkauf: 890,76 € (netto)
      abzüglich
      Einkauf: 833,00 € (netto)

      Differenz: 57,76 ("Gewinn")

      Aus dem Umsatz von 890,76 € (netto) ergibt sich eine Umsatzsteuer von 169,24 €, die Sie zusätzlich auf den Preis aufschlagen, so daß Sie von Ihrem Kunden den Bruttopreis von 1060,00 € verlangen und vereinnahmen. Diese 169,24 € müßten Sie nun eigentlich an das FA abführen. Da Sie aber davon 158,27 € zusätzlich zu Ihrem Netto-Einkaufspreis schon bei Ihrem Einkauf an Ihren Verkäufer gezahlt haben (Vorsteuer), reduziert sich die von Ihnen an das FA zu überweisende USt (USt-Zahllast) auf 10,97€.

      Die Umsatzsteuer ist für den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ein "Durchlaufposten", also nicht gewinnwirksam. Die Last der Umsatzsteuer ist dem Endverbraucher auferlegt. Vater Staat hat Sie (den Unternehmer/die Unternehmen) lediglich per Ordre de Mufti (Gesetz) verpflichtet, diese für ihn zu erheben und weiterzuleiten, denn so kann er einen Großteil der Verwaltung auf andere (die Unternehmen) abwälzen. Er will ja nur das Geld. Daß er die Verwaltung natürlich trotzdem aufbläht, ist eine andere Geschichte... 8) Ein Gewinn resultiert daraus für Sie aber zunächst nicht. Wann ein Verzicht auf die Anwendung des §19 UStG für Sie lohnend ist, sollten Sie tatsächlich mit einem Steuerberater besprechen, denn das hängt von sehr vielen einzelnen Faktoren ab.

      Wenn aber Ihr derzeitiger Steuerberater wirklich Ihre obige Rechnerei für richtig befunden haben sollte (was ich jedoch nicht glaube), dann wechseln Sie unbedingt vorher zu einem anderen. :D

      Viele Grüße

      Peter Viehrig
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()