Ebay Verkäufer will nicht liefern

    • Ebay Verkäufer will nicht liefern

      Hallo zusammen,

      ich habe leider seit langem mal wieder schlechte Erfahrungen mit einem Ebay Verkäufer gemacht. Kurz zur Situation. Ich habe einen Laptop für 1000 € ersteigert. Der Verkäufer hat die Auktion vorzeitig beendet und ich war der Käufer. Ich habe das Geld direkt via PayPal überwiesen.
      Darafhin hat der Verkäufer mich immer wieder hingehalten und gesagt er hatte noch keine Zeit das Gerät zu verschicken (berufliche Gründe) Das ganze ging dann 2 Wochen. Gestern hat er mir dann gesagt, dass er meine Drängelei satt sei und ich doch froh sein sollte, dass er mir das Gerät so günstig verkaufen wollte. Ander Verkäufer haben ihm wohl gesagt, dass er viel mehr dafür bekommen hätte wenn er die Auktion hätte weiter laufen lassen.
      Normalerweise geht dieses Gerät auch für viel mehr Geld weg. Er hat gesagt er würde mir das Geld zurück überweisen. (Werde morgen sehen ob dies auch geschehen ist).
      Ich habe mir in der Zwischenzeit schon Zubehör für den Laptop bestellt welches ich nun auch nicht mehr verwenden kann. Der Laptop war 1 Monat alt, also noch absolut neu.
      Ich habe auch gesehen, dass der Verkäufer den Laptop auch gestern wieder bei ebay eingestellt hat. Natürlich ärger ich mich jetzt maßlos, da ich für dieses Gerät jetzt bei ebay mindestens das doppelte zahlen müsste und wenn ich es neu vom Hersteller bestellen würde, das 2,5 fache des bezahlten Preises.

      Ich gehe sehr stark davon aus, dass der Verkäufer wohl durch Ratschläge anderer Mitglieder gemerkt hat, dass er viel mehr Geld bekommen kann und deshalb nicht an mich verkaufen wollte.

      Meine Frage nun, was soll ich machen? Soll ich mir das Gerät jetzt nochmal ersteigern und den eigentlichen Verkäufer zur Zahlung des Differenzbetrages bitten? Das wird er natürlich nicht tun.
      Ich bin selber Student und hatte noch nie Probleme mit dem Recht. Deshalb habe ich auch keinen Anwalt den ich fragen könnte. Ich habe auch Angst, dass wenn ich mir einen Anwalt suche und ich nicht Recht bekomme, dass ich dann die Kosten dafür tragen muss.
      Wielange kann so etwas dauern wenn ich alles über einen Anwalt laufen lasse und Recht bekomme? Ich brauche nämlich dringend einen neuen Laptop, da ich jetzt im Rahmen meines Studiums meine Diplomarbeit schreiben muss.
      Ich bin so enttäuscht, dass es solche Leute gibt. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
      Danke schonmal im Voraus...
    • RE: Ebay Verkäufer will nicht liefern

      Wie immer wäre hier ein Link zur Auktion sehr sinnvoll, um sich selber ein Bild der Umstände machen zu können.

      Wenn hier keine wesentlichen Details verschwiegen wurden, ist die Sache doch relativ eindeutig. Eine Klage auf Vertragserfüllung würde aber sicher für dich zu lange dauern und da das Notebook nun erneut verkauft wird, dann letztendlich auf Schadensersatz hinauslaufen. Dies ist es auch, was du gerichtlich durchsetzen solltest. Die Chancen stehen dafür sehr gut. Wir hatte in letzter Vergangenheit häufig derartige Fälle im Forum, die auch rechtlich durchgesetzt wurden.

      Wenn du selber nicht ein wenig rechtskundig bist, solltest du doch schon einen Anwalt beauftragen. Als Student wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach auch Rechtskostenhilfe beantragen können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke für die schnelle Antwort. Hier ein Link zu der Auktion:


      Auktion 1



      Und hier der Link zu der erneuten Auktion des Verkäufers:


      Auktion 2

      Verschwiegen habe ich nichts. Der Verkäufer hat nur den Grund genannt, warum er nicht verkaufen will, dass er sich auf den Arm genommen fühlt, dass ich ihm zu sehr gedrängelt habe und kein Verständnis für seinen beruflichen Zeitmangel habe. (Aber dann verspricht man ja nicht den Versand am selben Tag)

      Ich hab dann nach einer Woche, in der ich keine Antworten bekommen habe, lediglich bei PayPal einen Konflikt gemeldet. Das Geld aber noch nicht zurück buchen lassen. Darafhin hatte er mich als Betrüger beschimpft und gedroht mich bei der Polizei anzuzeigen. (Sowas habe ich noch nicht erlebt)

      Mit welchen Kosten hat der Verkäufer dann zu rechnen für Schadenersatz, Differenzbetrag und Anwaltskosten?

      Ich hatte Ihm ja schon angedroht, einen Anwalt einzuschalten, aber das hat ihn relativ kalt gelassen. Meinen Sie ich sollte Ihm nochmal den Link dieses Forums schicken und ihn darauf aufmerksam machen, dass die Rechtslage hier eindeutig ist und ihm mitteilen was für kosten auf ihn zukommen werden?
      Ich wäre ja auch bereit das Gerät noch bei Ihm abzuholen und das ganze ohne Anwalt zu klären. Ich wäre auch bereit das ganze gegen eine Entschädigung (=Differentbetrag für ein gleichweritges Gerät) ohne Anwalt zu beenden. Welcher Betrag wäre da angemessen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Mucho ()

    • Ja, du kannst ihn sehr gerne hierher einladen. Vielleicht wird er dann vernünftig.

      Ich wäre auch bereit das ganze gegen eine Entschädigung (=Differentbetrag für ein gleichweritges Gerät) ohne Anwalt zu beenden. Welcher Betrag wäre da angemessen?


      Man muß dem Marktpreis eines gleichwertigen Gerätes danebenhalten. Wenn er das Notebook am 4. März für 2299 € gekauft hat, dürfte es jetzt vielleicht noch mindestens 2000€ wert sein. Wir reden hier also von gut 1000€. Bei so einer Summe würde ich keinen Augenblick zögern, einen Anwalt einzuschalten.

      Speicher beide Auktionen und drucke sie dir auch aus.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Hallo,

      dann melde ich mich auch mal zu Wort..so wie es hier beschrieben wird stimmt es nicht...
      Mich hat allerdings aufgeregt das Herr Mucho so ausfallend wird....
      ich habe ihm auch des öfteren gesagt das er dies lassen soll...
      Ich habe auch viel verständnis für seine Situation gezeigt das er ein Student ist und nicht allzuviel geld hat.. mir war schon von vorne hinein klar das man für dieses Notebook wesendlich mehr Geld bekommt...
      Natürlich habe ich mich auch über einen schnellen Käufer gefreut...
      Er sagt ich hätte mich lange nicht gemeldet...Stimm!
      Grund?
      Ich habe im April meinen Wehrdienst begonnen... also noch relativ frisch...
      Ich habe dort keine Regelmäßige Pause und bin eig jeden tag von halb 5 bis 23 Uhr dort unterwegs und kann nicht einfach sagen ja Herr Feldwebel ich muss jemanden im Internet zurück schreiben.. das ist einfach nicht drin.. und als Student der den Wehrdienst noch nich abgeleistet hat.... dies nicht nachvollziehen zu können ist in ordnung.. Und da sie mit der Situation nicht klar gekommen sind habe ich Ihnen angeboten das Geld zurück zuerstatten und die Transaktion nicht durchzuführen.. und Sie waren damit einverstanden!... Dies habe ich auch ausgedruckt... sie haben gesagt wenn ich Ihnen die 1007Euro überweiße sind sie damit einverstanden die Transaktion nicht zu beenden.

      Wenn sie immer noch Intresse an diesem Laptop haben melden sie sich bei mir auf dem gewöhnlichen Ebay weg ... dort können wir alles weitere besprechen will dies nicht in diesem Forum weiterführen.. wenn sie es drauf anlegen lassen wollen wird halt das Gericht entscheiden müssen. Doch dort werden sie das Problem haben da sie zugestimmt haben den Handel durch rückersattung des Geldes nicht zubeenden.
      Wie gesagt sie können sich bei mir melden oder es lassen.

      Wünsche einen schönen Sonntag

      Joel
      Die Augen sind die Fenster der Seele
    • Also erstmal vorab,
      ausfallend wurde ich nie!!! Ich habe nur öfter nachgefragt und wurde ungeduldig weil ich keine Antworten bekommen habe.
      Ich war auch nie damit einverstanden die Transaktion zu beenden, dies ist auch nicht geschehen. Im Ebay "Fall" nachlesbar.
      Ich hab nur gesagt, er könne mir mein Geld gerne zurück überweisen, aber das die Sache damit für mich noch nicht vom Tisch ist.

      Der Verkäufer hat mir jetzt geschrieben, dass er den Laptop an mich versendet wenn ich den Konflikt bei PayPal beende. Klingt für mich erstmal sehr vernünftig. Jetzt meine Frage an euch. Wenn ich den Konflikt beende und der Verkäufer den Laptop nicht verschicken WÜRDE, hätte ich dann trotzdem noch die Möglichkeit mein Geld über den Käuferschutz zu bekommen oder ist die Konfliktmeldung bei PayPal nur einmal möglich?

      Wenn der Verkäufer mir jetzt noch verspricht den Laptop morgen zu versenden und mich nicht wieder Tage ohne Nachricht im Regen stehen lässt, werde ich mich wohl drauf einlassen. Oder was sagt Ihr dazu?
    • Schön, daß ihr jetzt hier zueinander gefunden habt. Ihr solltet auf alle Fälle die Nicklichkeiten unterlassen und euch auf das Wesentliche konzentrieren: Die Transaktion.

      In der tat ist es so, daß nach Beendigung des Streitfalles kein Käuferschutz mehr möglich ist. Deshalb sollte Groll auch von einer solchen Forderung Abstand nehmen.

      Das Notebook sollte nun erst man ordnungsgemäß verschickt werden. Ich bin mir sicher, daß Mucho dann auch den Streitfall schließen wird. Im Zweifelsfall werden wir hier im Forum als neutrale Beobachter zu vermitteln versuchen. Also einigt euch. Es ist doch eigentlich ganz einfach.
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    • Ja also da kann sich der Verkäufer nun wirklich sicher sein. Wenn ich das Notebook nicht unbedingt hätte haben wollen, hätte ich ja nicht sofort gezahlt. Ich habe auch immer wieder beteuert, dass ich den Konflikt sofort beende wenn das Notebook bei mir eintrudelt.

      Also Groll, was sagst du? Schickst du es morgen raus und sendest mir dann den Identcode zu? Dann beende ich den Konflikt auch und du kannst über das Geld verfügen...
    • @groll

      Ich habe das Gefühl, dir ist der Ernst der Lage nicht ganz klar. Du hast im Augenblick noch immer die zweite Auktion laufen und gehst damit noch einen weiteren Kaufvertrag ein, obwohl du nur ein Gerät besitzt.

      Wie möchtest du aus dieser Nummer wieder herauskommen? Und bitte erzähle mir nicht, du brichst die Auktion vorzeitig ab, denn dann haben wir bald den nächsten Käufer im Forum, der zu recht sein billig ersteigertes Notebook einfordert.
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    • Die Auktion ist beendet.


      Wenn du nicht gerade selber der Höchstbietende warst, dann hast du gerade einen zweiten Kaufvertrag geschlossen. Du spielst wirklich mit dem Feuer. Dann hoffe mal, daß der zweite Käufer das Notebook nicht einklagt.

      Erst schauen bevor Reden?


      Erst nachdenken bevor handeln?
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    • Original von Groll
      Hallo? Ich habe die 2. Auktion beendet? Ohne Käufer? Habe den Artikel einfach rausgenommen ? Soviel dazu.


      Und du glaubst damit keinen Kaufvertrag eingegangen zu sein? Dann würde ich dir raten, in einem ruhigen Stündchen die Rechtsprechung hiezu genauer zu studieren. Ebay ist keine Spielwiese, auf der man nach belieben Gebote streichen und Auktionen beenden kann. Also hoffe, daß die Bieter es darauf beruhen lassen. Denn wenn nicht, dann darfst du noch einen Schadensersatz hinterherzahlen, der höher sein wird als die Einnahmen beim Verkauf an Mucho.

      Ich finde es unverantwortlich, daß ebay bei der Funktion der vorzeitigen Beendigung der Auktion nicht noch mehr auf die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Handels hinweist. Die Leidtragenden sind dann die Bieter und solch sorglosen Verkäufer wie du, Groll.
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    • Ja, Mucho und ich haben den Konflikt jezt gelöst, das heißt das Thema kann geschlossen bzw. es kann aufgehört werden dieses Thema weiter an zu heitzen...

      Wünsche alle noch einen schönen angenehmen Sonntag Abend


      Liebe Grüße

      Joel
      Die Augen sind die Fenster der Seele
    • Ja so werde ich es auch machen. Werde ihn morgen nochmal bezüglich des Identcodes von DHL anschreiben.
      Wenn bis Donnerstag nichts da ist, werde ich mit meinen gesammelten Unterlagen zum Anwalt gehen. Dieser hat mir auch nochmal bestätigt, dass meine Chancen mehr als gut stehen.

      Aber wie schon gesagt, ich hoffe das ich mir diesen Schritt sparen kann. Groll scheint es ja doch mittlerweile einzusehen. :)
    • Wenn er abwarten sollte bis Du einen Anwalt einschaltest, dann wird er sehr viel Geld verlieren....zusätzlich zum Gesamtpreis des doch relativ günstigen Notebooks....

      Die Frage ist nur noch, ob er tatsächlich eine Mail von dir nachweisen kann, dass Du der Rücknahme des Kaufvertrages zugestimmt hast. Ist dem nicht so, wirst Du mit einem guten Anwalt locker durchkommen ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger