Hallo!
Fiktiver Fall:
Ein Einzelunternehmen (EU) ohne Eintragung ins Handelsregister, Nichtkaufmann und Kleingewerbetreibender benutzt die Unternehmensbezeichnung:
"Max Mustermann - Phantasiename"
Der Phantasiename ist nicht in der Gewerbeanmeldung genannt, ist also selbst ausgedacht.
Frage:
Muss "Phantasiename" zwingend im Impressum - z.B. in einem Onlineshop oder Ebay genannt werden oder reicht "Max Mustermann"?
Gruß und danke!
Fiktiver Fall:
Ein Einzelunternehmen (EU) ohne Eintragung ins Handelsregister, Nichtkaufmann und Kleingewerbetreibender benutzt die Unternehmensbezeichnung:
"Max Mustermann - Phantasiename"
Der Phantasiename ist nicht in der Gewerbeanmeldung genannt, ist also selbst ausgedacht.
Frage:
Muss "Phantasiename" zwingend im Impressum - z.B. in einem Onlineshop oder Ebay genannt werden oder reicht "Max Mustermann"?
Gruß und danke!