Schönen guten Tag zusammen.
Habe ein wichtiges Anliegen. Habe einen Artikel bei einem privaten Verkäufer ersteigert. Dieser erwähnt in seiner Artikelbeschreibung ein Rückgaberecht von einer Woche nach Erhalt der Ware.
Jetzt sagt er mir dies sei ungültig da er ein privater Verkäufer ist. Stimmt das?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Greetz
kunterbunter
Habe ein wichtiges Anliegen. Habe einen Artikel bei einem privaten Verkäufer ersteigert. Dieser erwähnt in seiner Artikelbeschreibung ein Rückgaberecht von einer Woche nach Erhalt der Ware.
Jetzt sagt er mir dies sei ungültig da er ein privater Verkäufer ist. Stimmt das?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Greetz
kunterbunter