Dubioses Anwaltsschreiben erhalten

    • Dubioses Anwaltsschreiben erhalten

      Hallo zusammen,

      nach dem ich mein letztes Problem erfolgreich lösen konnte, muss ich jetzt ein weiteres Problem melden.

      Also ich habe vor einigen Wochen einen PC bei ebay verkauft. Der Käufer war anfangs auch sehr zufrieden, außer mit der Reinigung des PC´s. Deshalb hat er mir gesagt, dass er alle Komponenten ausgebaut, gereinigt und wieder eingesetzt hat. Danach funktionierte des PC wohl nicht mehr.
      Er wollte sein Geld zurück. Ich habe mich natürlich nicht drauf eingelassen, da ich einen absolut einwandfreien PC geliefert habe und keinen defekten zurück nehmen kann.

      Ok, dann ging es immer hin und her. Letzten Endes hat er mir mit Anwalt gedroht, aber daraus wurde dann nichts. Er sagte mir, sein Anwalt wollte sich nicht dran machen da der Streitwert zu niedrig ist.

      Letzten Endes hat er mich negativ bewertet mit dem Text: Ware unvollständig. illegale Software absolut negativ.
      Eine Frechheit. Ware unvollständig??? Eine W-Lan Karte hat gefehlt- Mein Fehler, war ich bereit ihm zu ersetzen!!!

      Illegale Software??? Ich habe ihm eine original Windows Version mit Echtheitszertifikat geschickt! Ist das nicht Rufmord? Kann ich die Bewertung löschen lassen?


      Naja, dann kam letzte Woche ein dubioses Anwaltsschreiben bei mir an mit der Forderung von 39€.
      Ich habe mir den Brief mal genauer angesehen und auf Fehler untersucht.

      1. emailAdresse falsch geschrieben im Briefkopf.
      2. Die Vorwahl der Faxnummer gibt es nicht! Faxe kommen zurück
      3. Falsche Adresse der Anwältin
      4. Auf der angegebenen Handynummer geht keiner dran und kein Rückruf
      5. Es sind 2 verschiedene Bankdaten im Brieffuss angegeben.
      6. Komisches Schriftbild
      7. Rechnung hat keine Nummer vergeben
      8. Anwältin ist Unternehmerin nach § xx USTG ---> ungwöhnlich
      9. Anwältin nirgends gefunden. Weder im Internet noch im Telefonbuch.

      Was sagt ihr dazu? Wollte den Brief mal meinem Anwalt zeigen.
      Sollte ich den Käufer anzeigen?

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    • RE: Dubioses Anwaltsschreiben erhalten



      Deshalb hat er mir gesagt, dass er alle Komponenten ausgebaut, gereinigt und wieder eingesetzt hat. Danach funktionierte des PC wohl nicht mehr.


      Diese Mail unbedingt aufbewahren. Mit dieser Aussage bist du nämlich komplett raus aus deinem Problem. Denn der Käufer muß den Nachweis führen, daß das Gerät bereits bei dir defekt war. Das ist nun unmöglich.

      Angesichts deine Recherchen zum angeblichen Anwalt würde ich gar nicht mehr reagieren. Du kannst mir aber die Daten dieses RA gerne per PN zukommen lassen, dann schaue ich auch noch mal.

      Die negative Bewertung wirst du nur per Klage entfernt bekommen und auch nur , wenn du nachweist, daß dort unwahre Tatsachenbehauptungen stehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Dubioses Anwaltsschreiben erhalten

      Danke für deine PN. So, habe da mal recherchiert, die gute Dame gibt es. Betreibt wohl eine sehr kleine Kanzlei und ist seit 4 Jahren zugelassen.

      Nun verfalle mal aber bitte nicht in Panik. Entweder sie hat von dem Rechtsgebiet wenig Ahnung oder der Mandant hat ihr nicht alles mitgeteilt.

      Ich würde sie einmal anschreiben und ihr die Mail zukommen lassen, in der dein Käufer berichtet, wie er den Rechner zerlegt hat. Weise darauf hin, daß der Rechner zuvor bei dir sehr wohl funktionierte und sage ihr, sie möge sich bei dir wieder melden, wenn sie das Gegenteil nachweisen kann. Dazu ist der Käufer nämlich verpflichtet, wenn er Rechte daraus ableiten möchte. Auf andere Diskussionen würde ich mich nicht einlassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das habe ich ja. Ich habe eine Mail geschrieben - ohne Antwort! Angerufen mit der Bitte um Rückruf - keine Antwort!

      Finde das alles sehr sehr komisch. Soviele Fehler in einem Schreiben und das von einer Akademikerin?

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    • RE: Dubioses Anwaltsschreiben erhalten

      Hier geht es in dem RA Schreiben wohl kaum um den PC selber. Bei einer Forderung von 39,00 wäre interessant, was gefordert wurde :tongue:

      Zu deiner Fehlersuche:

      1. emailAdresse falsch geschrieben im Briefkopf.
      -------> sehr unprofessionell, vielleicht sollte man die gute Dame mal drauf aufmerksam machen....
      2. Die Vorwahl der Faxnummer gibt es nicht! Faxe kommen zurück
      -------> das wäre ebenfalls fatal, wie ist denn die Vorwahl ?
      3. Falsche Adresse der Anwältin
      -------> woher weißt Du das, wenn Du sie nicht gefunden hast ?
      4. Auf der angegebenen Handynummer geht keiner dran und kein Rückruf
      -------> kann an dem Feiertag und dem daran liegenden Wochenende liegen. Auch Anwälte haben mal frei ;)
      5. Es sind 2 verschiedene Bankdaten im Brieffuss angegeben.
      --------> Das ist üblich, hierbei sollte es sich um das Geschäftskonto und um das Ander- oder auch Fremdgeldkonto handeln.
      6. Komisches Schriftbild
      --------> das bleibt ja nun mal jedem selber überlassen...wenn sie noch sehr jung ist und gerade mal einige Jahre zugelassen, noch dazu alles selber macht, quasi eine Einzelkanzlei betreibt, kann das schon mal vorkommen. Evt. glaubt sie, dass sie damit aus der Masse sticht.
      7. Rechnung hat keine Nummer vergeben
      --------> das ist schlecht....aber kommt bei Anwälte auch oft vor...
      8. Anwältin ist Unternehmerin nach § xx USTG ---> ungwöhnlich
      ????
      9. Anwältin nirgends gefunden. Weder im Internet noch im Telefonbuch.
      Uhu scheinbar schon :D

      Um nochmal auf die Forderung zurück zu kommen. Ich kann mir bei 39,00 Euro tatsächlich nicht vorstellen, dass sich einer die Mühe macht und hier einen kompletten Briefkopf fälscht, falls Du dies damit andeuten wolltest. Noch dazu zeigt wie jung und unerfahren die Anwältin scheinbar ist, denn bei einem solchen Streitwert verdient sie gerade mal das Porto und die Lohnkosten einer eventuell vorhandenen Angestellten, die hieran einige Minuten sitzen musste. ABER, kleine Anwälte und Anfänger sind oft auf solch kleine Mandate angewiesen und dies ist auch gut so :D

      Hier aber nochmal meine Frage:

      Wie genau sieht die komplette Rechnung aus ? Handelt es sich hier nur um ein Aufforderungsschreiben ? Sehr wahrscheinlich wurde dir hier eine Frist gesetzt, in dieser Du unbedingt Stellung nehmen solltest. Ansonsten wurdest Du in Verzug gesetzt und je nachdem was gefordert wurde und wie die Anwältin das am Ende durchsetzen kann kommen dann noch die Anwaltskosten für dich dazu.

      Schicke ein Einschreiben an Sie mit deiner Erklärung und der Kopie deiner Korrespondenz mit dem Käufer und dann sollte sich die Sache auflösen. Die Anwältin wird darauf hin Stellungnahme ihres Mandanten einfordern. Dann sieht er alt aus.... :D

      Inhaltlich sollte drinstehen, dass der VK erst glücklich war und bestätigte, dass der PC funktionierte, dass Du den Nachversand der WLAN Karte angeboten hast und er dies entweder ignorierte oder nicht wollte. Dass er den PC auseinandergebaut und gesäubert hat (nach seiner Ansicht) und dann nach Zusammenbau UND ERST DANN ! der PC nicht mehr funktionierte. All dies kannst Du ja mit den Mails belegen 8)

      Das sollte es gewesen sein ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich habe mich glaube ich oben etwas falsch ausgedrückt. Die Anwältin fordert die Nachlieferung von diversen Artikeln.
      1- Microsoft Office (war aber nur als vorinstalliert in meiner Auktion deklariert und nicht im Lieferumfang enthalten)
      2- Treiber CD (Habe ich ihm mitgeliefert)
      3- WLAN Karte (Das war ein Fehler meinerseits. Da ich mich mit verbauten PC Komponenten nicht besonders gut auskenne, habe ich die Artikelbeschreibung meines Modells übernommen. Leider hatte meiner keine WLAN Karte. Diese gibt es aber für 7.99€ bei Amazon. Diese war ich auch bereit zu erstatten)

      Nur jetzt soll ich zusätzlich noch 39€ für die stümperhafte Arbeit der Anwältin zahlen. Bei einem Verkaufswert von knapp 170€. Wer schaltet denn für so einen Betrag einen Anwalt ein?

      Was mich am meisten ärgert an der Sache ist die Bewertung des Käufers. Ich hätte illegale Software installiert. Er hat wohl die bekannte Fehlermeldung von Windows bekommen: "Sie sind MÖGLICHERWEISE eine Softwarefälschung zum Opfer gefallen". Diese Meldung hatte ich auch schon. Ist zwar ungewöhnlich aber kann durchaus vorkommen. Ich habe dem Käufer aber eine originale Windowsversion mitgeschickt, mit Echtheitszertifikat!!!

      Das macht sich natürlich alles andere als gut in meiner Bewertungsübersicht und ist rufschädigend. Kann ich dagegen nichts machen?

      Nochmal zu der Fehlersuche:

      1) Wie denn wenn man Sie nicht erreichen kann ;)

      2) Die Vorwahl ist 01212. Diese wurde wohl irgendwann mal ersetzt. Man sollte doch auch einen aktuellen Briefkopf von einer Anwältin erwarten können.

      3) Dachte nur, dass man als Anwältin doch auch im Telefonbuch zu finden sein muss. Aber unter der Adresse nicht gemeldet.

      4) Hatte Donnerstag angerufen. Vielleicht kommt ja heute was.

      5) Das mag sein, aber auch dann sollte man professionell eine einheitliche Fusszeile wählen und nicht willkürrlich auf 2 verschiedenen Seiten auch 2 verschiedene Bankverbindungen angeben.

      6) Naja, die aufgestellte Forderungstabelle ist doch schon sehr "zusammengestückelt". Und dann noch eine prozentuale Versandkostenpauschale zu verlangen finde ich auch sehr komisch. Was wäre denn wenn der Streitwert viel höher wäre???

      7) Bei dieser Anwältin kommen so einige Fehler vor...

      8) Ein Hinweis für Freiberufler. Sehr ungewöhnlich bei Anwälten.

      Mir wurde keine Frist zur Stellungnahme gesetzt sonder eine Frist zur Zahlung der 39€ für ihre "Arbeit" und zur Nachliefrung der o.g. Komponenten.
    • Ach, es geht gar nicht um den Defekt, sondern um fehlendes Zubehör? Dann sieht es natürlich anders aus.

      Ob du nun die Anwaltsrechnung bezahlen mußt, hängt von zwei Faktoren ab:

      1. Hat der Käufer laut Auktion Anspruch darauf?

      2. Hat er dich aufgefordert die Teile nachzuliefern und du hast es verweigert oder nicht reagiert? Dann bist du in Verzug und die Anwaltskosten sind von dir zu tragen.

      Beginnen wir mit Punkt 1:

      - 1a und 1b: Office und Treiber: Dazu heißt es in deiner Auktion: Software: Windows XP (SP3) + MS Office 2007 + Treiber (alles vorinstalliert)
      Treiber CD hast du mitgeschickt, schreibst du. Wie sieht es mit Office aus? Nicht dabei, dann Sachmangel.

      - 1c: WLAN: Wie du schreibst keines dabei, also ebenfalls Sachmangel.

      Punkt 2:

      Die WLAN-Karte hast du ihm nachträglich zugesichert, also hier haben wir kein Problem. Wie sieht es mit Office aus? Hat er dich zu einer Nachlieferung aufgefordert und wie hast du reagiert?

      Das macht sich natürlich alles andere als gut in meiner Bewertungsübersicht und ist rufschädigend. Kann ich dagegen nichts machen?


      Ich wiederhole mich da nur. Per Klage, wenn du eine falsche Tatsachenbehauptung nachweisen kannst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ja aber ich schalte doch nicht wegen einer Ebaybewertung meinen Anwalt ein.

      Zu 1a und 1b) In meiner Auktion steht doch:

      Der Rechner wurde komplett gereinigt und geprüft, so dass er voll einsatzfähig ist. Windows XP Service Pack 3 + Microsoft Office 2007 Enterprise sind ebenfalls installiert. Des weiteren habe ich auch alle Treiber installiert. Er muss also nur angeschlossen werden und ist sofort startklar. Ich versichere hier nochmal, dass der PC technisch und optisch in einem einwandfreien Zustand ist.

      Mitgeliefert wird eine Treiber CD und das passende Stromkabel.


      Ich habe im Lieferumfang nicht erwähnt das Office mitgeliefert wird sondern nur das es vorinstalliert ist. Ok ich hätte mich da noch eindeutiger ausdrücken können, aber mitliefern konnte ich es nicht, da der Key aus meiner Unilizenz ist.

      Zu 2) Ja er hat mich aufgefordert alles nachzuliefern. Aber wie gesagt, WLAN Karte gibt es günstig und er wollte 30€ von mir. Ich habe nur angeboten eine günstigere zu ersetzen.
      Office konnte ich ihm nicht nachliefern, da es nicht Teil meiner Auktion war. Kann ihm höchstens anbieten, dass er mir den PC wieder schickt und ich ihm Office wieder zu Testzwecken aufspiele, aber darauf wird er sich wohl kaum einlassen.

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    • Office konnte ich ihm nicht nachliefern, da es nicht Teil meiner Auktion war.


      Dann bin ich aber jetzt schon mindestens der zweite, der deinen Auktionstext anders verstehen würde. Unter dem Lieferumfang steht bei dir auch noch in fetter Schrift:

      Software: Windows XP (SP3) + MS Office 2007 + Treiber (alles vorinstalliert)


      Vielleicht hast du es anders gemeint, aber verstehen kann man es so, als ob du die Software mitlieferst und sie auch noch vorinstalliert ist.

      Ich würde an deiner Stelle die fehlenden Dinge so schnell wie möglich liefern und die Anwaltsgebühren bezahlen, sonst wird es wahrscheinlich noch teurer. In Zukunft dann die Auktionsbeschreibung sorgfältiger erstellen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Original von biguhu
      Office konnte ich ihm nicht nachliefern, da es nicht Teil meiner Auktion war.


      Unter dem Lieferumfang steht bei dir auch noch in fetter Schrift:

      Software: Windows XP (SP3) + MS Office 2007 + Treiber (alles vorinstalliert)



      Also ich gebe mir in der Regel immer sehr viel Mühe mit meinen Auktionen, aber hierbei muss ich dir schon widersprechen. Was du hier zitiert hast, steht nicht unter meinem Lieferumfang, sondern unter den "Technischen Daten"!!!
      Als Lieferumfang steht doch eindeutig nur Folgendes:

      Mitgeliefert wird eine Treiber CD und das passende Stromkabel.


      Gut ich hätte noch dazu schreiben können, dass Office nur zu Testzwecken installiert ist und gelöscht werden muss, wenn der Käufer keine Lizenz hat, aber das habe ich zum Zeitpunkt des Erstellens nicht bedacht. Ich bitte mir da wirklich keine Böswilligkeit zu unterstellen.
      Ich dachte wirklich mit dem Zusatz: "vorinstalliert" und dem Lieferumfang sei das ganze klar...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mucho ()

    • Ich habe dir gesagt, wie ich die Artikelbeschreibung interpretiere. Dein Käufer und seine Anwältin tun dies ganz offensichtlich ebenso. Wenn du der Ansicht bist, so könne man dies nicht lesen, dann ist doch der Weg für dich ganz eindeutig: Du verweigerst die Forderungen zu begleichen und läßt es auf eine Klage ankommen. Dann mußt du halt darauf hoffen, daß der Richter die Auktionsbeschreibung ebenfalls mit deinen Augen sieht und sie nicht anders interpretiert.

      Die Ausgangssituation ist doch letztlich ganz simpel. Viel Glück!

      Ich bitte mir da wirklich keine Böswilligkeit zu unterstellen.


      Da mache ich keineswegs, aber darauf kommt es auch rechtlich letztlich nicht an, ob du es mit Absicht getan hast oder nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo, also meiner Meinung nach ist der von eucht genannte Teil der Auktionsbeschreibung zwar nicht perfekt (nee, echt nicht), aber für den Käufer schon ersichtlich, das eine Installation bestimmter Software vorgenommen wurde. Und Installation ist nunmal nicht gleich entsprechender CD.

      Da sind die Meinungen wohl gemischt... 8)

      War/ist hier eigentlich ein Link zur Auktion? *blindbin*

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Oh :rolleyes: hab' ich nicht gesehen. Aber jetzt dampft hier Kaffee, wird gleich besser...

      Deine Auktionsbeschreibung finde ich persönlich nicht irreführend, dabei bleibe ich. Vorinstalliert heißt nicht zwingend, dass man eine entsprechende CD erhält. Außerdem ist der Lieferumfang noch einmal abgesteckt worden, da wird ja auch keine entsprechende CD genannt.

      Was mich stört ist der Titel der Auktion:
      Medion PC MT6 P4 3GHz / 1GB RAM / 200GB HDD +Office +XP


      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Einigen wir uns darauf, dass ich es hätte genauer beschreiben können. Aber wie gesagt, ich habe ja nicht an so etwas gedacht.

      Ich habe der Anwältin eine Mail zukommen lassen in der ich alles beschrieben habe und das ich lediglich bereit bin die fehlende WLAN Karte zu ersetzen.

      Ich frag mich sowieso warum Leute bei einem so geringen Streitwert ihren Anwalt einschalten müssen...
    • Original von Mucho
      Einigen wir uns darauf, dass ich es hätte genauer beschreiben können. Aber wie gesagt, ich habe ja nicht an so etwas gedacht.

      Ich habe der Anwältin eine Mail zukommen lassen in der ich alles beschrieben habe und das ich lediglich bereit bin die fehlende WLAN Karte zu ersetzen.

      Ich frag mich sowieso warum Leute bei einem so geringen Streitwert ihren Anwalt einschalten müssen...


      Wir einigen uns erstmal auf nichts! Aufwachen, Mucho! X(

      So entschieden, wie wir beim letzten mal Ihre Position unterstützt haben (und Sie zum Anwalt und zur Polizei förmlich treten mußten :rolleyes:), genauso entschieden versuchen wir Ihnen gerade deutlich zu machen, daß Sie diesmal mächtig in die "Grütze greifen" könnten.

      Es ist vollkommen irrelevant, ob Sie an etwas gedacht haben oder nicht. Ob Sie böswillig waren oder nicht. Was Sie wollten oder nicht wollten. Entscheidend ist einzig und allein die Artikelbeschreibung! Und da steht nunmal:

      Model MT6, 3,06 GHz, 200GB HDD, 1GB RAM

      + Windows XP + MS Office 2007 (vorinstalliert)

      Eine Software ohne gültige Lizenz dürfen Sie nicht verkaufen! Sie haben diese aber mit verkauft! Sie war Bestandteil der Auktion! Da Sie diese in der Artikelbeschreibnug explizit aufführen, muß das also mit gültiger Lizenz erfolgen. Also mit Key und CD!

      Sonst hätten Sie einen Satz wie diesen dazuschreiben müssen:

      "Die Software ist zu Testzwecken vorinstalliert, ohne gültige Lizenz des Käufers ist sie nach den Tests umgehend zu löschen." Oder so ähnlich, sinngemäß eben.

      Haben Sie aber nicht!

      Wir können Sie doch nicht ins offene Messer laufen lassen! Egal wie das Schreiben der Anwältin aussieht, in Sache scheint sie offenbar recht zu haben. Und das zählt am Ende.

      Also bevor Sie irgendwelchen Unfug anrichten, sollten Sie vielleicht auf Engelchen warten?

      @Oder Uhu?
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • 6) Naja, die aufgestellte Forderungstabelle ist doch schon sehr "zusammengestückelt". Und dann noch eine prozentuale Versandkostenpauschale zu verlangen finde ich auch sehr komisch. Was wäre denn wenn der Streitwert viel höher wäre???


      Die Versandkostenpauschale beträgt 20% jedoch darf diese 20,00 Euro nicht überschreiten, das ist das Maximum in einer Instanz :D Ist also richtig so....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Nun mal zur die umlizensierten Office Version ohne CD-ROM. Leider muss ich hier meinen Vorrednern zustimmen. Denn selbst wenn es nicht so gemeint war oder anders oder vergessen wurde etwas dazu zu schreiben kann ich als Käufer davon ausgehen, dass wenn ich das Programm mitkaufe, was der Käufer in diesem Falle eindeutig und und unwiderruflich getan hat, dass ich es als Käufer auch nutzen kann.

      Wenn die Lizens fehlt, dann kann und darf ich dies nicht ! Also ist hier ein erheblicher Mangel an der Sache festzustellen.

      Nun weiß ich tatsächlich nicht, wie die Anwältin auf einen solchen Betrag kommt. Wenn damit alle wechselseitigen Forderungen aufgehoben werden, dann würde ich schleunigst zahlen und leise sein :rolleyes: Ggf. kann noch verhandelt werden, ob bei Zahlung der doch sehr geringen 39,00 Euro der Antrag auf Rücknahme der Bewertung seitens des Verkäufers gestellt werden kann.....(das wäre hier beinahe frech, aber versuchen könnte man dies).

      Meiner Meinung nach ist die Forderung in diesem Falle noch sehr gering, da die lizensierte Software die hier beschrieben wurde meines Erachtens nach erheblich teurer wäre, oder ?

      Möglich wäre auch, eine Rückabwicklung in beiderseitigem Einverständnis vorzuschlagen, aber dann könnten die Kosten für RA an dir hängen bleiben.

      Nochmal die Frage zu der Rechnung. Bitte poste mal den Inhalt des Schreibens und die Posten der Rechnung. Dann kann man beurteilen, ob Du tatsächlich noch mit 39,00 Euro davon kommen würdest.

      Bis dann....Sarah
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich mache hier mal ein Gedankenspiel, das bitte aber lediglich als Denkansatz und nicht als Vorwurf gedacht ist.

      Ich finde es merkwürdig, daß der Käufer, nachdem er den Rechner zerlegt hat und er dann nicht funktioniert, dies dem Verkäufer ernsthaft zum Vorwurf macht und daraus auch noch Forderungen stellt, die dann aber im Anwaltsschreiben wiederum kein Thema sind.

      Auch finde ich es merkwürdig, daß man einen Anwalt beauftragt, der doch einige hundert Kilometer vom eignen Wohnort entfernt seine Kanzlei besitzt. Das wird es sicher gelegentlich geben, die Regel ist es aber sicher nicht. Angesichts des etwas schlampig aufgesetzten Schriftstücks wäre hier vielleicht doch noch zu klären, ob das Schreiben tatsächlich von einem Anwalt stammt. Eine beliebigen Anwalt kann man sich im Internet immer suchen und einen Briefkopf fälschen ist dann nur eine Frage von Word etc.

      Mucho, kannst du mal bitte schauen, wo der Brief abgestempelt ist.

      Ich denke, ich verrate nicht zuviel, wenn der Käufer aus Springe in Niedersachen und die Anwältin aus Meerbusch am Rhein stammt. Kannst du bitte auch nochmal hier Springe als Käuferanschrift bestätigen, nicht, daß ich da auf dem Holzweg bin.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.