Hallo zusammen,
nach dem ich mein letztes Problem erfolgreich lösen konnte, muss ich jetzt ein weiteres Problem melden.
Also ich habe vor einigen Wochen einen PC bei ebay verkauft. Der Käufer war anfangs auch sehr zufrieden, außer mit der Reinigung des PC´s. Deshalb hat er mir gesagt, dass er alle Komponenten ausgebaut, gereinigt und wieder eingesetzt hat. Danach funktionierte des PC wohl nicht mehr.
Er wollte sein Geld zurück. Ich habe mich natürlich nicht drauf eingelassen, da ich einen absolut einwandfreien PC geliefert habe und keinen defekten zurück nehmen kann.
Ok, dann ging es immer hin und her. Letzten Endes hat er mir mit Anwalt gedroht, aber daraus wurde dann nichts. Er sagte mir, sein Anwalt wollte sich nicht dran machen da der Streitwert zu niedrig ist.
Letzten Endes hat er mich negativ bewertet mit dem Text: Ware unvollständig. illegale Software absolut negativ.
Eine Frechheit. Ware unvollständig??? Eine W-Lan Karte hat gefehlt- Mein Fehler, war ich bereit ihm zu ersetzen!!!
Illegale Software??? Ich habe ihm eine original Windows Version mit Echtheitszertifikat geschickt! Ist das nicht Rufmord? Kann ich die Bewertung löschen lassen?
Naja, dann kam letzte Woche ein dubioses Anwaltsschreiben bei mir an mit der Forderung von 39€.
Ich habe mir den Brief mal genauer angesehen und auf Fehler untersucht.
1. emailAdresse falsch geschrieben im Briefkopf.
2. Die Vorwahl der Faxnummer gibt es nicht! Faxe kommen zurück
3. Falsche Adresse der Anwältin
4. Auf der angegebenen Handynummer geht keiner dran und kein Rückruf
5. Es sind 2 verschiedene Bankdaten im Brieffuss angegeben.
6. Komisches Schriftbild
7. Rechnung hat keine Nummer vergeben
8. Anwältin ist Unternehmerin nach § xx USTG ---> ungwöhnlich
9. Anwältin nirgends gefunden. Weder im Internet noch im Telefonbuch.
Was sagt ihr dazu? Wollte den Brief mal meinem Anwalt zeigen.
Sollte ich den Käufer anzeigen?
nach dem ich mein letztes Problem erfolgreich lösen konnte, muss ich jetzt ein weiteres Problem melden.
Also ich habe vor einigen Wochen einen PC bei ebay verkauft. Der Käufer war anfangs auch sehr zufrieden, außer mit der Reinigung des PC´s. Deshalb hat er mir gesagt, dass er alle Komponenten ausgebaut, gereinigt und wieder eingesetzt hat. Danach funktionierte des PC wohl nicht mehr.
Er wollte sein Geld zurück. Ich habe mich natürlich nicht drauf eingelassen, da ich einen absolut einwandfreien PC geliefert habe und keinen defekten zurück nehmen kann.
Ok, dann ging es immer hin und her. Letzten Endes hat er mir mit Anwalt gedroht, aber daraus wurde dann nichts. Er sagte mir, sein Anwalt wollte sich nicht dran machen da der Streitwert zu niedrig ist.
Letzten Endes hat er mich negativ bewertet mit dem Text: Ware unvollständig. illegale Software absolut negativ.
Eine Frechheit. Ware unvollständig??? Eine W-Lan Karte hat gefehlt- Mein Fehler, war ich bereit ihm zu ersetzen!!!
Illegale Software??? Ich habe ihm eine original Windows Version mit Echtheitszertifikat geschickt! Ist das nicht Rufmord? Kann ich die Bewertung löschen lassen?
Naja, dann kam letzte Woche ein dubioses Anwaltsschreiben bei mir an mit der Forderung von 39€.
Ich habe mir den Brief mal genauer angesehen und auf Fehler untersucht.
1. emailAdresse falsch geschrieben im Briefkopf.
2. Die Vorwahl der Faxnummer gibt es nicht! Faxe kommen zurück
3. Falsche Adresse der Anwältin
4. Auf der angegebenen Handynummer geht keiner dran und kein Rückruf
5. Es sind 2 verschiedene Bankdaten im Brieffuss angegeben.
6. Komisches Schriftbild
7. Rechnung hat keine Nummer vergeben
8. Anwältin ist Unternehmerin nach § xx USTG ---> ungwöhnlich
9. Anwältin nirgends gefunden. Weder im Internet noch im Telefonbuch.
Was sagt ihr dazu? Wollte den Brief mal meinem Anwalt zeigen.
Sollte ich den Käufer anzeigen?
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