Vermittler und Rückgaberecht!

    • Vermittler und Rückgaberecht!

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…EWAX:IT&item=150340933333

      Ich bin durch Zufall auf o.g. Versteigerung gelangt. Dabei ist mir die Aussage des Verkäufers bezüglich der verweigerten Rückgabe aufgefallen.
      Hier mein Frage: Ist dieser Ausschluss eigentlich möglich?
      Der gewerbliche Verkäufer tritt hier als "Vermittler" auf und schließt deshalb das Rückgaberecht aus. Das ist doch eigentlich ein Verstoß gegen die Ebay-Regeln.
      Oder, wie seht ihr das?
      Die Würde des Menschen ist unantastbar!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TOM Duli ()

    • Nein, das geht so eindeutig nicht. Der gewerbliche Verkäufer tritt als Verkaufsagent auf. Dieser wird zum Vertragspartner des Käufers und nicht der Eigentümer des Bootes.

      Der Ausschluß der Gewährleistung, wie ich ihn beim Überfliegen gelesen habe, geht so also auch nicht.

      Im übrigen sollte man hier die richtigen Termini wählen, wenn man in die rechtliche Materie einsteigt. Wir reden hier eigentlich über das Widerrufsrecht. Das Rückgaberecht ist etwas anderes und muß auch nicht angeboten werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.