Versandbedingungen Amazon Marketplace

    • Versandbedingungen Amazon Marketplace

      Hallo,

      zwei Fragen:

      1. muss ich bei Amazon verkaufte Artikel versichert verschicken? Es gibt dort ja nur eine Versandpauschale.

      2. Was passiert wenn ein Käufer behauptet, ein Artikel sei beschädigt oder (bei unversichertem Versand) nicht angekommen

      Danke
    • 1. muss ich bei Amazon verkaufte Artikel versichert verschicken?


      Meines Wissens nein.

      2. Was passiert wenn ein Käufer behauptet, ein Artikel sei beschädigt oder (bei unversichertem Versand) nicht angekommen


      Bei einem Privatverkauf liegt das Versandrisiko immer beim Käufer. allerdings solltest du im Zweifelsfall nachweisen können, deinen Vertragsbestandteil erfüllt zu haben. Das ist natürlich bei unversichertem Versand und einer verlorenen Sendung recht schwer.

      Als Grundsatz würde ich mir folgendes vorschlagen: Waren über einem bestimmten Werte (vielleicht 50€) immer versichert versenden, auch wenn es billiger geht. Bei Hermes kostet der versicherte Versand im übrigen 4€. Da sollte doch der 1€ zur Versandpauschale zu verkraften sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Es wird Niemand gezwungen versichert zu versenden, aber das Risiko liegt meist beim Verkäufer.
      Halte es so wie Big Uhu es geschrieben hat.

      Die Versandkostenzuschüsse von amazon sind nicht üppig, aber es wird beim einstellen ja bereits angezeigt,
      was an Auszahlung übrig bleibt. Da kann man für sich entscheiden ob der angegebene Preis ausreichend ist :D
      #
      Amazon ist teuer, hält uns aber die Billigheimer von den Hacken - und das ist gut so 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • ob ich mir das wirklich "aussuchen kann" wage ich zu bezweifeln. und so richtig sicher scheint ihr euch ja auch nicht zu sein.

      bislang habe ich zwei artikel verkauft, der betrag wurde von amazon jeweils erst nach ca. 2 wochen überwiesen. nun frage ich mich, ob das geld einbehalten wird, wenn eine beschwerde vorliegt.

      "Amazon ist teuer, hält uns aber die Billigheimer von den Hacken - und das ist gut so "....was du damit meinst, verstehe ich wirklich nicht
    • Eigentlich bin ich mir schon sicher, was meine Angaben angeht. Du kannst es ja selber nachlesen: Link Amazon
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von Werner.Weiswurscht
      bislang habe ich zwei artikel verkauft, der betrag wurde von amazon jeweils erst nach ca. 2 wochen überwiesen. nun frage ich mich, ob das geld einbehalten wird, wenn eine beschwerde vorliegt.

      Sehr genau hast du bei amazon aber nicht nachgelesen oder?
      Hier amazon.de/gp/help/customer/dis…tml?ie=UTF8&nodeId=886356
      steht es eindeutig, wann ausgerzahlt wird und was es mit den 14 Tagen auf sich hat.
      Bei dir trifft warscheinlich dieses zu: Wartefrist bis zur ersten Auszahlung: 14 Tage

      Weiter unten steht dann auch:
      Sie können täglich manuell eine Auszahlung anfordern. Allerdings ist dies innerhalb von 24 Stunden nur einmal möglich.

      [RATSCHLAG MODUS ON]
      Lesen soll gelegentlich bilden :D
      [RATSCHLAG MODUS OFF]
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer