das ist doch toll..aber warum schreist Du so....?
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
Original von "Dracula"
Es wird in diesem und in anderen Foren viel spekuliert, „gemutmaßt“, polemisiert und was es sonst noch alles an Äußerungen gibt, die emotional verständlich sind, in der Sache aber nicht weiterhelfen. Ich hätte mir gewünscht, dass ein gestandener Jurist in Erscheinung getreten wäre, der uns armselige Geschädigte gesagt hätte, was geht und was man nicht tun sollte.
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Ich bin ein ausgewiesener Nichtjurist und mache mir als solcher meine Gedanken darüber, wie ein Jurist vorgegangen wäre.
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Zu a) sind wir schnell am Ende, weil i.d.R. keine Vertrag zustande gekommen ist. In § 3 der AGB ist nämlich gesagt:
(2) Der Kaufvertrag mit MTE-Elektro kommt noch nicht durch die Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden der Auftrags- bzw. Verfügbarkeitsbestätigung von MTE-Elektro zustande. Der vorgenannten Bestätigung gleich steht die Lieferung oder Teillieferung der bestellten Ware.
Da also kein Vertrag, auch keine Ansprüche aus Vertrag.
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Zu b) könnte Erfolg versprechender sein. Unerlaubte Handlungen begründen gem. § 823 ff. BGB einen Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung ist jedoch Vorsatz. Da die Bevollmächtigte behauptet, Frau Thun hätte von allem nichts gewusst, kann dies – in der Annahme, dass die Behauptung zutreffend ist – kein Vorsatz gewesen sein. Diese Anspruchsgrundlage würde damit entfallen.
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Zu c). Aus meiner Sicht besteht keine Zweifel, dass gem. § 812 ff. eine ungerechtfertigte Bereicherung, also Vermögenserwerb ohne rechtfertigenden Grund, vorliegt. Insoweit besteht ein Rückforderungsanspruch.
Aber auch hier gilt: Wenn die Behauptung von Frau Thun, sie hätte von allem nichts gewusst und ihre Hintermänner/-frauen seien im Besitz des Geldes, zutrifft, ist sie auch nicht bereichert (§818 BGB). Damit würden alle Forderungen an ihr abprallen.
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Allein hieraus wird nach meiner Auffassung die Verteidigungsstrategie der RA’in deutlich.
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Es wird in diesem und in anderen Foren viel spekuliert, „gemutmaßt“, polemisiert und was es sonst noch alles an Äußerungen gibt
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Fazit: Wenn dem so sein sollte und das Strafverfahren nicht zu anderen Ergebnissen kommt, gehen wir alle leer aus.
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Da bleibt mir nur noch, Jogobo ein aufmunterndes "Avanti Dilletanti" zuzurufen.Original von Dracula
Es wird in diesem und in anderen Foren viel spekuliert, „gemutmaßt“, polemisiert und was es sonst noch alles an Äußerungen gibt
Frau Draak antwortet auf eMails ebenso wenig wie ihre Mandantin