yellow-electronic.de und technik-schotte.de - MTE-Elektro - wieder Geschädigte?

    • RE: Wichtig FÜr Alle !!!!

      nun...wenn dein Geld da ist, dann freut uns das auch, allerdings kann man diesen Umstand noch nicht pauschalisieren und vor allem tut es den Vorwürfen hier keinen Abbruch.....denn hier scheint das Konto gesperrt und demnach kam das Geld Gott sei Dank zurück....leider hat das aber noch nichts mit den Machenschaften selber zu tun :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Übersicht, wer hat sein Geld bekommen, wer noch nicht...

      Original von "Dracula"
      Es wird in diesem und in anderen Foren viel spekuliert, „gemutmaßt“, polemisiert und was es sonst noch alles an Äußerungen gibt, die emotional verständlich sind, in der Sache aber nicht weiterhelfen. Ich hätte mir gewünscht, dass ein gestandener Jurist in Erscheinung getreten wäre, der uns armselige Geschädigte gesagt hätte, was geht und was man nicht tun sollte.


      Ein gestandener Jurist würde sich nie mit einer konkreten Rechtsberatung in einem öffentlichen Forum zu Wort melden. Die Vorgehensweise, wie sie hier allgemein angeraten wurde und wird, ist schon in Ordnung. Detaillierter geht's nur persönlich bei einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens.


      Original von "Dracula"
      Ich bin ein ausgewiesener Nichtjurist und mache mir als solcher meine Gedanken darüber, wie ein Jurist vorgegangen wäre.

      Sehr dünnes Eis... :rolleyes:


      Original von "Dracula"
      Zu a) sind wir schnell am Ende, weil i.d.R. keine Vertrag zustande gekommen ist. In § 3 der AGB ist nämlich gesagt:

      (2) Der Kaufvertrag mit MTE-Elektro kommt noch nicht durch die Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden der Auftrags- bzw. Verfügbarkeitsbestätigung von MTE-Elektro zustande. Der vorgenannten Bestätigung gleich steht die Lieferung oder Teillieferung der bestellten Ware.

      Da also kein Vertrag, auch keine Ansprüche aus Vertrag.

      Alle, die hier ihre Auftrags- und/oder Bestellnummer bekannt gegeben haben, haben offensichtlich eine Auftragsbestätigung bekommen. Also ist a) durchaus gegeben.


      Original von "Dracula"
      Zu b) könnte Erfolg versprechender sein. Unerlaubte Handlungen begründen gem. § 823 ff. BGB einen Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung ist jedoch Vorsatz. Da die Bevollmächtigte behauptet, Frau Thun hätte von allem nichts gewusst, kann dies – in der Annahme, dass die Behauptung zutreffend ist – kein Vorsatz gewesen sein. Diese Anspruchsgrundlage würde damit entfallen.

      Wenn mein Anwalt gleich zu Beginn ohne Verfahren ein vorsätzliches Handeln eingestehen würde, dann hätte ich 1. ganz schnell einen neuen Anwalt und 2. mein bisheriger Anwalt eine Klage am Hals. Ob Vorsatz oder nicht, das hat ein Richter zu klären.


      Original von "Dracula"
      Zu c). Aus meiner Sicht besteht keine Zweifel, dass gem. § 812 ff. eine ungerechtfertigte Bereicherung, also Vermögenserwerb ohne rechtfertigenden Grund, vorliegt. Insoweit besteht ein Rückforderungsanspruch.
      Aber auch hier gilt: Wenn die Behauptung von Frau Thun, sie hätte von allem nichts gewusst und ihre Hintermänner/-frauen seien im Besitz des Geldes, zutrifft, ist sie auch nicht bereichert (§818 BGB). Damit würden alle Forderungen an ihr abprallen.

      HIer irrt der Laie erneut. Wer ist Kontoinhaber? Richtig, Frau Thun. In dem Moment, wo das Geld auf ihr Konto eingegangen ist, war sie ungerechtfertigt bereichert. Wenn sie das Geld anschließend verspielt und versoffen hätte, wäre es nach Deiner Rechtsauffassung (die glücklicherweise vollständig falsch ist) auch zu keiner ungerechtfertigten Bereicherung gekommen, weil sie ja nur behaupten müsste, dass sie nicht gewusst hat, dass das Geld auf ihrem Konto gar nicht ihr gehörte.
      Also noch mal, im Moment der Gutschrift fand die Bereicherung des Kontoinhabers statt. Da diese ungerechtfertigt erfolgte, durfte Frau Thun nicht über das eingegangene Geld verfügen, insbesondere nicht jemand Drittem die Abbuchung der eingegangenen Beträge gestatten. Frau Thun hat, Pech für sie, die Arschkarte!


      Original von "Dracula"
      Allein hieraus wird nach meiner Auffassung die Verteidigungsstrategie der RA’in deutlich.

      Das gehört eindeutig zu
      Original von "Dracula"
      Es wird in diesem und in anderen Foren viel spekuliert, „gemutmaßt“, polemisiert und was es sonst noch alles an Äußerungen gibt



      Original von "Dracula"
      Fazit: Wenn dem so sein sollte und das Strafverfahren nicht zu anderen Ergebnissen kommt, gehen wir alle leer aus.

      Wenn wir alle leer ausgehen, dann allein deswegen, weil Frau Thun Hartz IV Empfängerin ist und bei ihr nichts zu holen ist. Ansonsten wird Frau Thun für ihre Dummheit (wenn ihre Geschichte der Wahrheit entspricht) lange Zeit bezahlen müssen. Aber auch das kann nur gerichtlich geklärt werden. Eine außergerichtliche Einigung scheint bisher von Frau Draack noch nicht angestrebt (wahrscheinlich wegen fehlender Mittel bei Frau Thun). Frau Draacks einzige Aufgabe wird in Schadensbegrenzung für ihre Mandantin bestehen (das würde ich auch von meinem Anwalt erwarten).
    • Onlinanzeige

      Hallo,

      als Antwort auf meine Onlinestrafanzeige habe ich vom zuständigen Berliner Polizeidirektorium? einen Frageboden per Mail erhalten, mit der Bitte diesen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.

      Vorweg, Anfragen direkt beim Bürgerbüro der Polizei in Berlin bestätigten, dass der Vorgang ok und nicht schon wieder ein Betrug ist ;)

      Ich habe dann ein Kreuzchen gesetzt bei:
      "Ich stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen."

      Soviel zu dem o.g. Hinweis, man möge doch nun auf Anzeigen verzichten und dies alles im direkten Kontakt klären.

      Liebe Grüße,
      H:.A
    • Noch einer dazu...

      Ich gehöre auch zu den Deppen X(,die beim yellow-electronic.de bestellt haben.Das erste mal in all den positiven Onlineshopping Jahren,bin ich reingefallen...demnächst wird nur per Paypal bezahlt !!!
      Jetzt ein paar Fakten:
      1) 22.05.09 beim yellow-electronic.de bestellt (mit eine Bestellbestätigung)
      2) 23.05.09 Geld überwiesen(204.95€,bis jetzt keine Ware u.auch kein Geld)
      3) 05.06.09 Anzeige bei der Polizei erstattet.
      4) 15.06.09 Email an info@draack-herold.de(mit Lesebestätigung) geschickt.
      5) 19.06.09 bis jetzt nichts passiert.... :wallbash
      Was ich von Euch wissen möchte,ob jemand überhaupt eine Antwort von der Mandy Thun Anwältin Stephanie Draack schon irgend eine Nachricht bekommen hat???,nach meinem E-mail ist nicht mal Lesebestätigung gekommen...
      Grüße an alle beschädigte und die,die helfen wollen
      Marco
    • Entäuscht...

      Hi,ich hab ein wenig mehr Resonanz erwartet auf meine Frage,oder haben alle miteinander Ihr Geld wieder zurück?
      Ich wiederhole sie trotzdem:hat jemand von Euch irgendein Kontakt mit der Anwältin Stephanie Draack : per E-mail,Brief ,telefonisch oder sogar persönlich.????
      Gruß Marco
    • Original von Dracula
      Da bleibt mir nur noch, Jogobo ein aufmunterndes "Avanti Dilletanti" zuzurufen.
      Original von Dracula
      Es wird in diesem und in anderen Foren viel spekuliert, „gemutmaßt“, polemisiert und was es sonst noch alles an Äußerungen gibt

      Wenn Du irgendetwas konstruktives beizutragen hast, dann immer her damit. Ansonsten spar Dir Deine Spekulationen, Mutmaßungen und Polemik. Das ist weder hilfreich noch in irgendeiner Form interessant für den Rest der Welt.
    • Auf Rückfrage hat mir die Anwältin Frau Draack mitgeteilt, dass sie zum Empfang von Mahnbescheiden bevollmächtigt ist. Also einfach an den Rechtsbeistand adressieren. Solange Frau Draack das Mandat noch nicht niedergelegt hat, sollte sie wissen, wo ihre Mandantin zu erreichen ist.
    • Draak = Mandy Thun?

      Hallo,

      Frau Draak antwortet auf eMails ebenso wenig wie ihre Mandantin. X(

      Eine generelle Antwort oder gar einen Brief, dass sie zur Annahme von Mahnbescheiden berechtigt ist habe ich bis heute nicht erhalten. Bis dahin kann das Amtsgericht keinen Bescheid zustellen.

      Da dies die Wut der Geschädigten erhöht, kann dies kaum im Interesse der Mandantin sein.

      Liebe Grüße,
      Hiram Abif
    • RE: Draak = Mandy Thun?

      Frau Draak antwortet auf eMails ebenso wenig wie ihre Mandantin


      Wieso schreibst Du da überhaupt Mails hin ? Hat doch keinen Sinn. Einen Beweiswert haben diese auch nicht, es sei denn es wird eine Signatur benutzt, was vermutlich nicht der Fall ist.

      Wenn Schreiben an einen Anwalt, dann per Einschreiben / Rückschein ! Wenn du noch auf Nummer Sicher gehen willst, dann parallel noch das Schreiben per Fax hinschicken.

      Forderungen kann du bei der Anwältin anmelden soviel du willst. Auch diese haben keinerlei Rechtsbedeutung, es sein denn die Anwältin wäre als Insolvenzverwalter bestellt ( was ja nicht der Fall ist ).

      Was du brauchst, ist ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsurteil ( Titel ), ein vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle oder ein notarielles Schuldanerkenntnis. Alles andere hat jur. keinen Sinn. Wobei einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle du mangels Insolvenzverfahren ( zumindest nicht im Moment ) nicht erhalten wirst.

      Da es im Mahnverfahren keine öffentliche Zustellung gibt, d.h, der Mahnbescheid nicht öffentlich zugestellt werden kann, bleiben dir im Prinzip nur 2 Alternativen:

      1. Versuchen den Mahnbescheid auf Verdacht bei der Anwältin zustellen zu lassen

      oder

      2. Klage bei Gericht einreichen. Ist der Aufenthaltsort der Beklagten unbekannt, kann die Klageschrift öffentlich zugestellt werden, d.h. am Schwarzen Brett beim Amtsgericht wird öffentlich bekannt gegeben, dass Klage eingereicht wurde. Nimmt die Gegenpartei dann im Verfahren keine Stellung oder erscheint nicht, kannst du ein VU ( Versäuminsurteil ) beantragen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"