Eben. Das höchst komplizierte Adhäsionsverfahren gibt es nur für Geschädigte . Die Gutscheinkäufer sind aber in rechtlicher Hinsicht nicht geschädigt, jedenfalls nicht durch den Vermittler. Sie haben für ihr Geld den Gutschein und den Anspruch gegen das Hotel bekommen.
Durch nicht weiter geleitete Zahlungen geschädigt sein könnten allenfalls die Hotels, in deren Auftrag der Vermittler das Geld in Empfang genommen hat. Außerdem würden die ohnehin überlasteten Gerichte und Staatsanwälte nicht gerade begeistert sein, wenn sie sich wegen für 30 € erworbener Gutscheine auch noch mit Adhäsionsanträgen herumschlagen müssen.
Durch nicht weiter geleitete Zahlungen geschädigt sein könnten allenfalls die Hotels, in deren Auftrag der Vermittler das Geld in Empfang genommen hat. Außerdem würden die ohnehin überlasteten Gerichte und Staatsanwälte nicht gerade begeistert sein, wenn sie sich wegen für 30 € erworbener Gutscheine auch noch mit Adhäsionsanträgen herumschlagen müssen.