Ebay Hotelgutscheine wertlos ?

    • Eben. Das höchst komplizierte Adhäsionsverfahren gibt es nur für Geschädigte . Die Gutscheinkäufer sind aber in rechtlicher Hinsicht nicht geschädigt, jedenfalls nicht durch den Vermittler. Sie haben für ihr Geld den Gutschein und den Anspruch gegen das Hotel bekommen.

      Durch nicht weiter geleitete Zahlungen geschädigt sein könnten allenfalls die Hotels, in deren Auftrag der Vermittler das Geld in Empfang genommen hat. Außerdem würden die ohnehin überlasteten Gerichte und Staatsanwälte nicht gerade begeistert sein, wenn sie sich wegen für 30 € erworbener Gutscheine auch noch mit Adhäsionsanträgen herumschlagen müssen.
    • Und wie soll der arme Gutscheinkäufer "Zahlungsprobleme" oder gar "Bereicherungsabsicht" des Vermittlers vor Gericht beweisen? Selbst wenn ihm das gelänge (was ich kaum glaube), müsste er immer noch seinen Schaden darlegen. Das kann er nicht.

      Der Käufer bietet und zahlt, um einen Gutschein zu erhalten. Er bekommt auch einen Gutschein und der ist - da sind wir uns wohl einig - auch wirksam. Wo also soll der Schaden sein?

      Der Insolvenzverwalter der Suite No. 3 hat gar nichts anerkannt. Es handelt sich nur um allgemeine Hinweise zum Anmeldeverfahren.

      Ich möchte auch davor warnen, dem Ratschlag von bubu.m zu folgen und nur Strafanzeige zu erstatten oder mit negativen Äußerungen in Internetforen zu drohen, um Druck auszuüben. In Anbetracht des nicht mit dem Vermittler, sondern mit dem Hotel bestehenden Vertragsverhältnis, könnte das nämlich als "Drohung mit einem empfindlichen Übel, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorsteil zu verschaffen", also als Erpressung ausgelegt werden.
    • @maddini

      Ihr letztes Posting verstärkt ein wenig meine Vermutung, daß sie der Vocatis-Anwalt U.Sch. aus Oldenburg sind. Dann wäre es nachvollziebar, warum sie zusätzlichen Ärger von dem Vocatis-Geschäftsführer fern halten wollen.

      "Ich möchte auch davor warnen, dem Ratschlag von bubu.m zu folgen und nur Strafanzeige zu erstatten (...) "


      Wenn sich Gutscheinkäufer von Vocatis getäuscht und geschädigt fühlen, ist eine Anzeige ein absolut legitimes Mittel. eBay hat ja nicht grundlos die Vocatis-Auktionen gelöscht und die meisten Accounts gesperrt.

      Übrigens, habe ich an keiner Stelle geschrieben, daß mit einer Anzeige gedroht werden sollte. Ich habe geschrieben, daß eine (erstattete) Anzeige Handlungsdruck ausüben kann. Problematisch wäre für Anzeigenerstatter nur, wenn dabei gegenüber der Behörde bewußt falsche Angeben gemacht würden. Davon gehe ich nicht aus.

      Ich habe auch nicht geschrieben, daß man auf den Vermittler mit - Zitat

      "negativen Äußerungen in Internetforen


      drohen soll.

      Meine Äußerung bezog sich ausdrücklich auf die Hotels und nicht den Vermittler.. Zitat von mir:

      "Wenn Hotels belegbar auf Verzögerung setzen, würde ich als Kunde ein solches Verhalten in passenden Internet-/Hotelforen öffentlich machen."


      Genau für so etwas gibt es ja Verbraucherforen. Kritische Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wenn dabei die Gesetze beachtet werden. Wenn ein Hotel den entsprechenden Anlaß zur Kritik setzt, ist auch die Ankündigung solcher Beiträge in meinen Augen nicht als "Erpressung" oder "Nötigung" einzustufen.

      Ich habe auch deutlich gemacht, daß nach meinen Auffassung die Hotels eher Opfer als Täter sind. Sie tragen aber eine Mitschuld für die Probleme und sollten an einer Lösung im Sinne der Gutscheinkäufer interessiert sein.
    • Ich weiß nicht, weshalb ebay die Auktionen des von bubu.m genannten Unternehmens gelöscht hat. Bubu.m weiß es offensichtlich auch nicht. Meine Äußerungen bezogen sich entgegen der Vermutung von bubu.m auch nicht auf dieses Unternehmen, sondern auf Vermittler und Hotels allgemein.

      Wenn man sich zwar getäuscht und geschädigt "fühlt", aber schon mit ein wenig Nachdenken (oder einer einfachen Auskunft des Anwalts oder der Verbraucherzentrale) darauf kommen kann, dass man nicht geschädigt ist, dann ist eine Strafanzeige keineswegs ein legitimes Mittel, sondern Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden.

      Natürlich gilt die Meinungsfreiheit. Aber wenn negative Äußerungen in Internetforen, sei es gegen den Vermittler oder den Hotelbetrieb, nur eingesetzt werden, um Druck auszuüben, ist das in meinen Augen eine moderne Form der Lynchjustiz und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
    • Ich greife mal einen Fachartikel der Website "insolvenz-ratgeber.de" zur Insolvenz des Gutscheinhändlers Suite No.3 GmbH auf. Die Verkaufsbedingungen waren ganz ähnlich wie bei Vocatis. Vor einigen Jahren - so meine Informationen - hat der Vocatis-Geschäftsführer L. übrigens noch bei Suite No.3 gearbeitet.

      Zwei interessante Aussagen aus dem Artikel. Die erste bezieht sich auf Strafanzeigen gegen die Vermittlerfirma:

      "Soll ich Strafanzeige stellen?

      Sie werden durch die Arbeit der Polizei sicher nicht mehr Geld erhalten. Aber es könnten möglicherweise bestehende strafrechtliche Tatbestände aufgedeckt werden. Diese zögen ggfs. Konsequenzen für den Täter nach sich."


      Des weiteren wird in dem Artikel ausgeführt, daß die eBay-Gutscheinkäufer keinen Anspruch gegen die Hotels hätten. Diese Auffassung teile ich zwar nicht, sie belegt aber, daß es durchaus auch gegensätzliche Auffassungen zu Haftung gibt:

      Warum müssen die Hotels nicht für die Gutscheine einstehen?

      Sie kauften Ihren Gutschein von Suite No.3. Entgegen der von Suite No.3 formulierten ebay Artikelbeschreibung: "Wir arbeiten als Vermittler im Auftrag des Hotels. Der Vertrag kommt zwischen dem Höchstbietenden/Käufer und dem Hotel zustande. Die gesamte Abwicklung der Auktion einschließlich des Zahlungsverkehrs und dem Versand der Gutscheine erfolgt durch uns."

      wurden die Gutscheine von Suite no.3 ausgestellt. Daher ist das Hotel rechtlich nicht verpflichtet die Gutscheine einzulösen.



      Quelle: insolvenz-ratgeber.de/fileadmi…rensdossier_Suite_No3.pdf

      Die Website und ihre Macher: insolvenz-ratgeber.de/wir-ueber-uns/
    • Dieser "Fachartikel" betrifft einen ganz anderen Fall. Dort geht es um Auktionen, die "im Auftrag" der Hotels durchgeführt wurden, obwohl es einen solchen Auftrag nicht gab. Das hat mit der hier bisher diskutierten Konstellation, in der es einen Vermittlungsvertrag gab, überhaupt nichts zu tun.

      Übrigens hat die Kanzlei, der auch der Insolvenzverwalter angehört, noch vor wenigen Jahren die Suite No. 3 GmbH zumindest in einigen Fällen anwaltlich vertreten.
    • @maddini

      Könntest du bitte den werter Leser aufklären, wie du mit der Angelegenheit zusammenhängst. Ein Unbeteiligter wird sich kaum in einem Forum anmelden um in einem Thema so entschieden Stellung zu beziehen.

      Im übrigen ist hier dem Käufer selbstverständlich ein Schaden entstanden. Er hat Gutscheine erstanden, die ihm nicht eingelöst werden. In einem solchen Fall ist eine Anzeige ein probates Mittel, um die Ermittlungsbehörden ermitteln zu lassen, wer welchen Anteil und welche Schuld an dieser Situation besitzt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von maddini
      Bubu.m hat angefangen. Der muss sich zuerst vorstellen.


      Ich habe dich gefragt und nicht bubu.m. Welche Motivation bubu.m antreibt, weiß ich und viele unserer Leser sicher auch. Er ist ja nun nicht gerade neu im "Geschäft". Ich würde aber gerne erfahren, was dich dazu bewegt, für einen Verkäufer einzuspringen, bei dem fünf von sechs ebay-Accounts gesperrt sind und über den Käufer immer wieder im Zusammenhang mit nicht einlösbaren Gutscheinen berichten. Wir reden ja hier nicht von einem Einzelfall.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • 8o Der hat angefangen! :rolleyes: So fängt das Wettrüsten immer an: [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_209.gif]

      Bubu braucht sich nicht vorzustellen, der ist Institution Augenzwinkern ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Zitat "maddini":

      Dieser "Fachartikel" betrifft einen ganz anderen Fall. Dort geht es um Auktionen, die "im Auftrag" der Hotels durchgeführt wurden, obwohl es einen solchen Auftrag nicht gab. Das hat mit der hier bisher diskutierten Konstellation, in der es einen Vermittlungsvertrag gab, überhaupt nichts zu tun.


      Soll den Lesern Sand in die Augen gestreut werden?

      Die Suite No.3 GmbH hatte ganz ähnlich wie Vocatis Vermittlungsverträge mit Hotels geschlossen. Die Anzahl und Ausgestaltung der einzustellenden Angebote wurde genau mit den Hotels als Auftraggeber abgestimmt. Letztlich haben es ja auch hartnäckige Käufer geschafft, nach der Insolvenz die Einlösung ihrer Gutscheine durchzusetzen. Anderen Käufern war das Prozeßrisiko zu hoch.

      Hier eine Firmeninformation zur Arbeitsweise von Suite No.3:

      Quelle: extranet.baytm.de/de/c524f85b-…bd-87f2-7027706fa90a.html

      "(...) Dürfen wir uns kurz vorstellen? Die Suite No. 3 GmbH ist seit drei Jahren als Reise-Vermarkter auf eBay aktiv. Über 150 Hotels vertrauen uns bereits, genau wie die Bayern Tourismus Marketing GmbH, deren exklusiver Vertragspartner wir seit einigen Monaten sind. (...) Wir rechnen unsere Leistungen für Sie ausschließlich auf Basis einer erfolgsabhängigen Kommission in Höhe von zehn Prozent ab."


      Während es im Fall von Suite No.3 keine Hinweise gibt, daß ohne Wissen der Hotels in deren "Auftrag" Gutscheine verkauft wurden, ist genau das zumindest für die Vocatis Partnerfirma Cotosa belegbar. Es liegen mir mehrere eindeutige und bei Bedarf auch gerichtsverwertbare Aussagen renommierter Hotels vor:

      partners.webmasterplan.com/cli…read.jspa?threadID=287571

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bubu.m ()

    • Ich springe nicht für irgendeinen Verkäufer ein. Das liegt mir fern. Ich habe nur versucht, einige Dinge hier sachlich zu diskutieren. Mir geht es darum, Probleme mit Argumenten zu lösen und von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Wenn das nicht möglich ist, bin ich wohl falsch in diesem Forum.
    • Wieso sollte es nicht möglich sein, sachlich zu diskutieren? Dazu gehören auch Nachfragen zur Absichten.

      Wenn man sich zwar getäuscht und geschädigt "fühlt", aber schon mit ein wenig Nachdenken (oder einer einfachen Auskunft des Anwalts oder der Verbraucherzentrale) darauf kommen kann, dass man nicht geschädigt ist, dann ist eine Strafanzeige keineswegs ein legitimes Mittel, sondern Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden.


      Wenn der Anwalt oder die Verbraucherzentrale eingeschaltet wird, wird sich im Fall, dass gar keine Schaden entstanden ist die Anzeige von selbst erledigen.

      In den anderen Fällen, wird die Strafverfolgungbehörde schon selbst aufpassen, dass sie nicht missbraucht wird Augenzwinkern
      Was Biguhu sagt hab ich auch gedacht:
      Im übrigen ist hier dem Käufer selbstverständlich ein Schaden entstanden. Er hat Gutscheine erstanden, die ihm nicht eingelöst werden. In einem solchen Fall ist eine Anzeige ein probates Mittel, um die Ermittlungsbehörden ermitteln zu lassen, wer welchen Anteil und welche Schuld an dieser Situation besitzt.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • @maddini

      Kontroverse Diskussionen sind bei komplexen Problemen förderlich, wenn sie sich nicht zu weit von der Sachebene entfernen. Deshalb begrüße ich ihre Postings, auch wenn ich einige ihrer Auffassungen nicht teile.

      Vocatis-Kunden wie z.B. "brasil2010" stehen nun mit ihren bezahlten Gutscheinen vor diesem "Komplex" und suchen nach einer Lösung. Informationen wie in diesem Thread helfen vielleicht ein Stück weiter.

      Jemand wie ich ist eher an einer globaleren Lösung interessiert. eBay muß klare Regeln einführen, um Schadenfälle beim Gutscheinverkauf zu begrenzen. (Tatsächlich steht das Thema bei eBay jetzt auf der Tagesordnung.) Im letzten Jahr gab es keine eBay-Kategorie, mit einer so hohen Schadensquote wie dem Reisebereich:

      partners.webmasterplan.com/cli…0QQugidZ10000000008893700
    • Ausgangspunkt war das Problem von "Brasil2010". Ich versuchte zu erklären, dass er gültige Gutscheine erworben hat, die das Hotel einlösen muss. Deshalb ist ihm durch den Gutscheinkauf eben kein Schaden entstanden. Da das, wie die Diskussion hier zeigt, offensichtlich nicht jeder nachvollziehen kann, empfehle ich ihm auch weiterhin, sich fachkundig rechtlich beraten zu lassen.

      Bubu.m nehme ich nicht ab, dass er an einer Diskussion interessiert ist. er argumentiert nicht, er zitiert sich nur selbst und macht durch möglichst viele Links Werbung in eigener Sache.

      Ich wünsche "Brasil2010" alles Gute.
    • Ich springe nicht für irgendeinen Verkäufer ein. Das liegt mir fern. Ich habe nur versucht, einige Dinge hier sachlich zu diskutieren. Mir geht es darum, Probleme mit Argumenten zu lösen und von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Wenn das nicht möglich ist, bin ich wohl falsch in diesem Forum.


      Wo ist das Problem ? Vom Recht der freien Meinungsäußerung macht bubu.m auch gebraucht. Ihnen soll das Recht zustehen, bubu.m nicht ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"