Verkäufer liefert nicht und schiebt den Versand immer wieder heraus

    • Original von blitzdings
      Fällt, wenn der Verkäufer die Sache mal hat mitgehen lassen, wirklich der komplette Vertrag flach?


      Prinzipiell ja - weil: Wenn die Sachen gestohlen sind, ist er nicht der Eigentümer der Sachen. Somit kann er er Dir die Eigentumsrechte daran auch nicht übertragen.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • für dich besteht bisher kein Verdacht auf Diebstahl, von daher würde ich auch nicht davon ausgehen. Da Du das Geld gezahlt hast, steht dir dieses auf jeden Fall auch wieder zu... :D Selbst wenn das Teil nicht vorhanden ist oder sonstwie beschafft wurde......

      Dann fällt nur die Sache mit dem Schadenersatz flach...denke ich !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Da ich nun wieder in einem ziviliserten Gebiet mit Internet bin, mal ein Update:

      Ich habe mich wie empfohlen an Herrn Mörger gewendet, der nun inzwischen das gerichtliche Mahnverfahren gestartet hat und ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin mit Forderung auf diese Ersatzleistung.
      Daraufhin bekam der Käufer dann ziemlich fix kalte Füße und sandte mir einen Rucksack zu, weil er den Vertrag doch noch erfüllen wollte. "Einen Rucksack" sage ich deshalb, weil es nicht der Artikelbeschreibung entsprechend ist.
      Ob das ganze klappt ist nun noch fraglich, da die bei ebay hinterlegte Adresse falsch ist...