Original von blitzdings
Fällt, wenn der Verkäufer die Sache mal hat mitgehen lassen, wirklich der komplette Vertrag flach?
Prinzipiell ja - weil: Wenn die Sachen gestohlen sind, ist er nicht der Eigentümer der Sachen. Somit kann er er Dir die Eigentumsrechte daran auch nicht übertragen.
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"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
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