Als Privatverkäufer wegen 11 verkauften Artikeln abgemahnt

    • Als Privatverkäufer wegen 11 verkauften Artikeln abgemahnt

      Hallo,

      ich habe eine wichtige Frage an euch und hoffe, es kann mir jemand hier mit evtl. juristischer Aussage behilflich sein.

      Ich habe innerhalb von 2 Wochen 11 aehnliche, neue Artikel bei Ebay angeboten. Nun droht mir ein gewerblicher Verkaeufer mit einer Abmahnung, da ich nach seiner Auffassung gegen die Wettbewerbsregeln verstossen wuerde, da ich die Artikel als neu eingestellt habe. Ich habe ausdruecklich in der Auktion angegeben, dass es sich um 2. Wahl Artikel und ich habe auch die Fehler oder Maengel mit aufgelistet.

      Dieser gewerbliche Verkaeufer verkauft naemlich aehnliche Artikel u.a. der selben Marke und hatte bei mir auf gleich MEHRERE Artikel verschiedener Groessen geboten!!! Er gewann eine der Auktionen und stellte dann im Nachhinein fest, dass der Artikel einen Fehler hat und wollte ihn dann nicht mehr haben, was ich auch eingesehen habe. Da ich weitere Artikel eingestellt hatte, unterstellt er mir nun, dass ich als gewerblicher Verkaeufer handle, da ich die Artikel als neu einstelle (es waren insgesamt 11) und moechte mir nun eine Abmahnung zukommen lassen!

      Ich habe schon durchs ganze Internet gegoogelt und geschaut was ich da machen kann bzw. ob das ueberhaupt rechtens ist, was er mir da unterstellt, denn ich handle einfach nicht gewerblich, sondern privat, auch wenn die Artikel neu sind.

      Das interessanteste an der ganzen Sache ist allerdings, dass dieser Verkaeufer aehnliche Artikel verkauft und bei mir auf 4 Artikel geboten hat, somit bin ich ganz fest der Ueberzeugung, dass dieser gewerbliche Verkaeufer auf meine Artikel geboten hat, um diese guenstig zu erwerben und diese dann selbst in seinen Auktionen wieder anbieten wollte. Davon bin ich ueberzeugt, denn was will ein gewerblicher Verkaeufer, der selbst solche Artikel anbietet von einem Privatverkaeufer diese Artikel guenstig erwerben und vor allem alles verschiedene Groessen, sodass sie eindeutig nicht fuer den Eigengebrauch gedacht waren?!?

      Was kann ich in diesem Falle nun tun, falls er mir tatsaechlich eine Abmahnung zukommen laesst wegen 11 aehnlich verkaufter Artikel und mir somit gewerblichen Handel unterstellt?

      Kann ich ebenfalls eine Beschwerde bei Ebay einreichen wegen Unterstellung, Stoerung meiner Privatsphaere und evtl. wegen Geschaeftsschaedigung (wenn dies eine geschaeftliche Handlung sein sollte als Privatverkaeufer)? Und kann ich irgendwo bei Ebay eine Beschwerde oder Annahme auf Betrug melden, da bei mir auf mehrere Artikel von diesem Verkaeufer geboten wurde, der selbst gleichartige Artikel anbietet und somit davon auszugehen ist, dass dieser meine Artikel weiterverkauft haette als Neuware?

      Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten, da es eindeutig eine Unterstellung seinerseits ist und seine Aeusserungen und Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen? Soll ich mich auch direkt an einen Rechtsbeistand wenden oder kann man so einen Fall auch direkt bei Ebay melden?

      Ab wann gilt man bei Ebay als gewerblicher Verkaeufer und wieviele Artikel darf man als Privatverkaeufer verkaufen, da bei Ebay in den Grundsaetzen und AGB's gar nichts davon erwaehnt wird. Habe sehr viel im Internet gelesen aber jeder legt das auch anders aus und somit sind auch die Antworten alle unterschiedlich, da blickt ja keiner mehr durch...

      Ist schon sehr interessant er moechte mir eine Abmahnung zukommen lassen wegen angeblichem Wettbewerbsverstoss und ist selbst keineswegs besser, bringt sich und sein Geschaeft meiner Meinung nach selbst in Gefahr. Das ist ja mal Selbstbetrug...

      Ueber hilfreiche Antworten waere ich jedem von euch sehr dankbar...

      Vielen Dank im Voraus an alle Zuschriften...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ebay123 ()

    • Nun, als erstes solltest Du erstmal klarstellen, ob Du nun gewerblich handelst oder nicht.

      Wie kommt es denn zu den 11 Artikeln?

      Mitgeboten hat er wahrscheinlich, weil er an Deine Daten wollte, damit er Dich abmahnen (lassen) kann.

      Mit Abmahnung meint er übrigens eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung - nicht eine Abmahnung bei eBay ...

      Wenn Du eine solche Abmahnung erhältst, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen - so oder so kann es sehr teuer werden - aber ein Anwalt kann Deine Kosten vielleicht reduzieren - oder sogar ganz vermeiden, je nachdem, wie der Fall liegt und wie gut er ist ...

      Ich habe den Eindruck, dass Du nicht ganz verstanden hast, was Dein Kontrahent will: Er will Dich weg haben aus dem (für ihn vielleicht lukrativen) Markt - und das versucht er nun über den Rechtsweg - nicht schön, aber auch durchaus nicht selten.

      Hier kann Dir kaum jemand helfen, weil das ein sehr unsicheres rechtliches Terrain ist. Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, wenn es soweit ist.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Sehr nett mit der roten Schrift.... :rolleyes:

      Was kann ich in diesem Falle nun tun, falls er mir tatsaechlich eine Abmahnung zukommen laesst wegen 11 aehnlich verkaufter Artikel und mir somit gewerblichen Handel unterstellt?


      Anwalt aufsuchen. Wenn ich derjenige wäre, dem ein angeblicher Privatverkäufer in die Quere kommt, würde ich auch abmahnen.

      Kann ich ebenfalls eine Beschwerde bei Ebay einreichen wegen Unterstellung, Stoerung meiner Privatsphaere und evtl. wegen Geschaeftsschaedigung (wenn dies eine geschaeftliche Handlung sein sollte als Privatverkaeufer)?


      Ebay ist das erst einmal vollkommen egal. Ebay ist die Plattform auf der ihr euch streitet. Erst mal nicht mehr und nicht weniger.

      Und kann ich irgendwo bei Ebay eine Beschwerde oder Annahme auf Betrug melden, da bei mir auf mehrere Artikel von diesem Verkaeufer geboten wurde, der selbst gleichartige Artikel anbietet und somit davon auszugehen ist, dass dieser meine Artikel weiterverkauft haette als Neuware?


      Reine Unterstellung von Dir und nicht zu belegen.Sorry.

      Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten, da es eindeutig eine Unterstellung seinerseits ist und seine Aeusserungen und Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen? Soll ich mich auch direkt an einen Rechtsbeistand wenden oder kann man so einen Fall auch direkt bei Ebay melden?


      Anwalt!

      wann gilt man bei Ebay als gewerblicher Verkaeufer und wieviele Artikel darf man als Privatverkaeufer verkaufen, da bei Ebay in den Grundsaetzen und AGB's gar nichts davon erwaehnt wird. Habe sehr viel im Internet gelesen aber jeder legt das auch anders aus und somit sind auch die Antworten alle unterschiedlich, da blickt ja keiner mehr durch...


      Stimmt. Aber es gibt Urteile, die das Ganze etwas eingrenzen.

      Aber mal unter uns: Wer 11 neue Teile auf ebay anbietet und weitervertickert und das Ganze garantiert zur Gewinnerzielung, sollte sich nicht wundern, wenn ein ProfiPowerseller ihn angreift. Wenn ich gleichzeitig 11 neue VW GOLF anbiete bin ich definitiv kein privater Verkäufer mehr...nur mal so.

      Meine Zuschrift. ?(
    • @ebay123

      Die Frage ab wann eine Gewerblichkeit vorliegt, läßt sich schwer beantworten. Hier haben Gerichte sehr unterschiedlich entschieden.

      In deinem Fall dürften aber nicht nur die letzten 2 Wochen eine Rolle spielen, sondern auch die weiteren Verkaufsaktivitäten bei eBay. Ohne Kenntnis deines Accounts läßt sich nur wenig dazu sagen.

      Wenn ein gewerblicher Verkäufer bei privaten oder anderen gewerblichen eBay-Anbietern Artikel für den Weiterverkauf erwirbt, ist dagegen rechtlich absolut nichts einzuwenden. Aber auch sogenannte Testkäufe sind erlaubt, um z.B. an die Anschreift eines Verkäufers zu kommen, den man abzumahnen gedenkt. Allerdings muß der Testkäufer gegebenenfalls den Artikel dann auch abnehmen.

      Wer häufig abmahnt, der droht in der Regel potentiellen Wettbewerbern nicht mit solchen Maßnahmen. Wenn dich aber ein gewerblicher Händler im Vorfeld auf mögliche Rechtsverstöße hinweist, solltest du reagieren, wenn dein Verhalten wirklich Anlaß zu einer Abmahnung gibt. Solltest du eine Abmahnung erhalten, dann ist eine schnelle Reaktion wegen der Fristen erforderlich. Ein Gang zum (Fach-)Anwalt ist auf jeden Fall zu empfehlen, um Rechtsfehler und Folgekosten zu vermeiden.

      Hier erst einmal zwei lesenswerte Beiträge. Dafür soltest du dir Zeit nehmen:

      pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

      internetrecht-rostock.de/abmahnung-ebay.htm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bubu.m ()

    • Ohne Kenntnis deines Accounts läßt sich nur wenig dazu sagen.


      Dem ist Nichts hinzuzufügen. Wobei ich mich ohne genaue Kenntnis der Lage rein subjektiv auf die Seite des vermeintlichen Abmahners werfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von CocaCola Zero ()

    • Tststs....
      Artikel als Neu deklarieren bei Privatanbieter geht man gar nicht.
      Oder kannst Du Garantie oder Gewährleistungspflichten dem Käufer
      gegenüber erbringen ?
      Bezahlst Du Deinen Obelus in sachen Verpackungsordnung ?
      Und ein Wiederrufsrecht gibst Du Deinen Käufern sicherlich
      auch nicht !
      Eben genau diesen Service und einiges andere, damit wird der
      Gewerbliche Verkäufer geknechtet !

      Schon allein deswegen hustet der gewerblicher Verkäufer mit
      einer Abmahnung !

      .... weil ein vermeindlicher Privat Verkäufer von Neuwaren
      die Klauseln gemütlich umgehen kann !

      .... Mal unabhängig, was angeboten wurde und ob da heimlich am
      Steinbrück´s Säckle was vorbei geschleust werden soll :D
    • Danke fuer eure Antworten...

      @Drapondur

      Ich habe schon verstanden was der Verkaeufer von mir will und dass er eine Abmahnung wegen angeblichem Wettbewersverstoss einleiten will. Was nichts mehr mit Ebay zu tun hat... soweit so klar...

      Ich handle definitiv nicht gewerblich und es sind meine ersten Verkaeufe ueberhaupt bei Ebay, davor hatte ich nur Kaeufe getaetigt. Ich habe auch gelesen, dass man sogar bis zu 40 Artikel innerhalb von 5 Monaten verkaufen darf, ohne dass man als gewerblicher Haendler gesehen wird. Und dazu noch, dass man innerhalb eines Monats als Privatverkaeufer ohne Probleme 10 Artikel verkaufen darf... Jeder legt das halt leider anders aus, was die Gerichtsurteile betrifft...

      Die Artikel wurden mir entgeltfrei ueberlassen aus einem alten Bestand heraus.

      Was den Anwalt betrifft, kann man sich den auch vorerst auf irgendeine Art und Weise kostenfrei nehmen, bzw. wo kann ich mich hinwenden um kostenfrei einen zu bekommen, denn Anwaelte sind ja in der Regel nicht gerade billig... wer uebernimmt die Kosten, wenn der Abmahner im Unrecht ist?


      @CocaCola Zero

      Ich glaube nicht, dass das meinerseits reine Unterstellung ist, dass er die Artikel die er bei mir erworben haette, weiterverkauft haette... denn nach Auktionsende meinte er noch, dass er das uebersehen hatte, dass es 2. Wahl Artikel sind und er haette fast auf alle meine Artikel geboten, was er auch teilweise gemacht hatte! Was will denn ein gewerblicher Verkaeufer damit? mit fast allen Artikeln???

      Ich habe auch nichts weitervertickert zur Gewinnerzielung, sondern ich wollte sie einfach nur loswerden, weil die mir selber nicht passen... jeder andere haette das auch gemacht, nur nicht mit dem Wissen, dass es so extrem bei ebay geworden ist und man auch bei Ebay darueber nichts findet. Also es ergeht 1000 von Anbietern so, was ich so gelesen habe, die privat Artikel anbieten und sich dann mit Rechtsfolgen auseinanderzusetzen haben... Das ist mir alles neu und woher soll man das auch wissen???

      das war auch alles mal einfacher bei ebay, daher denkt kaum einer drueber nach, haette ich das gewusst, haette ich den Mist gar nicht erst bei ebay angeboten... selbst bei gebrauchten Artikeln kann man unter Umstaenden als gewerblicher Verkaeufer angesehen werden, das ist doch alles laecherlich, wozu ist ebay dann noch da, wenn man kaum noch was darf, was nicht strafbar sein koennte? das ist schon echt der reine Wahnsinn... und man bezahlt teilweise auch noch Haufen Geld fuers einstellen der Artikel...

      Der Unterschied zu 11 neuen VW Golf's ist wohl, dass kaum einer 11 neue Fahrzeuge irgendwo rumstehen hat, ohne diese vorher in irgendeiner Form gegen Entgelt oder anderweitigem Handel erworben zu haben, die wird einem kaum einer schenken, das macht schon Sinn und leuchtet mir auch ein... das sind einfach andere Verhaeltnisse, aber darueber laesst sich sicher auch streiten, wie das ausgelegt wird... wenn einer seine private CD-Sammlung verkauft, selbst da muss man ja schon aufpassen, dass man nicht gleich einen Rechtsanwalt vor der Tuer stehen hat, finde ich voll heftig...

      nun ja ich bin mir jedenfalls keiner Schuld bewusst...

      was muss oder kann ich denn tun, um solchen Sachen in Zukunft aus dem Wege zu gehen? Muss ich mich jetzt als gewerblicher Verkaeufer anmelden oder muss ich eine Widerrufsbelehrung mit Rueckgaberecht in der Auktion einraeumen, um nicht angezweifelt zu werden? Wie muss man sich in solchen Faellen verhalten??? was ratet ihr?
    • Klamotten also?!

      Ich habe innerhalb von 2 Wochen 11 aehnliche, neue Artikel bei Ebay angeboten.


      selbst bei gebrauchten Artikeln kann man unter Umstaenden als gewerblicher Verkaeufer angesehen werden, das ist doch alles laecherlich,


      Was denn nun?
    • @bubu

      Wie schon geschrieben handelt es sich um meine ersten Verkaeufe bei Ebay!

      Seit wann darf man denn bei Ebay oder auch ausserhalb von Ebay Artikel kaeuflich erwerben, und diese ohne rechtliche Probleme weiterverkaufen? Darf das nur ein gewerblicher Verkaeufer? Also wenn das ein privater Verkaeufer macht, dann ist das schon gewerblicher Handel, richtig? Das ist ja alles der Wahnsinn...

      Er hat mich im Vorfeld nicht darauf hingewiesen, erst als er den Artikel schon ersteigert hatte, fing er ploetzlich an unhoeflich zu werden.

      Danke fuer die Links, den 2. habe ich davon schon gelesen gehabt, danke trotzdem!

      @ihringer

      Du sagst, dass man als Privatanbieter keine Artikel als Neu deklarieren darf. Das stimmt so auch nicht, nachdem was ich so gelesen habe, denn wenn man z.B. zu Weihnachten oder zum Geburtstag Geschenke bekommt die natuerlich neu sind, aber einem nicht gefallen, kann man die durchaus bei ebay einstellen und ist somit noch lange kein gewerblicher Verkaeufer. so habe ich es zumindest aus den Gerichtsurteilen entnommen, waere ja auch mal richtig unverschaemt. Manchmal bekommt man Sachen doppelt geschenkt und will halt eines davon wieder loswerden usw... da gibt es auch grenzenlose Faelle...

      Wie soll man sich denn als Privatverkaeufer nun am besten verhalten, denn ich habe mitbekommen, dass die wenigsten davon wissen, was man alles beachten muss neuerdings! Am besten als gewerblicher Verkaeufer anmelden oder Widerrufsbelehrung mit Rueckgaberecht einfuegen oder was empfiehlt ihr da so???

      oh man ist das alles kompliziert geworden...
    • @CocaCola Zero

      es handelt sich um Kleidung... Wie sieht es z.B. bei Unterwaesche aus, wegen den hygienischen Gruenden?

      Ich habe es nur als Bsp. gebracht, dass man selbst bei gebrauchten Artikeln, wie z.B. seiner CD Sammlung schon angezweifelt werden kann...
    • Dein Problem ergibt sich daraus, dass Du gleichzeitig 11 neze Artikel angeboten hast - damit fällst Du manchmal jemandem auf, der davon lebt, ebendiese Artikel zu verkaufen. Damit bist Du ihm ein Dorn im Auge - und das auch völlig zurecht. Der kämpft ums Überleben, und da kommt einer daher, der einfach das gleiche Zeugs billiger anbietet. Die Folge: Er wehrt sich. Würde ich auch machen.

      Beim jetzigen Fall ist der Zug wohl abgefahren, da kannste nur noch den Schaden begrenzen.

      Ansonsten: Nachdenken !!! Was passiert, wenn ich ... mache?

      Würde mich nicht wundern, wenn das schon alles war, was auf Dich zukommt.

      Ich könnte fast wetten, dass das auch noch Markenartikel waren (vielleicht auch noch irgendwo "vom Laster gefallen") und sich noch der eine oder andere Hersteller für Dich interessieren dürfte - vielleicht nach einem Hinweis von Deinem Abmahner ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • @ ebay123: naja aber du hast ja 11 Artikel als neu eingestellt das ist ja was anderes wie wenn ich z.b. einmal im Jahr einen Weihnachtsgeschenkartikel als neu verscherbele.
      Soweit ich mal gelesen habe ist es als privater sehr oft heikel irgendetwas als neu zu verscherbeln.
      Bei gebrauchten Sachen wie z.b einer Samlung würde ich diese wenn sie dementsprechend gross ist über mehrere Monate verteilen.
      Ich denke das man so die Abmahngefahr auch vieleicht etwas minimiert.
      Ebay ist aber schon längere Zeit kein Abmahnsiecherer Platz mehr das ist nicht erst seit heute so.
      Ich selbst hatte mal eine Fotosamlung, die ich über 6 Monate verteilt vertickert hab.
      Ebenso habe ich vorieges Jahr eine Digitalkamera bekomen, die ich aber verkauft habe obwohl sie neu war, habe ich sie als gebraucht verscheuert.
      Hat am ende gegenüber einer Kamera die als neu angeboten war im Preis nicht viel ausgemacht und da ich sie ja geschenkt bekomen hab, war mir das auch egal ob das Teil nun 10€ mehr oder weniger bringt wurst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • :D

      @ ebay123

      Rein, sagen wir mal technisch gesehen, bin ich auf Deiner Seite. Ebay hatte und hat schon immer etwas von "Ich habe Dinge gefunden und vertickere sie nun...". Ich habe in den ersten Jahren von ebay viele sehr interessante Sachen gekauft und verkauft...Dinge die teilweise heute keiner mehr anbieten dürfte...oder für die es sofort Abmahnungen hageln würde ;)

      Die Zeiten des virtuellen Flohmarkts haben sich geändert.

      Vieles ist verboten. Vieles ist rechtlich angreifbarer geworden.

      Ich kann Dir nur den Tipp geben, die Sache mit der Abmahnung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern einen RA zu nehmen. Private Verkäufer, die in Gefilden fischen, die von Profi-Sellern permanent beobachtet werden haben heutzutage immer ein Problem mit der Bezeichnung neu (besonders beim Thema direkt als neu einzustellen!).

      11 neue Teile eine Herstellers oder einer Marke anzubieten ist eben heutzutage sehr verdächtig. Ich kann daher gewerbliche VK voll und ganz verstehen, wenn sie dagegen vorgehen. Das ist deren Recht!

      Nichts für ungut. Ich bleibe bewußt bei meinen 11 VW (auch wenn es ein sehr übertriebenes Beispiel ist). Ich würde Dich als Händler auch abmahnen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von CocaCola Zero ()

    • oh man ist das alles kompliziert geworden...


      Eben ! Schon allein alle Richtersprüche auf einen Nenner zu bringen,
      ist unmöglich ! :rolleyes:

      Wenn ich ein Geschenk versteigern will, was unbenutzt und nicht
      ausgepackt wurde, dann kann ich das so deklarieren ! Also ein Beispiel:
      " X-YZ T-Shirt ! Unbenutzt ! Original Verpackt !"
      Dagegen kann niemand was !
      Wie ich schon geschrieben habe, grad im kurzem Zeitraum
      höhere Stückzahlen als Neuware, das kann Abmahngefährdet sein,
      weil Du als Privater die Verpflichtungen eines Gewerblichen Verkäufer
      nicht erbringst !

      Und bisherige Meldungen zeigen, das grad über diesen Schiene
      solche Abmahnungen recht erfolgreich sind.

      Alle noch Mutmaßungen mal hinten dran gestellt,
      die noch in frage kommen könnten, warum man als Privater
      nach möglichkeit keine Neuware anbieten sollte !
      Sind ja zum Teil schon aufgeführt worden.
      Aber an Spekulationen halte ich mich nicht fest, nur
      was als Tatsache fest steht !

      Nochwas !
      Selbst wenn ich als Privater mich um richtige Deklaration
      nicht kümmere !
      Bei 1-2 Artikel in einem unregelmäßigen Zeitraum als Privater
      kann niemand was machen !
      Eben wie Du erwähnst, Weihnachts - Geburtstaggeschenke !
      Die werden gerne als Neuware angeboten was aber spitzfindisch
      so nicht richtig ist und das auch richterlich bestätigt wurde !

      Aber da kann man die Kirche im Dorf lassen, da wird kaum ein
      Gewerblicher Anbieter husten bei 1-2 Neue Artikel.
      Was anderes in Deinem Fall ! Im Kurzem Zeitraum Neuware in einer Stückzahl, die eben unterschiedlich bewertet werden kann !
      Ich sach mal so, ich täte es nicht drauf ankommen lassen, es
      von anderen bewerten zu lassen ! Vor allen nicht von
      Abmahners Anwalt :lach:
    • @ Brause

      ...was bist Du so metaphorisch?

      Auf den Punkt gebracht:

      Kein Privater VK hat 11 neue Teile im Angebot, die er nicht zur Gewinnerzielungsabsicht einstellt.

      Mache ich das, muß ich mit Anschiß rechnen. Ist nun mal so.

      123 hat Anschiß bekommen. RA kontaktieren. Fehler einsehen und Schuld(Geld) ggf. begleichen.

      Wenn es gut läuft gibt es irgendeine Dingens-Lösung, die nicht so teuer ist. Punkt.

      Das zum Fall. Alles andere ist Onanie. :)
      Es scheint nur so...
    • Original von ihringer
      Eben wie Du erwähnst, Weihnachts - Geburtstaggeschenke !
      Die werden gerne als Neuware angeboten was aber spitzfindisch
      so nicht richtig ist und das auch richterlich bestätigt wurde !


      Das mag hier vielleicht nur am Rande interessieren und ich möchte das Thema auch nicht in eine falsche Richtung lenken, aber zu dem Urteil hätte ich doch gerne einen Link. Schließlich verkaufe ich meine eingeschweißte und unbenutzte Ware selber auch als neu und sehe darin keinerlei Problem.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @Drapondur

      Also gleichzeitig ist ja so auch nicht richtig, wie legst du nun wieder gleichzeitig aus? Wenn alle zur gleichen Zeit eingestellt wurden und ueber den gleichen Zeitraum oder wenn diese in verschiedenen Zeitraeumen eingestellt wurden?

      Also es handelt sich auch definitiv nicht um Artikel die mal eben vom Laster gefallen sind, diese stammen aus einem alten Lagerbestand!

      @Oberlix

      Hinterher ist man immer schlauer, wie ich schon gesagt hatte, wusste ich von all dem bis heute nichts! haette ich davon gewusst haette ich es gar nicht erst gemacht, ganz klar... oder haette es eben als gebraucht eingestellt oder wie auch immer, weil mir das echt egal war... ich wollte damit keine Gewinne machen oder wie auch immer, sondern den Mist einfach nur loswerden, nun ja... ich weiss gar nicht was ich dazu noch sagen soll...

      @cocacola zero

      Ja und genau der Meinung war ich eben auch gewesen, dass Ebay dazu da ist, um Artikel (wie vielleicht noch vor 5 Jahren) einfach einzustellen und fertig... dass es solche Konsequenzen mit sich traegt haette ich nie zu traeumen gewagt, woher soll man das auch alles wissen, das ist ja utopisch...

      @ihringer

      wie auch schon gesagt, haette ich das alles gewusst haette ich die Artikel gar nicht erst eingestellt, weil es mir echt nicht wichtig war.

      Gut es wird dann wohl jetzt darauf hinaus laufen, dass ich mir einen Anwalt nehmen muss, aber der ist mit Kosten verbunden und gibt es da Moeglichkeiten, sich kostenlos Rechtsbeistand zu nehmen oder was gibt es sonst fuer Moeglichkeiten, dass erstmal nicht unnoetige Kosten auf mich zukommen, denn ich kann mir ehrlich gesagt den ganzen Schwachsinn nicht leisten... und angenommen mein Fall wird nicht als rechtswidrig eingestuft, wer hat dann die Kosten zu uebernehmen?

      Und wie weit fuehrt es mit einer Abmahnung ueberhaupt, eine Abmahnung ist doch aussergerichtlich. Muessen sich dann die Anwaelte einigen oder wie laeuft das so ab? Ich habe echt keine Lust auf so einen Quatsch... wahnsinn...
    • Original von biguhu
      Original von ihringer
      Eben wie Du erwähnst, Weihnachts - Geburtstaggeschenke !
      Die werden gerne als Neuware angeboten was aber spitzfindisch
      so nicht richtig ist und das auch richterlich bestätigt wurde !


      Das mag hier vielleicht nur am Rande interessieren und ich möchte das Thema auch nicht in eine falsche Richtung lenken, aber zu dem Urteil hätte ich doch gerne einen Link. Schließlich verkaufe ich meine eingeschweißte und unbenutzte Ware selber auch als neu und sehe darin keinerlei Problem.


      Grosse Weise Eule@

      Sorry, da muss ich erst suchen !
      Meist werden solch Richtersprüche gerne in
      Heise oder Wortfilter veröffentlicht.

      Ich sach mal so, wegen einem Textil, wenn es nicht grad
      ein Nerz ist, wird niemand husten !
      Spitzfindisch auch unter der Betrachtungsweise:
      Echt ! Mit Kaufnachweis ! Der Handelswert !

      Ein Al Bandy (oder wie wars gleich noch ?) :lach:
      Kappi ohne Kaufbeleg täte ich eher in einer
      Wohltätigkeits Kleiderkammer entsorgen, als bei ebay
      anzubieten.

      Nimms als Beispiel, weil grad das Al Bandy Thema
      auch in den TV Medien seine Runde macht !