Garantie und Gewährleistung bei Amazon

    • Garantie und Gewährleistung bei Amazon

      Hallo!
      da meine Frage,direkt niergendwo reinpasste,und wir noch kein Amazon Unterforum haben,zumidest im Moment noch,ein paar spezielle Fragen,die mir gerade eingefallen sind!
      habe vielleicht 5 mal was bei Amazon bestellt,wirklich ein sehr guter Kundenservice!
      was aber sehr nervt ist,wenn man sich eine halbe Stunde die Bestellung zusamemnklickt,und dann heist es dieser und jener Artikel ist nicht ins Ausland leiferbar,und man das ganze dann von der Liste entfernen muß!

      abgesehen,von der unguten Tatsache,das bei 5 Artikel von 5 Verkäufern 5 mal Porto anfallen würde!

      hatte schon 2 mal Sachen,die Amazon nicht vorrätig hatte,und sie dann von einem Verkäufer geliefert bekam,so und nun,nach der etwas längeren Einleitung,fängt meine Fragen Litanei an!

      1.hat man ,bei solch einem Verkäufer,die genau gleiche gesetzliche Gewährleistung wenn es sich um Neuware handelt wie bei Amazon selbst?
      oder nicht,müste man sie im Garantiefall,direkt an den Ursprungs Wiederverkäufer schicken,oder aber,würde sie sogar Amazon umtauschen,wenn man es direkt an das Zentrallager schickt?

      2.wie wird man Amazon Verkäufer,welche Auflangen muß man erfüllen?
      und 3.ist das Geschäft wirklich so luktrativ wie bei Ebay,das da extrem viel hängen bleibt`?

      und die letzen Frage,kann man auch bei Amazon .uk,und oder com,in den Usa bestellen?
      vergüten die einem dann die Steuer,und schicken es dann von den Staaten,oder geht das überhaupt gar nicht?
      vielen Dank,für die Ausukuft,an alle Experten in diesem Portal!
    • Zu 1.)

      Du wirst deine Garantie beim Verkäufer einfordern müssen, Amazon stellt nur die Fläche bereit.
      Es gilt die gesetzliche Garantie.

      Zu2.)
      Da kann sich Jeder anmelden. Allerdings ist es erheblich teuerr als auf ebääää und wenn du eigene Produkte verkaufen willst - also deine Angebote nicht an amazon
      oder Konkurenz Artikel anhängen willst musst Du monatlich eine Grundgebühr zahlen. Dafür ist dann die Artikelgebühr etwas geringer.
      Aber das kannst du alles bei amazon auch nachlesen ;)
      Zu3.)
      Ich denke schon, sonst würde es keiner machen :D
      Du hast ein riesiges Kundenpotential und amazon ist im gegensatz zu ebääää nicht so oft in den Negativschlagzeilen. Außerdem sind die Preise dort noch recht gut (aus Sicht der Verkäufer)

      --#
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von senfeuter ()

    • Du wirst deine Garantie beim Verkäufer einfordern müssen, Amazon stellt nur die Fläche bereit.
      Es gilt die gesetzliche Garantie.


      Es gibt keine gesetzliche Garantie! Hier werden Garantie und Gewährleistung wild durcheinander geworfen.

      Die gesetzliche Gewährleistung erhält man immer von dem Verkäufer, der Vertragspartner des Verbrauchers ist. Wurde eine Garantie freiwillig gegeben, dann kann sie der Verbraucher ebenfalls in Anspruch nehmen. Meist ist der Garantiegeber der Hersteller. In der Praxis wickelt aber nicht selten auch der Händler für den Verbraucher die Garantieansprüche ab, wenn dieser sich an ihn wendet, so daß man sich nicht immer zwangsläufig bei einem Garantiefall an den Hersteller wenden muß.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • nein nein ich frage,besser hier nach,den da weis ich das die Antworten,von den Usern selbst kommen,und nicht wie auf der Webseite,vorher geschönt wurden!
      mit einem Wort,die eigene Erfahrung,egal bei was ist immer die beste!

      ja die Gewährleistungsdebakel,das da die Eu eingeführt hat,ist doch zimlich altbacken geregelt!

      dort heist es unter anderem,bei einem defekt,z.b eiens Tv Gerätes,oder was auch immer,nach einem Jahr,als,im 2.Gewährleistungsfolgejahr,hat der Kunde gegenüber dem Hersteller zu beweisen,das dieser Defekt,schon von Anfang an,nach Kauf bestanden hat !
      das er,erst im Nachhinein aufgetreten ist,intersiert hier niemanden!
      wie man,diese Beweislast,im Neuzustand,beim Kauf des Gerätes beweisen kann,oder erahnen,das es dann ausfällt,wenn die Gewährleistung dann eintritt,den die ja den Hersteller,nicht aus der Verantwortung zieht,den Defekt zu reparieren,ist mir bis heute ein Rätsel!

      im ersten Jahr,muß soweit ich weiss,der Händler den Artikel zurücknehmen,oder nachbessern,selbiges ,kann der Herseller,im Gewährleistungsfolge Jahr machen!
      ,dabei hat der Kunde,überhaupt keinen Anspruch,auf ein Neugerät,sondern,muß auch ein repariertes hinnehmen!
    • im 2.Gewährleistungsfolgejahr,hat der Kunde gegenüber dem Hersteller zu beweisen,das dieser Defekt,schon von Anfang an,nach Kauf bestanden hat !


      Die Beweislastumkehr tritt nicht erst nach einem Jahr ein, sondern bereits nach 6 Monaten.

      wie man,diese Beweislast,im Neuzustand,beim Kauf des Gerätes beweisen kann,oder erahnen,das es dann ausfällt,wenn die Gewährleistung dann eintritt,den die ja den Hersteller,nicht aus der Verantwortung zieht,den Defekt zu reparieren,ist mir bis heute ein Rätsel!


      Leider verstehe ich nicht ganz, was du hier sagen möchtest, aber die Verantwortung in einem Gewährleistungsfall hat nicht der Hersteller sondern der gewerbliche Verkäufer.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi!
      das ganze,ist so kompliziert,das ich selbst nicht genau weis wie ich es vorumlieren soll!
      habe ,eben nur mal über einen Passus gelesen,wonach der Händler,auf den der Hersteller nach einem Jahr die Gewährleistung übertritt,vom Kunden verlangt,den Defekt zu beweisen,das er schon ab Kauf bestand,wie man das unmögliche,ohne Sachverständigengutachten,dann im Einzelfall beweist,steht in den Sternen,bei geringen Beträgen,lohnt es sich dann wohl kaum,fals sich der Händler weigert!

      6 Moante,wäre mir zumidest bei uns in Österreich neu,vielleicht ist es in Deutschland anders,bei uns lese ich immer,1 Jahr Garantie,und nachher tritt eben der Gewährleistungsfall ein!
      um den Kunden zu ködern,sprechen viele fälschlicherweise von 2 Jahren Garantie!


      in einer Zeitung,las sogar schon zu Zeiten,als es im deutsprachigem Raum nur 6 Monate Garantie gab,das Irland eine rühmliche Ausnahme sei,dort eben gibt es ganze 6 Jahre Garantie,was ich da schon alles umgetauscht hätte :D

      die Amis sprechen z,.b auch von lebenslanger Garantie,wie auch z.b Speicherriegel von Crosair!

      ,das ganze ist,also doch sehr vom Hersteller abhängig,gibt auch Garantierweiterungen gegen Aufpreis auf 5 Jahre etc,so jezt habe ich wiedermal etwas weiter ausgeholt,und mache für heut Schluß!
    • zumidest bei uns in Österreich


      Du Scherzbold hättest vielleicht mal im Thread erwähnen sollen, daß du aus Österreich kommst, dann hätte ich mir meine Korrekturen erspart. In der Regel reden wir hier über die deutsche Gesetzgebung. Dies ist ja auch ein deutsches Forum.

      Sollte ich das irgendwo überlesen haben, bitte ich um Entschuldigung!
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du solltest es dir angewöhnen, es direkt in den Thraed zu schreiben, wenn du nicht das deutsche Recht meinst. Kein Leser wird im Vorfeld danach suchen, ob du gar nicht aus Deutschland kommst.

      sollte aber Eu weit,doch sehr ähnlich geregelt sein!


      Wenn deine Ausführungen zur österreichischen Rechtslage zutreffen, dann wohl ganz offensichtlich nicht. Denn wie ich bereits schrieb, ist es in Deutschland anders geregelt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ist aber eben nicht überall der Fall es gibt hunderte,wenn nicht sogar tausende Eu Gesetze,sogenannte Novellen,die dann jedem Mitgliedsstaat als Auflage aufgegeben werden!
      jeweiliges Land,hat dann maximal 2 Jahre Zeit,das ganze in Nationales Recht umzuwandeln,und dann gilt es in der ganzen Eu!
      es ist immer intersannt,beide Gesetze beider Länder zu kennen,da ich sowiso alles in Deutschland kaufe,da die ganze Technik bis zu 30% billiger ist,wie in anderen europäischen Ländenr,gilt für mich eher,das deutsche Recht sozusagen!
    • biguhu schrieb:
      Es gibt keine gesetzliche Garantie! Hier werden Garantie und Gewährleistung wild durcheinander geworfen.


      Sorry ja ich meinte latürlich die Gewährleistung :D

      Eventuell sollte hier im Forum neben dem Usernamen das Herkunftsland eingeblendet werden, damit gleich jeder Leser sehen kann wer welches Landesrecht beschreibt.
      Hier in Deutschland sind die juristischen Korintenkacker bei der Wortwahl und Auslegung besonders fleissig. 8)
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • ja,ich amüsüre mich ,aus der Ferne,immer daran,das bei euch,jedes Landesgericht,die Unterschiedlichen Beschlüsse und Entscheide anderst auslegt,dies allein zeigt schon,das es immer noch zu wenig klare Vorgaben und Richtlinien gibt,und findige Geschäftemacher,sich leider erfolgreich daran beweisen,sich ihr eigenes Recht zurechtzubiegen!

      wer Geld hat,so scheint es kann sich sein Recht erkaufen,und man liest über Sachen,die bei uns,niemanden zu intersieren scheinen!
      bei uns meint man dann automatisch,das das selbe Recht,dann auch bei uns gilt,was aber meistens nicht der Fall ist:)