auktions-manni schrieb:
Selbst innerhalb der USA lassen die meisten Leute ihre Schuldner bei kleineren Beträgen unbehelligt davonkommen, weil man hier erst mal für alles in Vorkasse gehen muss - sei es der Anwalt, der einen vertreten soll und der ohne Abschlagszahlung gar nicht erst tätig wird, sei es das Gericht, dem man mit der Einreichung der Klageschrift auch gleichh 'nen Scheck in die Hand drücken muss, sei es der Sheriff, der 'ne Klage gern zustellt, wenn man ihn dafür bezahlt. Und selbst, wenn das Gericht dann zugunsten des Gläubigers entschieden hat, muss sich der Gläubiger selbst ums Eintreiben der Schulden kümmern. Wenn der Schuldner dann immer noch nicht zahlen will, kann man nicht viel machen - außer wieder vor Gericht gehen und Pfändungen erwirken. Das bedeutet noch mehr Vorkasse. Und dann ist fraglich, ob der Schuldner überhaupt pfändungsfähig ist - Haus und Auto sind in Florida beispielsweise nicht pfändbar, sofern es das einzige Haus ist und vom Schuldner selbst bewohnt wird und sofern es das einzige Auto des Schuldners ist. Und für Kontopfändungen muss man erst mal ein Konto im eigenen Namen haben... Das macht unser Freund hier ja auch gerade sehr bauernschlau.
Im Prinzip also wie in Deutschland![]()
In Deutschland fand ich es erheblich einfacher, 'nen vollstreckbaren Titel zu erwirken und den freundlichen Gerichtsvollzieher meines Vertrauens zu beauftragen. Klappte immer und die Kosten waren gering. Hierzulande hingehen - puh.