Frau Weber hat uns diesen Text zugeschickt, mit der Bitte um Veröffentlichung:
Patrick,
falls Sie meine Adresse haben wollen, können Sie doch direkt bei mir anfragen. Da ich jedoch davon ausgehe, dass Sie mir weder Blumen noch Tiefkühltorten zustellen möchten, darf ich darauf hinweisen, dass wenn mir oder eines meiner Lieben in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten auch nur ein Haar gekrümmt wird, sind Sie und wer Ihnen meine Adresse zugespielt haben sollte, die Hauptverdächtigen.
Nachdem wir das geklärt hätten, kommen wir zum wirklich interessanten Teil. Ihr Fanclub hat Ihnen wohl nahegelegt, eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich anzustreben. Es ist immer wieder erstaunlich, wozu Menschen wegen einer Marzipantorte, einer Bifi Salami oder einer Milchschnitte fähig sind.
Wenn Sie eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich einreichen, müssen Sie bereits bei der Einreichung beweisen, dass ich absichtlich und wissentlich gelogen bzw. falsche Aussagen gemacht habe. Das wird Ihnen Ihr Anwalt sicherlich auch erklären. Gehen wir das dennoch Punkt für Punkt durch:
1.) Ihr Aufenthaltsstatus in den USA
Das beweisen Sie am besten, indem Sie bei Gericht Ihren deutschen Pass mit einem gültigen E-Visum, und die Geschäftspapiere die zu diesem E-Visum gehören vorlegen. Können Sie das nicht, haben Sie sich eindeutig zu weit aus dem Fenster gelehnt. Zu meiner Verteidigung führe ich dann diverse Anfragen und Erfahrungsberichte von Ihnen auf diversen Foren, u.a. Ihre Anfrage am 13. März 2011 im Dreamact Forum, ich zitiere:
"Hey,
is it safe to open a retail store as an undocumented?
I am talking about a retail store. "
Überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
2.) Ich hätte Sie bei USDA, FDA etc. angeblich angezeigt?
Sie haben sicher Belege dafür oder Aussagen von Beamten dieser Behörden, nicht wahr? Sie können auch sicherlich glaubhaft darlegen, dass, sollte es diese Anzeigen meinerseits jemals gegeben haben, diese auch ungerechtfertigt waren. Waren diese jedoch gerechtfertigt, dann wäre ich ja nur meiner Pflicht als legaler Resident dieses Landes nachgegangen, einen Verdacht auf Einfuhr und Handel mit verbotenen Lebensmitteln anzuzeigen. Inwiefern das wiederum Verleumdung sein sollte, bleibt Ihnen überlassen. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
3.) Ich hätte gesagt, Sie importieren Produkte dessen Einfuhr in die USA verboten ist?
Wenn Sie das nicht getan haben, können Sie doch sicher beweisen, dass das nicht der Fall ist. Allerdings sprechen das Sortiment auf Ihrer Webseite sowie diverse Produkte die Sie an Kunden geliefert haben dagegen. Evtl. auch die Tatsache, dass die USDA - laut Ihrer eigenen Aussage - für Sie bestimmte Ware on hold gesetzt hat.
Inwiefern das nun eine böswillige, möglicherweise geschäftsschädigende Aussage meinerseits gewesen sein soll, können Sie sicher ausreichend belegen. Ansonsten überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
4.) Ihre Ware wiese die in den USA gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nicht auf?
Sicher können Sie auch beweisen, dass ich hier gelogen haben sollte, oder? Leider stehen Ihre eigenen Aussagen dagegen. Sie selbst haben sich öffentlich auf Ihrer FB Geschäftsseite darüber beschwert, dass Sie 5000 Produkte mit den gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten über Nacht ausstatten mussten, damit Ihr Ladenlokal nicht von den Behörden geschlossen wird. Von einem Versehen bei 2 oder 3 Produkten kann wohl dann nicht die Rede sein. Sicherlich haben Sie eine gute Begründung parat, warum gerade Ihre Importe dieser Kennzeichnungspflicht nicht unterliegen sollten und es sich hier um einen Fall von persönlicher Schikane handelt. Oder Sie überlegen genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
5.) Ich hätte behauptet, gegen Sie liegen Strafbefehle vor und eine abgelehnte Insolvenz mangels Masse? Da können Sie doch sicher ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und eine Schufa-Auskunft vorlegen, oder? Ich könnte dafür Ihre eigenen Aussagen hier in diesem Forum sowie auch auf anderen Webseiten vorlegen, die genau das Gegenteil angeben. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
6.) Ich würde Cybermobbing gegen Sie betreiben? Nun, dafür hätte ich über Ihre Person, Ihr Aussehen, Ihre sexuellen Präferenzen etc. in irgend einer Form mehrfach, boshaft und/oder belustigend schreiben müssen. Das können Sie sicher beweisen, oder? Kleiner Hinweis: Sich über Ihre dubiosen Geschäftspraktiken auszulassen, die Sie selbst im Internet nicht nur einmal, sondern mehrmals ausführlich beschrieben haben, ist kein Mobbing. Ich wiederhole mich ungerne, aber überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
7.) Gerade meine Aussagen hätten sich in irgend einer Form geschäftsschädigend auf Ihr Geschäft ausgewirkt? Sicherlich haben sie auch da handfeste Beweise, die zweifelsfrei belegen, dass allein aufgrund meines Handels eine Geschäftsschädigung eingetroffen ist. P & Ls wären da besonders hilfreich. Ich dagegen kann mit einer Vielzahl von Screenshots dienen, wie Sie mit Kunden mehrfach und wiederholt umgegangen sind, die Ihr Geld zurück haben wollen, weil Sie nicht geliefert haben; Kunden die sich öffentlich auf Ihrer FB Webseite beschwert haben und deren Kommentare Sie gelöscht haben, nicht ohne vorher darauf hinzuweisen, dass diese Kommentare für Sie geschäftsschädigend wären, und und und. Selbstverständlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
8.) Ich hätte behauptet, Ihre Produkte würden ohne Einhaltung der Kühlkette in die USA transportiert? Sie können sicher beweisen, dass sämtliche Kühlware ordnungsgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von verderblichen Lebensmitteln ins Land gebracht wurde, oder? Prior Notices, und Courierdienstunterlagen wären da sehr hilfreich. Ich dagegen kann aufführen, dass Sie selbst zugegeben haben, Ihre Ware wäre 5 Tage unterwegs. Wie Sie als Importeur in dieser Zeit für vorschriftsmäßige Kühlung gesorgt haben, werden Sie sicher problemlos erklären können, anderenfalls überlegen Sie, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
Ich denke bzw. hoffe, dass Ihnen klar ist, dass Sie auf dem Holzweg sind. Einer evtl. Klage sehe ich gelassen entgegen. Desweiteren ist die Polizei an meinem Wohn- und Arbeitsort bereits darüber informiert, in welchem Zusammenhang Sie öffentlich nach meiner Adresse gefragt haben. Eine entsprechende Akte mit Ihren persönlichen Daten und Screenshots über alle Aussagen von Ihnen liegt bereits vor.
Mit freundlichen Grüßen
R.W.
Patrick,
falls Sie meine Adresse haben wollen, können Sie doch direkt bei mir anfragen. Da ich jedoch davon ausgehe, dass Sie mir weder Blumen noch Tiefkühltorten zustellen möchten, darf ich darauf hinweisen, dass wenn mir oder eines meiner Lieben in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten auch nur ein Haar gekrümmt wird, sind Sie und wer Ihnen meine Adresse zugespielt haben sollte, die Hauptverdächtigen.
Nachdem wir das geklärt hätten, kommen wir zum wirklich interessanten Teil. Ihr Fanclub hat Ihnen wohl nahegelegt, eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich anzustreben. Es ist immer wieder erstaunlich, wozu Menschen wegen einer Marzipantorte, einer Bifi Salami oder einer Milchschnitte fähig sind.
Wenn Sie eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich einreichen, müssen Sie bereits bei der Einreichung beweisen, dass ich absichtlich und wissentlich gelogen bzw. falsche Aussagen gemacht habe. Das wird Ihnen Ihr Anwalt sicherlich auch erklären. Gehen wir das dennoch Punkt für Punkt durch:
1.) Ihr Aufenthaltsstatus in den USA
Das beweisen Sie am besten, indem Sie bei Gericht Ihren deutschen Pass mit einem gültigen E-Visum, und die Geschäftspapiere die zu diesem E-Visum gehören vorlegen. Können Sie das nicht, haben Sie sich eindeutig zu weit aus dem Fenster gelehnt. Zu meiner Verteidigung führe ich dann diverse Anfragen und Erfahrungsberichte von Ihnen auf diversen Foren, u.a. Ihre Anfrage am 13. März 2011 im Dreamact Forum, ich zitiere:
"Hey,
is it safe to open a retail store as an undocumented?
I am talking about a retail store. "
Überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
2.) Ich hätte Sie bei USDA, FDA etc. angeblich angezeigt?
Sie haben sicher Belege dafür oder Aussagen von Beamten dieser Behörden, nicht wahr? Sie können auch sicherlich glaubhaft darlegen, dass, sollte es diese Anzeigen meinerseits jemals gegeben haben, diese auch ungerechtfertigt waren. Waren diese jedoch gerechtfertigt, dann wäre ich ja nur meiner Pflicht als legaler Resident dieses Landes nachgegangen, einen Verdacht auf Einfuhr und Handel mit verbotenen Lebensmitteln anzuzeigen. Inwiefern das wiederum Verleumdung sein sollte, bleibt Ihnen überlassen. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
3.) Ich hätte gesagt, Sie importieren Produkte dessen Einfuhr in die USA verboten ist?
Wenn Sie das nicht getan haben, können Sie doch sicher beweisen, dass das nicht der Fall ist. Allerdings sprechen das Sortiment auf Ihrer Webseite sowie diverse Produkte die Sie an Kunden geliefert haben dagegen. Evtl. auch die Tatsache, dass die USDA - laut Ihrer eigenen Aussage - für Sie bestimmte Ware on hold gesetzt hat.
Inwiefern das nun eine böswillige, möglicherweise geschäftsschädigende Aussage meinerseits gewesen sein soll, können Sie sicher ausreichend belegen. Ansonsten überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
4.) Ihre Ware wiese die in den USA gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nicht auf?
Sicher können Sie auch beweisen, dass ich hier gelogen haben sollte, oder? Leider stehen Ihre eigenen Aussagen dagegen. Sie selbst haben sich öffentlich auf Ihrer FB Geschäftsseite darüber beschwert, dass Sie 5000 Produkte mit den gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten über Nacht ausstatten mussten, damit Ihr Ladenlokal nicht von den Behörden geschlossen wird. Von einem Versehen bei 2 oder 3 Produkten kann wohl dann nicht die Rede sein. Sicherlich haben Sie eine gute Begründung parat, warum gerade Ihre Importe dieser Kennzeichnungspflicht nicht unterliegen sollten und es sich hier um einen Fall von persönlicher Schikane handelt. Oder Sie überlegen genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
5.) Ich hätte behauptet, gegen Sie liegen Strafbefehle vor und eine abgelehnte Insolvenz mangels Masse? Da können Sie doch sicher ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und eine Schufa-Auskunft vorlegen, oder? Ich könnte dafür Ihre eigenen Aussagen hier in diesem Forum sowie auch auf anderen Webseiten vorlegen, die genau das Gegenteil angeben. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
6.) Ich würde Cybermobbing gegen Sie betreiben? Nun, dafür hätte ich über Ihre Person, Ihr Aussehen, Ihre sexuellen Präferenzen etc. in irgend einer Form mehrfach, boshaft und/oder belustigend schreiben müssen. Das können Sie sicher beweisen, oder? Kleiner Hinweis: Sich über Ihre dubiosen Geschäftspraktiken auszulassen, die Sie selbst im Internet nicht nur einmal, sondern mehrmals ausführlich beschrieben haben, ist kein Mobbing. Ich wiederhole mich ungerne, aber überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
7.) Gerade meine Aussagen hätten sich in irgend einer Form geschäftsschädigend auf Ihr Geschäft ausgewirkt? Sicherlich haben sie auch da handfeste Beweise, die zweifelsfrei belegen, dass allein aufgrund meines Handels eine Geschäftsschädigung eingetroffen ist. P & Ls wären da besonders hilfreich. Ich dagegen kann mit einer Vielzahl von Screenshots dienen, wie Sie mit Kunden mehrfach und wiederholt umgegangen sind, die Ihr Geld zurück haben wollen, weil Sie nicht geliefert haben; Kunden die sich öffentlich auf Ihrer FB Webseite beschwert haben und deren Kommentare Sie gelöscht haben, nicht ohne vorher darauf hinzuweisen, dass diese Kommentare für Sie geschäftsschädigend wären, und und und. Selbstverständlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
8.) Ich hätte behauptet, Ihre Produkte würden ohne Einhaltung der Kühlkette in die USA transportiert? Sie können sicher beweisen, dass sämtliche Kühlware ordnungsgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von verderblichen Lebensmitteln ins Land gebracht wurde, oder? Prior Notices, und Courierdienstunterlagen wären da sehr hilfreich. Ich dagegen kann aufführen, dass Sie selbst zugegeben haben, Ihre Ware wäre 5 Tage unterwegs. Wie Sie als Importeur in dieser Zeit für vorschriftsmäßige Kühlung gesorgt haben, werden Sie sicher problemlos erklären können, anderenfalls überlegen Sie, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.
Ich denke bzw. hoffe, dass Ihnen klar ist, dass Sie auf dem Holzweg sind. Einer evtl. Klage sehe ich gelassen entgegen. Desweiteren ist die Polizei an meinem Wohn- und Arbeitsort bereits darüber informiert, in welchem Zusammenhang Sie öffentlich nach meiner Adresse gefragt haben. Eine entsprechende Akte mit Ihren persönlichen Daten und Screenshots über alle Aussagen von Ihnen liegt bereits vor.
Mit freundlichen Grüßen
R.W.
Patrick Aufermann ist am 12 Juli 2013 in Jacksonville verhaftet worden und wurde am 5 September 2013 abgeschoben. Er hat am 13. Februar 2014 Rodney Aaron Blanks geheiratet. Sein neuer Name: Patrick Blanks. Betrieb bis April 2016 einen Lebensmittelladen und einen online shop aus Sint Maarten. Nun musste er nach Panamá weiterziehen.