Probleme mit Tampa electronic? - Patricks German Food Store

    • Frau Weber hat uns diesen Text zugeschickt, mit der Bitte um Veröffentlichung:

      Patrick,

      falls Sie meine Adresse haben wollen, können Sie doch direkt bei mir anfragen. Da ich jedoch davon ausgehe, dass Sie mir weder Blumen noch Tiefkühltorten zustellen möchten, darf ich darauf hinweisen, dass wenn mir oder eines meiner Lieben in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten auch nur ein Haar gekrümmt wird, sind Sie und wer Ihnen meine Adresse zugespielt haben sollte, die Hauptverdächtigen.

      Nachdem wir das geklärt hätten, kommen wir zum wirklich interessanten Teil. Ihr Fanclub hat Ihnen wohl nahegelegt, eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich anzustreben. Es ist immer wieder erstaunlich, wozu Menschen wegen einer Marzipantorte, einer Bifi Salami oder einer Milchschnitte fähig sind.

      Wenn Sie eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich einreichen, müssen Sie bereits bei der Einreichung beweisen, dass ich absichtlich und wissentlich gelogen bzw. falsche Aussagen gemacht habe. Das wird Ihnen Ihr Anwalt sicherlich auch erklären. Gehen wir das dennoch Punkt für Punkt durch:

      1.) Ihr Aufenthaltsstatus in den USA
      Das beweisen Sie am besten, indem Sie bei Gericht Ihren deutschen Pass mit einem gültigen E-Visum, und die Geschäftspapiere die zu diesem E-Visum gehören vorlegen. Können Sie das nicht, haben Sie sich eindeutig zu weit aus dem Fenster gelehnt. Zu meiner Verteidigung führe ich dann diverse Anfragen und Erfahrungsberichte von Ihnen auf diversen Foren, u.a. Ihre Anfrage am 13. März 2011 im Dreamact Forum, ich zitiere:
      "Hey,
      is it safe to open a retail store as an undocumented?
      I am talking about a retail store. "

      Überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      2.) Ich hätte Sie bei USDA, FDA etc. angeblich angezeigt?
      Sie haben sicher Belege dafür oder Aussagen von Beamten dieser Behörden, nicht wahr? Sie können auch sicherlich glaubhaft darlegen, dass, sollte es diese Anzeigen meinerseits jemals gegeben haben, diese auch ungerechtfertigt waren. Waren diese jedoch gerechtfertigt, dann wäre ich ja nur meiner Pflicht als legaler Resident dieses Landes nachgegangen, einen Verdacht auf Einfuhr und Handel mit verbotenen Lebensmitteln anzuzeigen. Inwiefern das wiederum Verleumdung sein sollte, bleibt Ihnen überlassen. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      3.) Ich hätte gesagt, Sie importieren Produkte dessen Einfuhr in die USA verboten ist?
      Wenn Sie das nicht getan haben, können Sie doch sicher beweisen, dass das nicht der Fall ist. Allerdings sprechen das Sortiment auf Ihrer Webseite sowie diverse Produkte die Sie an Kunden geliefert haben dagegen. Evtl. auch die Tatsache, dass die USDA - laut Ihrer eigenen Aussage - für Sie bestimmte Ware on hold gesetzt hat.
      Inwiefern das nun eine böswillige, möglicherweise geschäftsschädigende Aussage meinerseits gewesen sein soll, können Sie sicher ausreichend belegen. Ansonsten überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      4.) Ihre Ware wiese die in den USA gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nicht auf?
      Sicher können Sie auch beweisen, dass ich hier gelogen haben sollte, oder? Leider stehen Ihre eigenen Aussagen dagegen. Sie selbst haben sich öffentlich auf Ihrer FB Geschäftsseite darüber beschwert, dass Sie 5000 Produkte mit den gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten über Nacht ausstatten mussten, damit Ihr Ladenlokal nicht von den Behörden geschlossen wird. Von einem Versehen bei 2 oder 3 Produkten kann wohl dann nicht die Rede sein. Sicherlich haben Sie eine gute Begründung parat, warum gerade Ihre Importe dieser Kennzeichnungspflicht nicht unterliegen sollten und es sich hier um einen Fall von persönlicher Schikane handelt. Oder Sie überlegen genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      5.) Ich hätte behauptet, gegen Sie liegen Strafbefehle vor und eine abgelehnte Insolvenz mangels Masse? Da können Sie doch sicher ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und eine Schufa-Auskunft vorlegen, oder? Ich könnte dafür Ihre eigenen Aussagen hier in diesem Forum sowie auch auf anderen Webseiten vorlegen, die genau das Gegenteil angeben. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      6.) Ich würde Cybermobbing gegen Sie betreiben? Nun, dafür hätte ich über Ihre Person, Ihr Aussehen, Ihre sexuellen Präferenzen etc. in irgend einer Form mehrfach, boshaft und/oder belustigend schreiben müssen. Das können Sie sicher beweisen, oder? Kleiner Hinweis: Sich über Ihre dubiosen Geschäftspraktiken auszulassen, die Sie selbst im Internet nicht nur einmal, sondern mehrmals ausführlich beschrieben haben, ist kein Mobbing. Ich wiederhole mich ungerne, aber überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      7.) Gerade meine Aussagen hätten sich in irgend einer Form geschäftsschädigend auf Ihr Geschäft ausgewirkt? Sicherlich haben sie auch da handfeste Beweise, die zweifelsfrei belegen, dass allein aufgrund meines Handels eine Geschäftsschädigung eingetroffen ist. P & Ls wären da besonders hilfreich. Ich dagegen kann mit einer Vielzahl von Screenshots dienen, wie Sie mit Kunden mehrfach und wiederholt umgegangen sind, die Ihr Geld zurück haben wollen, weil Sie nicht geliefert haben; Kunden die sich öffentlich auf Ihrer FB Webseite beschwert haben und deren Kommentare Sie gelöscht haben, nicht ohne vorher darauf hinzuweisen, dass diese Kommentare für Sie geschäftsschädigend wären, und und und. Selbstverständlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      8.) Ich hätte behauptet, Ihre Produkte würden ohne Einhaltung der Kühlkette in die USA transportiert? Sie können sicher beweisen, dass sämtliche Kühlware ordnungsgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von verderblichen Lebensmitteln ins Land gebracht wurde, oder? Prior Notices, und Courierdienstunterlagen wären da sehr hilfreich. Ich dagegen kann aufführen, dass Sie selbst zugegeben haben, Ihre Ware wäre 5 Tage unterwegs. Wie Sie als Importeur in dieser Zeit für vorschriftsmäßige Kühlung gesorgt haben, werden Sie sicher problemlos erklären können, anderenfalls überlegen Sie, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      Ich denke bzw. hoffe, dass Ihnen klar ist, dass Sie auf dem Holzweg sind. Einer evtl. Klage sehe ich gelassen entgegen. Desweiteren ist die Polizei an meinem Wohn- und Arbeitsort bereits darüber informiert, in welchem Zusammenhang Sie öffentlich nach meiner Adresse gefragt haben. Eine entsprechende Akte mit Ihren persönlichen Daten und Screenshots über alle Aussagen von Ihnen liegt bereits vor.

      Mit freundlichen Grüßen

      R.W.
      Patrick Aufermann ist am 12 Juli 2013 in Jacksonville verhaftet worden und wurde am 5 September 2013 abgeschoben. Er hat am 13. Februar 2014 Rodney Aaron Blanks geheiratet. Sein neuer Name: Patrick Blanks. Betrieb bis April 2016 einen Lebensmittelladen und einen online shop aus Sint Maarten. Nun musste er nach Panamá weiterziehen.
    • to renate webers post

      The point is. Yes, I am allowed to be here according to my documents filed with the USA, obviously. As far as all of your other points, I know what you did, I have proof of what you did, I too know the law on libel, and you will be held accountable, as well as anyone else who is responsible.
    • dennisjaneway schrieb:

      The point is. Yes, I am allowed to be here according to my documents filed with the USA, obviously. As far as all of your other points, I know what you did, I have proof of what you did, I too know the law on libel, and you will be held accountable, as well as anyone else who is responsible.
      "Obviously"? Ich kann nichts "Offensichtliches" finden an der Eigenbehauptung, Du seiest legal in den USA. Ich finde es, ganz im Gegenteil, komplett unglaubwürdig. Weswegen die Frage nach der Art des Visums ja bereits kam, aber nicht beantwortet worden ist. Wer nichts zu verbergen hätte, hätte einfach seine Visumskategorie erwidert, und damit hätte es sich gehabt.

      Ich kenne verschiedene Deutsche, die - erfolgreich UND legal - Handelsgeschäfte in den USA betreiben; darunter auch ein Onlineversand deutscher Lebensmittel. Ich habe mich mit diesem - erfolgreichen UND legal hier befindlichen - Onlinehändler ausgiebig über die Anforderungen ans Visum unterhalten und bin zu der Überzeugung gelangt, dass Du die Voraussetzungen nicht erfüllen kannst - weder fürs E2 noch fürs E1. Und all die weiteren Ungereimtheiten rund um Deinen Aufenthalt, Dein Warenangebot, die Versandkatastrophe, die Ungereimtheiten in Bezug auf Kundenkommunikation und Rückerstattungen etc. gepaart mit Deiner wohldokumentierten Vergangenheit zeichnen ein klares Bild. Mal ehrlich: Warum sollte irgendjemand Dir glauben, dass ausgerechnet DIR eine Importerlaubnis für deutsche Rind- und Schweinefleischprodukte sowie für Überraschungseier ausgestellt wird, wenn sich etablierte Unternehmen zum Teil seit zig Jahren vergeblich darum bemühen, diese Erlaubnisse zu bekommen? Das ist doch absurd. Hältst Du uns alle wirklich für so bescheuert, dass wir Dir das abnehmen?
    • Butter bei die Fische Patrick Aufermann: warum sollte jemand, der einen legalen Status in den USA hat (nicht nur undocumented), auf einschlägigen Internetplattformen nach novelty SSNs fragen? Oder wie man als undocumented einen retail store aufmachen kann?
      Was ich ja auch ziemlich irrwitzig und widersprüchlich finde, dass auf der facebook Seite Kinder Überraschungseier angeboten werden mit dem Kommentar, dass sie jetzt legal seien (was sie nicht sind, so viel zum Thema Gesetze kennen) und einen post später wird ein Bild gepostet in dem steht, dass die Eier immer noch nicht legal sind. Was denn nun?
      Und warum lässt Herr Aufermann hier von jemand anderem auf englisch schreiben? Ist vor lauter Schock die Muttersprache im Hals stecken geblieben?
    • Evil-Aunt-USA schrieb:

      Ich hätte behauptet, gegen Sie liegen Strafbefehle vor und eine abgelehnte Insolvenz mangels Masse? Da können Sie doch sicher ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und eine Schufa-Auskunft vorlegen, oder?

      Nope. Das hat gar nicht sie behauptet. Das Az der Inso steht sogar hier im Thread. Dazu bedarf es keiner Schufa-Auskunft, dazu reicht Einsicht in die Verfahrensakte beim zuständigen Insolvenzgericht, die - nebenbei bemerkt - für jeden einsehbar ist, weil das Verfahren öffentlich ist. Also sollte da auch eine US-Behörde keine Probleme haben. Falls doch lässt sich dieses Hindernis gerne auf dem "kleinen Dienstweg" ausräumen.

      Und Du magst mich gerne korrigieren, aber soweit mir bekannt ist, ist das ein Punkt, der sofern er im Einreiseformular für die USA erwähnt wird, dazu führt, dass man zumindest keinen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten kann. Ob man damit überhaupt ein Touristenvisum bekommt halte ich auch für fraglich. Den Strafbefehl hat er IIRC sogar selber eingeräumt. Steht auch hier im Thread.

      Was sich daraus ergibt ist, dass auch Punkt 1.) der Liste reichlich neben der Spur ist.

      Zu Punkt 2.) hat Renate ja schon das richtige gesagt. Ich erinnere an diverse Produkte, von denen ich mir aus eigener Erfahrung absolut sicher bin, das sie nicht in die USA exportiert werden dürfen, weil die US-Einfuhrbestimmungen das nicht gestatten. Dabei ist es auch vollkommen egal, ob das Zeug offen ist oder in Dosen - das hat Obama mit "Yes, we can" garantiert nicht gemeint.

      Also wenn ich mir den Text so anschaue kann ich nur hoffen, dass Aufermann alle Punkte gerichtlich verfolgen lässt, die da so drinstehen. Ne blödere Idee hat es sicher selten gegeben.

      forenuser schrieb:

      Ich seh es schon kommen, dass der gute Patrick in Kürze wieder in Deutschland ist.

      Yo - ich wollte es eigentlich so formulieren, das der bayrische Beamte womöglich demnächst wieder in den Besitz des Objektes seiner dienstlichen Begierden gelangt. ;)

      Ausserdem muss der Patrick mich ja nun auch versemmelklagigen. Dazu muss er sowieso wieder hier rüberkommen. Am besten in 'ner Kühlkette, damit er sich frisch hält - auch wenn ich so schon den Eindruck habe, dass er irgendwo nicht ganz frisch sein kann.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Lieber Löschbert Bastelhamster, ich schätze Deinen Humor. Sollte es sich irgendwie einrichten lassen, müssen wir beide dringend mal gemeinsam ein koffeinhaltiges Heißgetränk zu uns nehmen, wenn ich das nächste Mal meine Neffen und Nichten auf Deiner Seite des Atlantiks zu besuchen beabsichtige. :)
    • :wallbash
      Patrick Aufermann ist am 12 Juli 2013 in Jacksonville verhaftet worden und wurde am 5 September 2013 abgeschoben. Er hat am 13. Februar 2014 Rodney Aaron Blanks geheiratet. Sein neuer Name: Patrick Blanks. Betrieb bis April 2016 einen Lebensmittelladen und einen online shop aus Sint Maarten. Nun musste er nach Panamá weiterziehen.
    • ach so ... dann halt: Zu spät! :wallbash

      [Blockierte Grafik: http://i37.tinypic.com/dfktxu.png]
      Patrick Aufermann ist am 12 Juli 2013 in Jacksonville verhaftet worden und wurde am 5 September 2013 abgeschoben. Er hat am 13. Februar 2014 Rodney Aaron Blanks geheiratet. Sein neuer Name: Patrick Blanks. Betrieb bis April 2016 einen Lebensmittelladen und einen online shop aus Sint Maarten. Nun musste er nach Panamá weiterziehen.
    • One thing I don't get is why a "good Samaritan" would go above and beyond out of her way to post personal and sensitive info about another person, their family, and their business?

      You're not protecting anyone. People are happy that I have a store that sells things they love and haven't had in years.
    • Rodney äh Patrick, alle diese Infos sind für jeden sichtbar online zu finden, da muss man sich nicht besonders anstrengen.
      Wieso gehst du eigentlich nicht auf die Fakten ein, die dir auf den Tische gelegt werden? Und erklär doch bitte ie erste Version deines editierten Beitrags, deutest du Scheinehe an?
      Und erläutere doch bitte mal, was Renate illegales gemacht haben soll? Nochmal, du hast online eine Spur hinterlassen, die man vom Weltraum aus noch sehen kann.
    • dennisjaneway schrieb:

      One thing I don't get is why a "good Samaritan" would go above and beyond out of her way to post personal and sensitive info about another person, their family, and their business?

      Sensitive Info? Erstens hat Patrick Aufermann selbst alles ausgeplaudert, und ansonsten verweise ich auf Public Records.

      dennisjaneway schrieb:

      You're not protecting anyone. People are happy that I have a store that sells things they love and haven't had in years.

      Netter Versuch, leider hinkt die Argumentationkette - ähnlich wie die Kühlkette - gewaltig. Nur weil man etwas vermisst, sind die Einfuhr, Betrieb oder Ausschank nicht automatisch legal. Beispiel: Holländer könnten die Coffee Shops vermissen. Wäre hier jedoch illegal ein solches zu eröffnen. Die US-Behörden würden da keine Gnade kennen, selbst wenn man ihnen glaubhaft vermitteln könnte, dass man damit ganz viele Holländer glücklich macht.

      Anderes Beispiel: Deutsche dürfen ab 16 Jahren Alkohol zu sich nehmen. Trotzdem würden die US-Behörden ebenfalls keine Gnade kennen, wenn man deutschen Touristen oder permanent Residents unter 21 Jahren Alkohol ausschenken würde, auch wenn sie das noch so sehr vermissen oder es sich wünschen.

      Das gleiche gilt in umgekehrter Richtung genau so. Wenn sie in FL jemanden auf ihren Vorgarten "dank" Stand your Ground erschiessen dürfen, wäre in Deutschland der Besitz der Waffe und das Erschiessen einer Person auf ihrem Vorgarten illegal. Da können Sie sich die Waffe und die "Erlaubnis" jemanden auf ihren Vorgarten erschiessen zu dürfen noch so sehr wünschen. Nein ist nein und basta!

      So sehr Sie sich hier bemühen sich in ein vorteilhafteres Licht zu stellen, der Import bestimmter Lebensmittel ist illegal in den USA. Das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Und da Sie es immer noch nicht verstanden haben, die Nichteinhaltung der Kühlkette, sowie die fehlenden oder fehlerhaften Angaben zu Zutaten und Allergene auf der Verpackung (aka Kennzeichnungspflicht), können sehr wohl lebensgefährlich sein und sogar zum Tode führen. Vielleicht googlen sie mal "food borne illness"
      Patrick Aufermann ist am 12 Juli 2013 in Jacksonville verhaftet worden und wurde am 5 September 2013 abgeschoben. Er hat am 13. Februar 2014 Rodney Aaron Blanks geheiratet. Sein neuer Name: Patrick Blanks. Betrieb bis April 2016 einen Lebensmittelladen und einen online shop aus Sint Maarten. Nun musste er nach Panamá weiterziehen.
    • Evil-Aunt-USA schrieb:

      Frau Weber hat uns diesen Text zugeschickt, mit der Bitte um Veröffentlichung:

      Patrick,

      falls Sie meine Adresse haben wollen, können Sie doch direkt bei mir anfragen. Da ich jedoch davon ausgehe, dass Sie mir weder Blumen noch Tiefkühltorten zustellen möchten, darf ich darauf hinweisen, dass wenn mir oder eines meiner Lieben in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten auch nur ein Haar gekrümmt wird, sind Sie und wer Ihnen meine Adresse zugespielt haben sollte, die Hauptverdächtigen.

      Nachdem wir das geklärt hätten, kommen wir zum wirklich interessanten Teil. Ihr Fanclub hat Ihnen wohl nahegelegt, eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich anzustreben. Es ist immer wieder erstaunlich, wozu Menschen wegen einer Marzipantorte, einer Bifi Salami oder einer Milchschnitte fähig sind.

      Wenn Sie eine Klage wegen Verleumdung/Rufmord gegen mich einreichen, müssen Sie bereits bei der Einreichung beweisen, dass ich absichtlich und wissentlich gelogen bzw. falsche Aussagen gemacht habe. Das wird Ihnen Ihr Anwalt sicherlich auch erklären. Gehen wir das dennoch Punkt für Punkt durch:

      1.) Ihr Aufenthaltsstatus in den USA
      Das beweisen Sie am besten, indem Sie bei Gericht Ihren deutschen Pass mit einem gültigen E-Visum, und die Geschäftspapiere die zu diesem E-Visum gehören vorlegen. Können Sie das nicht, haben Sie sich eindeutig zu weit aus dem Fenster gelehnt. Zu meiner Verteidigung führe ich dann diverse Anfragen und Erfahrungsberichte von Ihnen auf diversen Foren, u.a. Ihre Anfrage am 13. März 2011 im Dreamact Forum, ich zitiere:
      "Hey,
      is it safe to open a retail store as an undocumented?
      I am talking about a retail store. "

      Überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      2.) Ich hätte Sie bei USDA, FDA etc. angeblich angezeigt?
      Sie haben sicher Belege dafür oder Aussagen von Beamten dieser Behörden, nicht wahr? Sie können auch sicherlich glaubhaft darlegen, dass, sollte es diese Anzeigen meinerseits jemals gegeben haben, diese auch ungerechtfertigt waren. Waren diese jedoch gerechtfertigt, dann wäre ich ja nur meiner Pflicht als legaler Resident dieses Landes nachgegangen, einen Verdacht auf Einfuhr und Handel mit verbotenen Lebensmitteln anzuzeigen. Inwiefern das wiederum Verleumdung sein sollte, bleibt Ihnen überlassen. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      3.) Ich hätte gesagt, Sie importieren Produkte dessen Einfuhr in die USA verboten ist?
      Wenn Sie das nicht getan haben, können Sie doch sicher beweisen, dass das nicht der Fall ist. Allerdings sprechen das Sortiment auf Ihrer Webseite sowie diverse Produkte die Sie an Kunden geliefert haben dagegen. Evtl. auch die Tatsache, dass die USDA - laut Ihrer eigenen Aussage - für Sie bestimmte Ware on hold gesetzt hat.
      Inwiefern das nun eine böswillige, möglicherweise geschäftsschädigende Aussage meinerseits gewesen sein soll, können Sie sicher ausreichend belegen. Ansonsten überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      4.) Ihre Ware wiese die in den USA gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung nicht auf?
      Sicher können Sie auch beweisen, dass ich hier gelogen haben sollte, oder? Leider stehen Ihre eigenen Aussagen dagegen. Sie selbst haben sich öffentlich auf Ihrer FB Geschäftsseite darüber beschwert, dass Sie 5000 Produkte mit den gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten über Nacht ausstatten mussten, damit Ihr Ladenlokal nicht von den Behörden geschlossen wird. Von einem Versehen bei 2 oder 3 Produkten kann wohl dann nicht die Rede sein. Sicherlich haben Sie eine gute Begründung parat, warum gerade Ihre Importe dieser Kennzeichnungspflicht nicht unterliegen sollten und es sich hier um einen Fall von persönlicher Schikane handelt. Oder Sie überlegen genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      5.) Ich hätte behauptet, gegen Sie liegen Strafbefehle vor und eine abgelehnte Insolvenz mangels Masse? Da können Sie doch sicher ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und eine Schufa-Auskunft vorlegen, oder? Ich könnte dafür Ihre eigenen Aussagen hier in diesem Forum sowie auch auf anderen Webseiten vorlegen, die genau das Gegenteil angeben. Anderenfalls überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      6.) Ich würde Cybermobbing gegen Sie betreiben? Nun, dafür hätte ich über Ihre Person, Ihr Aussehen, Ihre sexuellen Präferenzen etc. in irgend einer Form mehrfach, boshaft und/oder belustigend schreiben müssen. Das können Sie sicher beweisen, oder? Kleiner Hinweis: Sich über Ihre dubiosen Geschäftspraktiken auszulassen, die Sie selbst im Internet nicht nur einmal, sondern mehrmals ausführlich beschrieben haben, ist kein Mobbing. Ich wiederhole mich ungerne, aber überlegen Sie sich genau, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      7.) Gerade meine Aussagen hätten sich in irgend einer Form geschäftsschädigend auf Ihr Geschäft ausgewirkt? Sicherlich haben sie auch da handfeste Beweise, die zweifelsfrei belegen, dass allein aufgrund meines Handels eine Geschäftsschädigung eingetroffen ist. P & Ls wären da besonders hilfreich. Ich dagegen kann mit einer Vielzahl von Screenshots dienen, wie Sie mit Kunden mehrfach und wiederholt umgegangen sind, die Ihr Geld zurück haben wollen, weil Sie nicht geliefert haben; Kunden die sich öffentlich auf Ihrer FB Webseite beschwert haben und deren Kommentare Sie gelöscht haben, nicht ohne vorher darauf hinzuweisen, dass diese Kommentare für Sie geschäftsschädigend wären, und und und. Selbstverständlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      8.) Ich hätte behauptet, Ihre Produkte würden ohne Einhaltung der Kühlkette in die USA transportiert? Sie können sicher beweisen, dass sämtliche Kühlware ordnungsgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von verderblichen Lebensmitteln ins Land gebracht wurde, oder? Prior Notices, und Courierdienstunterlagen wären da sehr hilfreich. Ich dagegen kann aufführen, dass Sie selbst zugegeben haben, Ihre Ware wäre 5 Tage unterwegs. Wie Sie als Importeur in dieser Zeit für vorschriftsmäßige Kühlung gesorgt haben, werden Sie sicher problemlos erklären können, anderenfalls überlegen Sie, ob Sie diesen Punkt nicht doch lieber ganz weglassen sollten.

      Ich denke bzw. hoffe, dass Ihnen klar ist, dass Sie auf dem Holzweg sind. Einer evtl. Klage sehe ich gelassen entgegen. Desweiteren ist die Polizei an meinem Wohn- und Arbeitsort bereits darüber informiert, in welchem Zusammenhang Sie öffentlich nach meiner Adresse gefragt haben. Eine entsprechende Akte mit Ihren persönlichen Daten und Screenshots über alle Aussagen von Ihnen liegt bereits vor.

      Mit freundlichen Grüßen

      R.W.

      BRAVO!!!!!!! :thumbup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Germangal ()

    • Oh manno! Wenn man das alles liest und ein Herz für kleine Betuppscher hat, kann man Patrick nur empfehlen, sich schnell abzusetzen.
      Aber wohin soll er gehen? Nach Deutschland zurück wäre nicht die beste Idee, da haben nicht Wenige einen Rochus auf ihn.

      Ich überlege – wo hat das Internet nicht die Macht wie in den westlichen Ländern? Aber das bringt ja auch nichts.
      Wenn der Kunde das Geld real über die Theke schiebt für ein Produkt und es kommt kein Produkt, das geht nicht gut aus für ihn.

      Weiter so, Frau Weber, Sie imponieren mir! :)