Käufer zahlt nicht

    • Käufer zahlt nicht

      Guten Tag

      Ich habe 2 Artikel vor 1 Monat bei ebay ersteigert von einem privaten Verkäufer.
      2 Artikel im Wert von 30€

      Vor ca 1 Woche habe ich den Verkäufer eine Frist gesetzt mir das Geld auf mein Konto zu Überweisen. Aber ich habe das Geld nicht erhalten.

      Jetzt zu meinen Fragen:
      Ich habe geschrieben sollte das Geld nicht am (Datum) auf mein Konto Gutgeschrieben werden sehe ich mich gezwungen mein Recht einzuklagen.

      Bin ich da jetzt schon von Kaufvertrag zurückgetreten? Oder soll ich nachmals eine email schicken und schrieben, das ich das Geld nicht bekommen habe, und zwischen uns beiden kein Vertrag mehr über ebay besteht. Und ich jetzt Rechtliche Schritte einleite.

      MfG
    • RE: ein paar Fragen

      Ich habe 2 Artikel vor 1 Monat bei ebay ersteigert von einem privaten Verkäufer.
      2 Artikel im Wert von 30€


      Bitte Link zur Auktion!

      Vor ca 1 Woche habe ich den Verkäufer eine Frist gesetzt mir das Geld auf mein Konto zu Überweisen. Aber ich habe das Geld nicht erhalten.


      Wieso hast du Geld zu bekommen, wenn du der Käufer bist?

      Ich habe geschrieben sollte das Geld nicht am (Datum) auf mein Konto Gutgeschrieben werden sehe ich mich gezwungen mein Recht einzuklagen.


      Welches Recht meinst du?

      Entschuldige bitte, aber deine Schilderung ist etwas konfus und ohne Link zur Auktion ist es immer schwer sich ein Bild von dem Sachstand zu machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo

      Ich habe 2 Bücher gekauft, und sie vor einen Monat bezahlt.

      Ich habe immer noch nicht die Bücher bekommen und jetzt möchte ich gerne das Geld wieder haben.

      Artikelnummer: 270438873* 329 und 270438874*972

      MfG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oobgl ()

    • nun ja, ein guter Verkäufer scheint dieser laut Bewertungen ja nicht unbedingt zu sein, da würde ich mir auch Sorgen machen :rolleyes:

      Das erste was Du machen solltest ist ein "Problem" bei Ebay zu melden, damit er von dieser Seite verwarnt wird und deine Warte offiziell bekannt ist.

      Dann solltest Du nochmals klar deinen Wunsch äußern. Hier auch eine Frist setzen. Wenn er diese nicht einhält, dann kannst Du rechtlich gegen ihn vorgehen. Dies würde ich aber noch abwarten, denn durch die bereits schlechte Bewertungspunktezahl sollte er schon einen guten Rüffel von eBay bekommen. Mach dir aber ein Screenshot von den Auktionen, falls er gesperrt wird, kannst Du diese nicht mehr einsehen und somit schwerlich noch was beweisen ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Interessant wäre hier zu erfahren, welcher Versandart vereinbart war bzw. wie schließlich versandt wurde. Man darf nicht außer Acht lassen, daß der Käufer das Versandrisiko trägt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Interessant wäre hier zu erfahren, welcher Versandart vereinbart war bzw. wie schließlich versandt wurde. Man darf nicht außer Acht lassen, daß der Käufer das Versandrisiko trägt.


      Hätte sich in diesem Falle der Verkäufer aber nicht mal erklären sollen ? Er hat bereits schlechte Bewertungen weil er nicht oder erst sehr spät lieferte.

      Wenn ich das richtig verstehe hat der Verkäufer sich bisher nicht mal erklärt X(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      Das erste was Du machen solltest ist ein "Problem" bei Ebay zu melden, damit er von dieser Seite verwarnt wird und deine Warte offiziell bekannt ist.

      Das Problem habe ich schon vor 14 Tagen gemeldet.

      Original von engelchen-mail
      Dann solltest Du nochmals klar deinen Wunsch äußern. Hier auch eine Frist setzen. Wenn er diese nicht einhält, dann kannst Du rechtlich gegen ihn vorgehen. Dies würde ich aber noch abwarten, denn durch die bereits schlechte Bewertungspunktezahl sollte er schon einen guten Rüffel von eBay bekommen. Mach dir aber ein Screenshot von den Auktionen, falls er gesperrt wird, kannst Du diese nicht mehr einsehen und somit schwerlich noch was beweisen ;)


      Habe ich gemacht, ich habe ihn eine Frist gegeben das Geld mir wieder zurück zu überweisen, Ich habe aber nix geschrieben das ich von dem Vertrag von ebay zurücktrete. Muss ich ihn da nochmal eine Frist geben, oder reicht es das ich schreibe:
      Da sie die Frist der zurücküberweisung nicht eingehalten habe trete ich hiermit von Kaufvertrag zurück. oder muss ich da nochmal eine Frist setzen?? und dann von dem Vertrag zurücktreten?

      Das mit dem Screenshot werde ich gleich machen danke.


      Original von Oberlix
      Vieleicht solltest du mal den letzten Käufer von ihm fragen wie es bei ihm ablief.
      Anscheinend hatte er auch einige Probleme mit Ihm.


      Habe ich schon gemacht er hat ca 3 Wochen auf sein Artikel gewartet.

      Original von biguhu
      Interessant wäre hier zu erfahren, welcher Versandart vereinbart war bzw. wie schließlich versandt wurde. Man darf nicht außer Acht lassen, daß der Käufer das Versandrisiko trägt.



      So wie ich das verstanden habe: DHL Packet.
      Ich hatte das Geld gleich überwiesen, nach 1 Woche habe ich gefragt wo das Packet bleibt, Er hat geschrieben das ich das nächste Woche bekomme, ich 1 Woche wieder gewartet und ihn angeschrieben das ich immer noch nix bekommen habe, er wieder wenn sie es nicht nächste Woche nicht bekommen überweise ich das Geld zurück. Ich wieder 1 Woche gewartet und ihn wieder angeschrieben: das er jetzt 1 Woche Zeit hat das Geld zu Überweisen und wenn ich das Geld nicht bekomme werde ich mein Recht einklagen werde. Ich habe aber leider vergessen in die email, die ich über ebay geschrieben habe, zu schriebe das ich dann von dem Kaufvertrag zurücktrete.
    • @Engelchen: Naja wenn ich der Vk wäre wäre mir bei diesem Account eine Rote mehr oder weniger wurscht den der Account ist eh im Arsc...
      Der wird längst nen neuen haben, oder sich schon wieder von Ebay verabschiedet haben.

      @oobgl: Hast du den noch die E-Mails wo er sagt das er mit dhl Paket versendet und die Mails das er dir das Geld zurücküberweist?
    • Original von Oberlix
      @Engelchen: Naja wenn ich der Vk wäre wäre mir bei diesem Account eine Rote mehr oder weniger wurscht den der Account ist eh im Arsc...
      Der wird längst nen neuen haben, oder sich schon wieder von Ebay verabschiedet haben.

      @oobgl: Hast du den noch die E-Mails wo er sagt das er mit dhl Paket versendet und die Mails das er dir das Geld zurücküberweist?


      Hallo

      das er mir das Geld zurücküberweist, das hat er über ebay geschrieben wo ich den fall gemeldet habe.

      Das mit den Paket da habe ich leider nix, aber ich hatte ja die 4€ Versand bezahlt , aber eine email oder so habe ich nicht.
    • Bei Privatverkäufer tragt ja der Käufer das Versandrisiko.


      richtig, allerding ist der Verkäufer dazu verpflichtet, bei versichertem Versand die Trackingnummer oder ID herauszugeben. Fraglich ist, woher kam die Info des Versands mit DHL als Paket und hat er dies tatsächlich gemacht, bzw. hat er dies vor falls noch nicht erledigt ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Das mit den Paket da habe ich leider nix, aber ich hatte ja die 4€ Versand bezahlt , aber eine email oder so habe ich nicht.


      In der Auktion stand Versand als Brief. Pro Auktion 2 Euro, also insg. 4 Euro.
      Nur weil du nun die 4 Euro bezahlt hast, bedeutet das nicht, dass der Verkäufer die Ware als Paket verschickt.

      Du solltest vom Kaufvertrag ordnungsgemäß, schriftlich, zurück treten. Eine Mail reicht hierzu nicht aus, weil du im Zweifel den Nachweis führen musst, dass der Verkäufer die Mail auch tatsächlich erhalten hat, was in der Praxis nur sehr schwer bzw. nicht möglich ist. Daher Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich als Einschreiben/Eigenhändig ( kostet 4,40 Euro ) oder wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, Zustellung per Gerichtsvollzieher ( kostet 8,95 Euro ). Wenn es der Gerichtsvollzieher zustellt, gilt es auch als zugestellt ( durch Hinterlegung ) wenn der Empfänger nicht zuhause ist oder der Brief durch ominöse Umständen aus den Briefkasten verschwindet.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Erst mal danke für die Hilfe.
      Ich werde nächste Woche schriftlich von dem Kaufvertrag zurück treten.
      Einschreiben müsste ja reichen.
      Ich habe zwar eine Adresse, aber gibt es noch eine Möglichkeit das eBay die Adresse bestätigt oder so wenn ich es den eBay-Sicherheitsteam melden?
    • Ich habe zwar eine Adresse, aber gibt es noch eine Möglichkeit das eBay die Adresse bestätigt oder so wenn ich es den eBay-Sicherheitsteam melden?

      Nein, die lachen sich höchstens ein und verweisen auf Paypal Schutz oder Privat Rechtliche Schritte einleiten. Aber bei 30€ lohnt sich das ehrlich gesagt überhaupt nicht.

      Du kannst ihn noch Anzeigen. Und einen Mahnbescheid zuschicken. Ist aber etwas mit Arbeit verbunden. Ohne Rechtschutz würde ich aber nicht zum Anwalt dackeln. Das bringt in den meisten Fällen mehr Spesen als gewesen.

      Wen du die E-Mail von Ebay hast mit den Worten "Herzlichen Glückwunsch Sie sind der Käufer ..." stehen die Adressen vom Verkäufer mit drin.
      c:\brain> cd\
      c:\> del brain
      Möchten Sie "c:\brain\*" löschen (J/N)? j
      c:\>